Verkehrsbehinderung durch Leitungen zur Entwässerung der Baustelle des Hauptsitzes der Bundespolizei am Horstweg
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte äußern Sie sich präzise und vollumfänglich zu folgendem Sachverhalt:
Die zur Entwässerung der Baustelle des Hauptsitzes der Bundespolizei parallel zum Horstweg auf/über dem Fußgänger- bzw. Radweg platzierten Rohrleitungen bis zur Nuthebrücke verjüngen den sowieso schon in beide Richtungen genutzten Radweg, weil die gegenüberliegende Seite entlang der Schrebergärten deutlich zu schmal ist (bsw. mit Kinderanhänger oder zu passierenden Fußgängern), derart, dass ein sicherer Verkehr nicht mehr gegeben ist. Gerade in Anbetracht dessen, dass der Horstweg allein schon mit seiner geradlinigen Führung die Autofahrer zu zügigerem Fahren lockt, ist nun ein dieser enge Rad- bzw. Fußweg nicht zu tolerieren.
Bitte äußern Sie sich auch dazu, warum die Aufstellarbeiten der Entwässerungsrohre mit ihren massiven Rohren und Betonblöcken ohne jegliche Verkehrsabsicherung genehmigt wurden. Es haben über Tage weder ordentliche Fuß- bzw. Radumwege, noch Absperrungen existiert. Das ist nicht hinzunehmen.
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).
Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist.
Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Information nicht vorhanden
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Datum27. Januar 2019
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1. März 2019
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