Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.

Vertrauliche elektronische Kommunikation mit Bundesbehörden

1. Welche technischen Verschlüsselungs-Verfahren (z.B. PGP/GPG, S/MIME, u.a.) können Bürgerinnen und Bürger nutzen, um mit Bundesbehörden vertraulich und persönlich (i.S.v. Authentizität und Integrität) elektronisch zu kommunizieren?
2. Bei welchen Bundesbehörden und Dienststellen werden diese bereits genutzt?
3. Wo sind die dafür verwendeten öffentlichen Schlüssel abrufbar?
4. Existieren Zeitpläne, wann entsprechende Zugänge produktiv geschaffen sein werden?

Referenzen: https://fragdenstaat.de/a/5130

Nach § 1 Abs. 2 IFG wünsche ich die elektronische Übermittlung der Auskunft.
Sollte die Beantwortung von Teilen dieser Anfrage mit der Erhebung von Gebühren nach IFGGebV verbunden sein, so bitte ich um vorherige Benachrichtigung – und, unabhängig davon, um die Beantwortung bzw. Erledigung derjenigen Teile meines Antrags, für die das nicht zutrifft.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    19. Dezember 2013
  • Frist
    21. Januar 2014
  • 4 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Welche techni…
An Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vertrauliche elektronische Kommunikation mit Bundesbehörden [#5184]
Datum
19. Dezember 2013 23:47
An
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Welche technischen Verschlüsselungs-Verfahren (z.B. PGP/GPG, S/MIME, u.a.) können Bürgerinnen und Bürger nutzen, um mit Bundesbehörden vertraulich und persönlich (i.S.v. Authentizität und Integrität) elektronisch zu kommunizieren? 2. Bei welchen Bundesbehörden und Dienststellen werden diese bereits genutzt? 3. Wo sind die dafür verwendeten öffentlichen Schlüssel abrufbar? 4. Existieren Zeitpläne, wann entsprechende Zugänge produktiv geschaffen sein werden? Referenzen: https://fragdenstaat.de/a/5130 Nach § 1 Abs. 2 IFG wünsche ich die elektronische Übermittlung der Auskunft. Sollte die Beantwortung von Teilen dieser Anfrage mit der Erhebung von Gebühren nach IFGGebV verbunden sein, so bitte ich um vorherige Benachrichtigung – und, unabhängig davon, um die Beantwortung bzw. Erledigung derjenigen Teile meines Antrags, für die das nicht zutrifft.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen,
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Ihr Antrag nach dem IFG v. 19.12.2013 Sehr geehrtAntragsteller/in im Anhang dieser E-Mail finden Sie den Bescheid…
Von
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Betreff
Ihr Antrag nach dem IFG v. 19.12.2013
Datum
15. Januar 2014 18:12
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
515,2 KB
Sehr geehrtAntragsteller/in im Anhang dieser E-Mail finden Sie den Bescheid zu Ihrem IFG-Antrag vom 19.12.2013. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag nach dem IFG v. 19.12.2013 [#5184] Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die Beantwortun…
An Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag nach dem IFG v. 19.12.2013 [#5184]
Datum
24. Januar 2014 23:05
An
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die Beantwortung meiner Anfrage. In einer anderen IFG-Anfrage (https://fragdenstaat.de/a/5103 ) wurde beim Thema verschlüsselte Kommunikation vom BMVg auf Ihre Behörde verwiesen: PGP/GPG sei "durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) nicht zugelassen und steht daher im BMVg nicht zur Verfügung." Daher habe ich noch Nachfragen: 1. War meine Annahme falsch, dass das BSI die Einrichtung der IT-Kommunikationsinfrastrukturen der Bundebehörden zentral koordiniert? 2. Wer ist für die fachliche Beratung, Einrichtung und Prüfung dieser bei den Bundebehörden zuständig? Sind diese dezentral organisiert? 3. Sind Ihnen Dokumente bekannt, die den Bundebehörden Empfehlungen bzgl. verschlüsselter Kommunikation mit Bürgerinnen und Bürgern geben? Mit freundlichen Grüßen,

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Ihr IFG-Antrag vom 24.01.2014 Sehr geehrtAntragsteller/in bitte finden Sie im Anhang dieser E-Mail den Bescheid a…
Von
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Betreff
Ihr IFG-Antrag vom 24.01.2014
Datum
24. Februar 2014 13:15
Status
geschwärzt
959,0 KB
Sehr geehrtAntragsteller/in bitte finden Sie im Anhang dieser E-Mail den Bescheid auf Ihre o.g. Anfrage auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes. --------------------------------------------------- Referat B 21 - IT-Sicherheit und Recht Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Godesberger Allee 185 -189 53175 Bonn Telefon:        +49 228 99 9582-0 Fax:            +49 228 99 10 9582-5400 <<E-Mail-Adresse>> Internet:       www.bsi.bund.de                 www.bsi-fuer-buerger.de
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.