Stellungnahme zum BfDI-Prüfbericht "PMK-links-Z"

Antrag nach dem IFG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Die Stellungnahme Ihres Ministeriums sowie den Prüfbericht des Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (BfDI) zu seiner Prüftätigkeit beim Bundeskriminalamt hinsichtlich der Zentraldatei "PMK-links-Z". (siehe 24. Tätigkeitsbericht 2011-2012 des BfDI, Abschnitt 7.4.4)

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG).

Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor.

M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich bitte um Empfangsbestätigung innerhalb von zwei Wochen.

Mit freundlichen Grüßen,

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    2. Januar 2014
  • Frist
    4. Februar 2014
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Stellungnahme Ihres …
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Stellungnahme zum BfDI-Prüfbericht "PMK-links-Z" [#5232]
Datum
2. Januar 2014 19:25
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Stellungnahme Ihres Ministeriums sowie den Prüfbericht des Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (BfDI) zu seiner Prüftätigkeit beim Bundeskriminalamt hinsichtlich der Zentraldatei "PMK-links-Z". (siehe 24. Tätigkeitsbericht 2011-2012 des BfDI, Abschnitt 7.4.4) Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung innerhalb von zwei Wochen. Mit freundlichen Grüßen,
Bundesministerium des Innern und für Heimat
ZI4-13002/4#226 Sehr geehrt<< Anrede >> für die weitere Bearbeitung Ihrer Anfrage bitte ich um Mittei…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
IFG - Stellungnahme zum BfDI-Prüfbericht "PMK-links-Z" [#5232]
Datum
3. Januar 2014 08:41
Status
Warte auf Antwort
ZI4-13002/4#226 Sehr geehrt<< Anrede >> für die weitere Bearbeitung Ihrer Anfrage bitte ich um Mitteilung Ihrer Postanschrift bzw. einer persönlichen E-Mail Adresse. Die Beantwortung Ihres Informationsersuchens in elektronischer Form an eine E-Mail Adresse der Internetseite „FragdenStaat.de“ ist nicht möglich. „FragdenStaat.de“ kann auch nicht als E-Mail Provider angesehen werden, da die Zielsetzung nicht primär auf die Erbringung von E-Mail Dienstleistungen gerichtet ist. Bei der Beantwortung eines IFG-Antrages handelt es sich um einen Verwaltungsakt. Gemäß § 41 Abs. 1 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz ist ein Verwaltungsakt demjenigen bekanntzugeben, für den er bestimmt ist. Der Zeitpunkt der Bekanntgabe setzt eine Rechtsbehelfsfrist in Gang. Die Bekanntgabe an Sie persönlich ist bei einer Übermittlung an die angegebene E-Mail Adresse der Internetseite nicht sichergestellt. Darüber hinaus ist der Zeitpunkt der Bekanntgabe für die Behörde nicht erkennbar. Eine Beantwortung Ihres Informationsersuchens kann deshalb nur in Schriftform an Ihre Postanschrift erfolgen, sofern Sie mir keine persönliche E-Mail Adresse mitteilen. Die Postanschrift wird auch benötigt, wenn für die Bearbeitung der Anfrage Kosten zu erheben wären. Im Auftrag Marion Felchner __________________________                                  Referat Z I 4 - Justiziariat; Vertragsmanagement; Anwendung IFG/IWG Bundesministerium des Innern Alt-Moabit 101 D, 10559 Berlin E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Internet: www.bmi.bund.de
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Stellungnahme zum BfDI-Prüfbericht "…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG - Stellungnahme zum BfDI-Prüfbericht "PMK-links-Z" [#5232]
Datum
4. Februar 2014 19:25
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Stellungnahme zum BfDI-Prüfbericht "PMK-links-Z"" vom 02.01.2014 (#5232) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen,
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Ihr Antrag zum BfDI-Prüfbericht "PMK-links-Z" / hier: fehlgeschlagene Zustellung ZI4-13002/4#226 Sehr …
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
Ihr Antrag zum BfDI-Prüfbericht "PMK-links-Z" / hier: fehlgeschlagene Zustellung
Datum
13. Februar 2014 14:37
Status
Warte auf Antwort
ZI4-13002/4#226 Sehr geehrt<< Anrede >> leider hat Sie unsere Stellungnahme zum BfDI-Bericht "PMK-links-Z" über die Postzustellung nicht erreicht. Für eine erneute Übersendung unseres Bescheides, bitte ich Sie, mir nochmals Ihre Postanschrift mitzuteilen. Sie können diese auch gerne direkt an die E-Mail Adresse <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>> senden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag zum BfDI-Prüfbericht "PMK-links-Z" / hier: fehlgeschlagene Zustellung [#5232] Sehr geeh…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag zum BfDI-Prüfbericht "PMK-links-Z" / hier: fehlgeschlagene Zustellung [#5232]
Datum
19. Februar 2014 19:45
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Postanschrift finden Sie erneut unten. Wie Sie auch meinem Schreiben/Fax vom 03.01.2014 entnehmen können, haben Sie in Ihrer Rückantwort schlicht die falsche Hausnummer verwendet. Fassen Sie daher diese Nachricht bitte als weitergehende Dienstaufsichtsbeschwerde bzgl. des unorganisierten Schriftverkehrs in Ihrem Ministerium auf, zu der ich natürlich eine separate schriftliche Rückantwort erwarte. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Informationsfreiheitsgesetz; Stellungnahme zum BfDI-Bericht "PMK-links-Z"
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Via
Briefpost
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz; Stellungnahme zum BfDI-Bericht "PMK-links-Z"
Datum
20. Februar 2014
Status
Anfrage abgeschlossen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem IFG, UIG, VIG. Die bisherige K…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage "Stellungnahme zum BfDI-Prüfbericht "PMK-links-Z"" [#5232]
Datum
22. Februar 2014 15:27
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem IFG, UIG, VIG. Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/5232 Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu unrecht abgelehnt, weil nicht ersichtlich ist, dass "laufende Ermittlungsverfahren" gefährdet wären. Meines Erachtens handelt es sich um eine Schutzbehauptung des BMI, um Details der nachgewiesenen rechtswidrigen Speicherung geheimzuhalten. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen