Funkzellenabfragen Fußball Düsseldorf/Köln am 22.12.2013

Alle Unterlagen und/oder Dienstanweisungen über Funkzellenabfragen, die durch Exekutivbehörden am 22.12.2013 in Düsseldorf oder Köln wg. des Fussballspiels Düsseldorf/Köln durchgeführt wurden.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    3. Januar 2014
  • Frist
    4. Februar 2014
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Polizeipräsidium Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Funkzellenabfragen Fußball Düsseldorf/Köln am 22.12.2013 [#5236]
Datum
3. Januar 2014 18:44
An
Polizeipräsidium Köln
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle Unterlagen und/oder Dienstanweisungen über Funkzellenabfragen, die durch Exekutivbehörden am 22.12.2013 in Düsseldorf oder Köln wg. des Fussballspiels Düsseldorf/Köln durchgeführt wurden.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 bitte ich um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Polizeipräsidium Köln
Von: F Köln DSB Gesendet: Montag, 6. Januar 2014 07:06 An: Helpa, Jürgen Betreff: WG: Funkzellenabfragen Fußbal…
Von
Polizeipräsidium Köln
Betreff
AW: Funkzellenabfragen Fußball Düsseldorf/Köln am 22.12.2013 [#5236]
Datum
7. Januar 2014 10:17
Status
Warte auf Antwort
Von: F Köln DSB Gesendet: Montag, 6. Januar 2014 07:06 An: Helpa, Jürgen Betreff: WG: Funkzellenabfragen Fußball Düsseldorf/Köln am 22.12.2013 [#5236] Sehr geehrt<< Anrede >> Ihre Anfrage ist zuständigkeitshalber dem Datenschutzbeauftragten des Polizeipräsidiums Köln zugeleitet worden. Gemäß § 4 IFG NRW hat jede natürliche Person Anspruch auf Zugang zu den bei der Stelle vorhandenen amtlichen Informationen. Der Antrag muss entsprechend bestimmt sein. Nach diesseitiger Rechtsauffassung liegt die Bestimmtheit Ihres Antrags zur Zeit nicht vor. Der Name Antragsteller/in ist ein häufig vorkommender Name in der Bundesrepublik Deutschland, so dass eine Identifizierung der antragstellenden natürlichen Person durch mich nicht möglich ist. Ich rege an die Bestimmbarkeit Ihres Antrags durch geeignete Informationen an mich herzustellen. Mit freundlichem Gruß Im Auftrag Gez. Jürgen Helpa Datenschutzbeauftragter
Polizeipräsidium Köln
Auskunftersuchen nach Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW
Von
Polizeipräsidium Köln
Via
Briefpost
Betreff
Auskunftersuchen nach Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW
Datum
13. Januar 2014
Status
Warte auf Antwort
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, Anbei ist meine derzeitige postalische Adresse, dies sollte eine Identifizierung e…
An Polizeipräsidium Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Funkzellenabfragen Fußball Düsseldorf/Köln am 22.12.2013 [#5236] [#5236]
Datum
13. Januar 2014 12:29
An
Polizeipräsidium Köln
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, Anbei ist meine derzeitige postalische Adresse, dies sollte eine Identifizierung ermöglichen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem NRW: IFG, UIG, VIG. Die bisher…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage "Funkzellenabfragen Fußball Düsseldorf/Köln am 22.12.2013" [#5236]
Datum
16. Januar 2014 20:03
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem NRW: IFG, UIG, VIG. Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/5236 Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu unrecht abgelehnt, weil … Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 16.01.2014 wird hiermit bestätigt.
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage "Funkzellenabfragen Fußball Düsseldorf/Köln am 22.12.2013" [#5236]
Datum
17. Januar 2014 09:40
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 16.01.2014 wird hiermit bestätigt.
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
IFG Von: <<E-Mail-Adresse>> An: <<E-Mail-Adresse>> Bearbeitung: Frau Füth, Tel. 0211/3…
Von: <<E-Mail-Adresse>> An: <<E-Mail-Adresse>> Bearbeitung: Frau Füth, Tel. 0211/38424-52 Aktenzeichen: 49.2.3.1.5-212/14 Betreff: Ihre E-Mail vom 16.01.2014 Sehr geehrt<< Anrede >> ich bestätige den Eingang Ihrer E-Mail. Der Vorgang wird hier im Referat 4 unter dem oben aufgeführten Aktenzeichen bearbeitet. Sie erhalten sobald wie möglich weitere Nachricht. Ich weise allerdings darauf hin, dass wegen der hohen Zahl von Eingängen eventuell mit Verzögerungen in der Bearbei-tung gerechnet werden muss. Diese Nachricht wurde maschinell erstellt und deshalb nicht unterschrieben. ------------------------------------------------------------------------------------------------ Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Kavalleriestraße 2 - 4, 40213 Düsseldorf Tel.: 0211-38424-0 Fax: 0211-38424-10 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Öffentlicher Schlüssel: www.ldi.nrw.de/metanavi_Kontakt/key_ldi.asc www: www.ldi.nrw.de P Bitte prüfen Sie der Umwelt zuliebe, ob Sie diese E-Mail ausdrucken!

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Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Informationsanspruch nach § 4 Abs. 1 IFG NRW Bearbeitung: Frau Füth Durchwahl: 0211/38424-52 Aktenzeichen: 49…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Informationsanspruch nach § 4 Abs. 1 IFG NRW
Datum
31. Januar 2014 16:21
Status
Bearbeitung: Frau Füth Durchwahl: 0211/38424-52 Aktenzeichen: 49.2.3.1.5-212/14 Sehr geehrt<< Anrede >> ich habe Ihr Begehren gegenüber dem Polizeipräsidium Köln mit Schreiben vom heutigen Tage aufgegriffen. Zu Ihrer Kenntnis füge ich in der Anlage eine Durchschrift dieses Schreibens bei. Über den weiteren Fortgang werde ich Sie unaufgefordert unterrichten. Bis dahin bitte ich um Geduld. Mit freundlichen Grüßen