Verkehrsbehinderung durch Leitungen zur Entwässerung der Baustelle des Hauptsitzes der Bundespolizei am Horstweg

Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte äußern Sie sich präzise und vollumfänglich zu folgendem Sachverhalt:

Die zur Entwässerung der Baustelle des Hauptsitzes der Bundespolizei parallel zum Horstweg auf/über dem Fußgänger- bzw. Radweg platzierten Rohrleitungen bis zur Nuthebrücke verjüngen den sowieso schon in beide Richtungen genutzten Radweg, weil die gegenüberliegende Seite entlang der Schrebergärten deutlich zu schmal ist (bsw. mit Kinderanhänger oder zu passierenden Fußgängern), derart, dass ein sicherer Verkehr nicht mehr gegeben ist. Gerade in Anbetracht dessen, dass der Horstweg allein schon mit seiner geradlinigen Führung die Autofahrer zu zügigerem Fahren lockt, ist nun ein dieser enge Rad- bzw. Fußweg nicht zu tolerieren.

Bitte äußern Sie sich auch dazu, warum die Aufstellarbeiten der Entwässerungsrohre mit ihren massiven Rohren und Betonblöcken ohne jegliche Verkehrsabsicherung genehmigt wurden. Es haben über Tage weder ordentliche Fuß- bzw. Radumwege, noch Absperrungen existiert. Das ist nicht hinzunehmen.

Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist.

Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Information nicht vorhanden

  • Datum
    27. Januar 2019
  • Frist
    1. März 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, …
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verkehrsbehinderung durch Leitungen zur Entwässerung der Baustelle des Hauptsitzes der Bundespolizei am Horstweg [#52254]
Datum
27. Januar 2019 22:06
An
Empfängername
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte äußern Sie sich präzise und vollumfänglich zu folgendem Sachverhalt: Die zur Entwässerung der Baustelle des Hauptsitzes der Bundespolizei parallel zum Horstweg auf/über dem Fußgänger- bzw. Radweg platzierten Rohrleitungen bis zur Nuthebrücke verjüngen den sowieso schon in beide Richtungen genutzten Radweg, weil die gegenüberliegende Seite entlang der Schrebergärten deutlich zu schmal ist (bsw. mit Kinderanhänger oder zu passierenden Fußgängern), derart, dass ein sicherer Verkehr nicht mehr gegeben ist. Gerade in Anbetracht dessen, dass der Horstweg allein schon mit seiner geradlinigen Führung die Autofahrer zu zügigerem Fahren lockt, ist nun ein dieser enge Rad- bzw. Fußweg nicht zu tolerieren. Bitte äußern Sie sich auch dazu, warum die Aufstellarbeiten der Entwässerungsrohre mit ihren massiven Rohren und Betonblöcken ohne jegliche Verkehrsabsicherung genehmigt wurden. Es haben über Tage weder ordentliche Fuß- bzw. Radumwege, noch Absperrungen existiert. Das ist nicht hinzunehmen. Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
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Von
Behörde
Betreff
Betreff versteckt
Datum
27. Januar 2019 22:28
Status
Anfrage abgeschlossen

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Landesamt für Bauen und Verkehr
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihr an den LBV gerichtetes Anliegen wurde an den LS Brandenburg weitergeleitet. Bei …
Von
Landesamt für Bauen und Verkehr
Betreff
AW: Verkehrsbehinderung durch Leitungen zur Entwässerung der Baustelle des Hauptsitzes der Bundespolizei am Horstweg [#52254]
Datum
15. Februar 2019 11:10
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihr an den LBV gerichtetes Anliegen wurde an den LS Brandenburg weitergeleitet. Bei dem Horstweg handelt es sich jedoch um eine kommunale Straße, für die nicht der Landesbetrieb Straßenwesen, sondern die Stadt Potsdam zuständig ist. Einen Ansprechpartner kann ich Ihnen leider nicht benennen. Ich empfehle Ihr Anliegen an <<E-Mail-Adresse>> zu senden. Gegebenenfalls können dann die Mitarbeiter innerhäusig an den Bearbeitet weiter leiten. Ich wünsche Ihnen viel Erfolg und verbleibe mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze B…
An Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Verkehrsbehinderung durch Leitungen zur Entwässerung der Baustelle des Hauptsitzes der Bundespolizei am Horstweg“ [#52254] [#52254]
Datum
18. Februar 2019 12:31
An
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Brandenburg (AIG, BbgUIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/52254 Bitte vermitteln Sie diese Anfrage doch an die korrekte Stelle. Mir konnte bis jetzt nicht weitergeholfen werden. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 52254.pdf Anfragenr: 52254 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
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