Studie über Fähigkeiten Unmanned Aerial Systems (UAS)

Der Fragenkatalog, die Antworten aller Hersteller und die Studie der von Ihnen beauftragetem Industrieanlagen-Betriebsgesellschaft mbH (IABG) aus dem vergangene Jahr über die voraussichtlichen Fähigkeiten der MALE-Klasse im Jahr 2025.

Verweis auf: http://andrej-hunko.de/start/download/doc_download/411-schriftliche-frage-zu-studien-hinsichtlich-von-technologien-und-nutzlast-faehigkeiten-eines-fuer-die-bundeswehr-zu-beschaffenden-unbemannten-flugsystems

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    3. Januar 2014
  • Frist
    4. Februar 2014
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Der Fragenkatalo…
An Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr Details
Von
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Betreff
Studie über Fähigkeiten Unmanned Aerial Systems (UAS) [#5238]
Datum
3. Januar 2014 21:54
An
Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Der Fragenkatalog, die Antworten aller Hersteller und die Studie der von Ihnen beauftragetem Industrieanlagen-Betriebsgesellschaft mbH (IABG) aus dem vergangene Jahr über die voraussichtlichen Fähigkeiten der MALE-Klasse im Jahr 2025. Verweis auf: http://andrej-hunko.de/start/download/doc_download/411-schriftliche-frage-zu-studien-hinsichtlich-von-technologien-und-nutzlast-faehigkeiten-eines-fuer-die-bundeswehr-zu-beschaffenden-unbemannten-flugsystems
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen,
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Studie über Fähigkeiten Unmanned Aerial S…
An Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Studie über Fähigkeiten Unmanned Aerial Systems (UAS) [#5238]
Datum
4. Februar 2014 13:02
An
Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Studie über Fähigkeiten Unmanned Aerial Systems (UAS)" vom 03.01.2014 (#5238) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen,

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Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
Anfrage im Rahmen Informationsfreiheitsgesetz, hier: Studie über Fähigkeiten Unmanned Aerial Systems UAS Herrn An…
Von
Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
Betreff
Anfrage im Rahmen Informationsfreiheitsgesetz, hier: Studie über Fähigkeiten Unmanned Aerial Systems UAS
Datum
5. Februar 2014 16:19
Status
Warte auf Antwort
Herrn Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> per Email: <<E-Mail-Adresse>> Geschäftszeichen Bearbeiter Datum Z1.1 - 39-22-17 Herr Lütticke 05.02.2014 Anfrage im Rahmen Informationsfreiheitsgesetz, hier: Studie über Fähigkeiten Unmanned Aerial Systems UAS 1. Ihre Anfrage vom 03.01.2014 2. Ihre Nachfrage vom 04.02.2014 Sehr geehrt<< Anrede >> Ihre Anfrage (Bezug 1) wurde aufgrund eines Büroversehens nicht weitergeleitet und liegt mir erst jetzt vor. Ich bestätige hiermit den Eingang Ihrer Anfrage und bitte die verzögerte Bearbeitung zu entschuldigen. Die Anfrage wird unter dem oben angegebenen Geschäftszeichen geführt. Ich werde mich zu gegebener Zeit mit Ihnen in Verbindung setzen. Soweit Sie auf § 8 EGovG verweisen, weise ich bereits jetzt darauf hin, dass dieser vorliegend nicht anwendbar ist, da das BAAINBw seine Akten nicht elektronisch führt. Sie erhalten insoweit eine Antwort an Ihre Postadresse. Mit freundlichen Grüßen