Informationen zur Ausarbeitung standardisierten Antwortschreiben auf IFG-Anfragen des BMI

Antrag nach dem IFG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

alle Unterlagen, Notizen, Vermerke, behördeninterne oder zwischenbehördliche Kommunikation sowie andere vorliegende Informationen bezüglich der Ausarbeitung des aktuellen standardisierten Antwortschreibens auf IFG-Anfragen, auch speziell für die Plattform FragDenStaat.de.

Zur Referenz finden Sie im Folgenden einen Ausschnitt eines solchen standardisierten Schreibens:

"Die Beantwortung Ihres Informationsersuchens in elektronischer Form an eine E-Mail Adresse der Internetseite „FragdenStaat.de“ ist nicht möglich. „FragdenStaat.de“ kann auch nicht als E-Mail Provider angesehen werden, da die Zielsetzung nicht primär auf die Erbringung von E-Mail Dienstleistungen gerichtet ist.
Bei der Beantwortung eines IFG-Antrages handelt es sich um einen Verwaltungsakt. Gemäß § 41 Abs. 1 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz ist ein Verwaltungsakt demjenigen bekanntzugeben, für den er bestimmt ist. Der Zeitpunkt der Bekanntgabe setzt eine Rechtsbehelfsfrist in Gang. Die Bekanntgabe an Sie persönlich ist bei einer Übermittlung an die angegebene E-Mail Adresse der Internetseite nicht sichergestellt. Darüber hinaus ist der Zeitpunkt der Bekanntgabe für die Behörde nicht erkennbar. Eine Beantwortung Ihres Informationsersuchens kann deshalb nur in Schriftform an Ihre Postanschrift erfolgen, sofern Sie mir keine persönliche E-Mail Adresse mitteilen."

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG).

Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor.

M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Sollte Sie das anders sehen, so stimme ich einer solchen etwaigen Bekanntgabe zu.

Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen,

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    13. Dezember 2013
  • Frist
    14. Januar 2014
  • 3 Follower:innen
Stefan Wehrmeyer
Stefan Wehrmeyer (FragDenStaat.de)
Antrag nach dem IFG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: alle Unterlagen, Notizen…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
Stefan Wehrmeyer (FragDenStaat.de)
Betreff
Informationen zur Ausarbeitung standardisierten Antwortschreiben auf IFG-Anfragen des BMI [#5168]
Datum
13. Dezember 2013 21:16
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: alle Unterlagen, Notizen, Vermerke, behördeninterne oder zwischenbehördliche Kommunikation sowie andere vorliegende Informationen bezüglich der Ausarbeitung des aktuellen standardisierten Antwortschreibens auf IFG-Anfragen, auch speziell für die Plattform FragDenStaat.de. Zur Referenz finden Sie im Folgenden einen Ausschnitt eines solchen standardisierten Schreibens: "Die Beantwortung Ihres Informationsersuchens in elektronischer Form an eine E-Mail Adresse der Internetseite „FragdenStaat.de“ ist nicht möglich. „FragdenStaat.de“ kann auch nicht als E-Mail Provider angesehen werden, da die Zielsetzung nicht primär auf die Erbringung von E-Mail Dienstleistungen gerichtet ist. Bei der Beantwortung eines IFG-Antrages handelt es sich um einen Verwaltungsakt. Gemäß § 41 Abs. 1 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz ist ein Verwaltungsakt demjenigen bekanntzugeben, für den er bestimmt ist. Der Zeitpunkt der Bekanntgabe setzt eine Rechtsbehelfsfrist in Gang. Die Bekanntgabe an Sie persönlich ist bei einer Übermittlung an die angegebene E-Mail Adresse der Internetseite nicht sichergestellt. Darüber hinaus ist der Zeitpunkt der Bekanntgabe für die Behörde nicht erkennbar. Eine Beantwortung Ihres Informationsersuchens kann deshalb nur in Schriftform an Ihre Postanschrift erfolgen, sofern Sie mir keine persönliche E-Mail Adresse mitteilen." Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Sollte Sie das anders sehen, so stimme ich einer solchen etwaigen Bekanntgabe zu. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen,
Stefan Wehrmeyer <<E-Mail-Adresse>>
Bundesministerium des Innern und für Heimat
ZI4-13002/4#223 Sehr geehrter Herr Wehrmeyer, gerne beantworten wir Ihre nachstehende IFG-Anfrage. Leider haben S…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
WG: Informationen zur Ausarbeitung standardisierten Antwortschreiben auf IFG-Anfragen des BMI [#5168]
Datum
19. Dezember 2013 11:41
Status
Warte auf Antwort
ZI4-13002/4#223 Sehr geehrter Herr Wehrmeyer, gerne beantworten wir Ihre nachstehende IFG-Anfrage. Leider haben Sie bei der Antragstellung vergessen, Ihre Postanschrift oder persönliche E-Mail Adresse anzugeben. Näheres zum Erfordernis entnehmen Sie bitte dem von Ihnen in Bezug genommenen Text. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Marion Felchner __________________________ Referat Z I 4 - Justiziariat; Vertragsmanagement; Anwendung IFG/IWG Bundesministerium des Innern Alt-Moabit 101 D, 10559 Berlin E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Internet: www.bmi.bund.de
Stefan Wehrmeyer
Stefan Wehrmeyer (FragDenStaat.de)
Sehr geehrte Damen und Herren, bis zur Klärung, ob Sie über die FragDenStaat.de-Adresse antworten müssen, finden …
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
Stefan Wehrmeyer (FragDenStaat.de)
Betreff
AW: WG: Informationen zur Ausarbeitung standardisierten Antwortschreiben auf IFG-Anfragen des BMI [#5168] [#5168]
Datum
31. Dezember 2013 17:33
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, bis zur Klärung, ob Sie über die FragDenStaat.de-Adresse antworten müssen, finden Sie meine Postadresse am Ende dieser Nachricht. Mit freundlichen Grüßen Stefan Wehrmeyer Anfragenr: 5168 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Stefan Wehrmeyer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Bundesministerium des Innern und für Heimat
Informationsfreiheitsgesetz: Standardisiertes Antwortschreiben auf IFG-Anfragen Sehr geehrter Herr Wehrmeyer, mit…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Via
Briefpost
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz: Standardisiertes Antwortschreiben auf IFG-Anfragen
Datum
2. Januar 2014
Status
Anfrage abgeschlossen
198,2 KB
169,2 KB
Sehr geehrter Herr Wehrmeyer, mit E-Mail vom 13. Dezember 2013 beantragen Sie auf Grundlage des Informa- tionsfreiheitsgesetzes (IFG) Einsicht in alle Unterlagen, Notizen, Vermerke, behör- deninterne oder zwischenbehördliche Kommunikation sowie andere vorliegende Informationen bezüglich der Ausarbeitung des aktuellen standardisierten Antwortschreibens auf IFG-Anfragen, auch speziell für die Plattform FragDenStaat.de. Hierzu kann ich Ihnen folgendes mitteilen: Der von Ihnen in Bezug genommene Text wurde anlässlich einer Anfrage, der die Adresse des Antragstellers nicht beigefügt war, in dem für die Beantwortung von IFG-Anträgen zuständigen Referat entworfen, referatsintern abgestimmt und wird seitdem verwendet. Eine darüber hinausgehende Abstimmung (BMI-intern oder ressortweit) war nicht erforderlich und ist nicht erfolgt. Sollten weitere Behörden diesen Text inzwischen übernommen haben, so ist dies nicht auf Veranlassung des BMI erfolgt, die entsprechenden Schreiben des BMI sind auf der Plattform FragdenStaat.de einsehbar. Antragsgemäß übersende ich Ihnen als Anlage das entsprechende Dokument. Ich hoffe, Ihnen hiermit weitergeholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen im Auftrag Nitsch