Gefährdungsbeurteilung Nichtraucherschutz

Gefährdungsbeurteilung (gemäß ArbSchG) für Beschäftigte in Hinblick auf den Nichtrauchendenschutz und Belastung durch Zigarettenqualm in Zellen.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    29. Januar 2019
  • Frist
    1. März 2019
  • Ein:e Follower:in
Ulrich Scharfenort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Justizvollzugsanstalt Kleve Details
Von
Ulrich Scharfenort
Betreff
Gefährdungsbeurteilung Nichtraucherschutz [#53182]
Datum
29. Januar 2019 14:43
An
Justizvollzugsanstalt Kleve
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Gefährdungsbeurteilung (gemäß ArbSchG) für Beschäftigte in Hinblick auf den Nichtrauchendenschutz und Belastung durch Zigarettenqualm in Zellen.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort
Ulrich Scharfenort
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Gefährdungsbeurteilung Nichtraucherschutz“ vom…
An Justizvollzugsanstalt Kleve Details
Von
Ulrich Scharfenort
Betreff
AW: Gefährdungsbeurteilung Nichtraucherschutz [#53182]
Datum
1. März 2019 10:51
An
Justizvollzugsanstalt Kleve
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Gefährdungsbeurteilung Nichtraucherschutz“ vom 29.01.2019 (#53182) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. https://fragdenstaat.de/a/53182 Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort Anfragenr: 53182 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Justizvollzugsanstalt Kleve
Sehr geehrter Herr Scharfenort, der für die Beantwortung zuständige Datenschutzbeauftragte wird in der nächsten Wo…
Von
Justizvollzugsanstalt Kleve
Betreff
Gefährdungsbeurteilung Nichtraucherschutz
Datum
8. März 2019 15:44
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Scharfenort, der für die Beantwortung zuständige Datenschutzbeauftragte wird in der nächsten Woche nach längere Beurlaubung zurückkommen und Ihre Anfrage beantworten. Mit freundlichen Grüßen
Justizvollzugsanstalt Kleve
Gefährdungsbeurteilung Nichtraucherschutz Anfrage vom 29.01. u. 01.03.2019 Meine Mail vom 08.03.2019 Sehr geehrt…
Von
Justizvollzugsanstalt Kleve
Betreff
Gefährdungsbeurteilung Nichtraucherschutz
Datum
15. März 2019 10:32
Status
Warte auf Antwort
Gefährdungsbeurteilung Nichtraucherschutz Anfrage vom 29.01. u. 01.03.2019 Meine Mail vom 08.03.2019 Sehr geehrter Herr Scharfenort, eine Gefährdendenbeurteilung im Hinblick auf die Unterbringung der Gefangenen gibt es nicht. In der JVA Kleve ist das Rauchen nicht gestattet. Ein Gefangener kann nur auf seinem Haftraum oder beim Aufenthalt im Freien rauchen. Nichtraucher werden grundsätzlich einzeln oder nur mit anderen Nichtrauchern untergebracht. Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Scharfenort
Sehr geehrter Bartmann, die Gefangenen benötigen keine Gefährdungsbeurteilung gemäß ArbSchG, weshalb ich auch nur…
An Justizvollzugsanstalt Kleve Details
Von
Ulrich Scharfenort
Betreff
AW: Gefährdungsbeurteilung Nichtraucherschutz [#53182]
Datum
15. März 2019 11:55
An
Justizvollzugsanstalt Kleve
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrter Bartmann, die Gefangenen benötigen keine Gefährdungsbeurteilung gemäß ArbSchG, weshalb ich auch nur nach den Beschäftigten fragte. Wenn in den Zellen geraucht werden darf, besteht hier eine Exposition der Beschäftigten gegenüber Gefahrstoffen (Zigarettenqualm) Gibt es hier eine Gefährdungsbeurteilung oder nicht? Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort Anfragenr: 53182 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Ulrich Scharfenort
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Gefährdungsbeurteilung Nichtraucherschut…
An Justizvollzugsanstalt Kleve Details
Von
Ulrich Scharfenort
Betreff
AW: Gefährdungsbeurteilung Nichtraucherschutz [#53182]
Datum
12. September 2019 06:41
An
Justizvollzugsanstalt Kleve
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Gefährdungsbeurteilung Nichtraucherschutz“ vom 29.01.2019 (#53182) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 196 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort Anfragenr: 53182 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Justizvollzugsanstalt Kleve
Sehr geehrter Scharfenort, am 31.01.2019 ist Ihnen folgende Mail zugesandt worden: "Sehr geehrter Herr Sc…
Von
Justizvollzugsanstalt Kleve
Betreff
AW: Gefährdungsbeurteilung Nichtraucherschutz [#53182]
Datum
13. September 2019 10:08
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Scharfenort, am 31.01.2019 ist Ihnen folgende Mail zugesandt worden: "Sehr geehrter Herr Scharfenort, ein Gutachten, mit dem begründet wird, warum keine Rauschmelder in den Hafträumen sind, liegt mir nicht vor. Rauchmelder sind in Hafträumen nicht vorgesehen und gibt es auch nicht in den Hafträumen der JVA Kleve. Ich übersende Ihnen eine PDF - Datei bzgl. der Brandmeldeanlage und Installation der Rauchmelder in der JVA Kleve. Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Scharfenort
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Frage war: Gefährdungsbeurteilung (gemäß ArbSchG) für Beschäftigte in …
An Justizvollzugsanstalt Kleve Details
Von
Ulrich Scharfenort
Betreff
AW: Gefährdungsbeurteilung Nichtraucherschutz [#53182]
Datum
17. September 2019 10:29
An
Justizvollzugsanstalt Kleve
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Frage war: Gefährdungsbeurteilung (gemäß ArbSchG) für Beschäftigte in Hinblick auf den Nichtrauchendenschutz und Belastung durch Zigarettenqualm in Zellen. Vielleicht empfiehlt sich ein Gespräch Ihrerseits mit der zuständigen SiFa/FAS/FASi, wie immer diese bei Ihnen heißt. Einen Anhang konnte ich nicht entdecken. Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort Anfragenr: 53182 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Justizvollzugsanstalt Kleve
Ich bin ab dem16.09.2019 nicht zu erreichen. Meine Vertretung wird durch Herrn [geschwärzt] und Herrn [geschwärzt]…
Von
Justizvollzugsanstalt Kleve
Betreff
Automatische Antwort: Gefährdungsbeurteilung Nichtraucherschutz [#53182]
Datum
17. September 2019 10:29
Status
Warte auf Antwort
Ich bin ab dem16.09.2019 nicht zu erreichen. Meine Vertretung wird durch Herrn [geschwärzt] und Herrn [geschwärzt] wahrgenommen. Ihre Mail wird nicht automatisch weitergeleitet. Viele [geschwärzt]
Ulrich Scharfenort
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Gefährdungsbeurteilung Nichtraucherschut…
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Von
Ulrich Scharfenort
Betreff
AW: Automatische Antwort: Gefährdungsbeurteilung Nichtraucherschutz [#53182]
Datum
17. September 2019 15:06
An
Justizvollzugsanstalt Kleve
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Gefährdungsbeurteilung Nichtraucherschutz“ vom 29.01.2019 (#53182) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 201 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Siehe hier https://fragdenstaat.de/a/53182 Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort Anfragenr: 53182 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Justizvollzugsanstalt Kleve
Ich bin zur Zeit nicht im Dienst. Ihre Mail wird nicht weitergeleitet. Bitte senden Sie dienstliche Mails an "…
Von
Justizvollzugsanstalt Kleve
Betreff
Automatische Antwort: Automatische Antwort: Gefährdungsbeurteilung Nichtraucherschutz [#53182]
Datum
17. September 2019 15:06
Status
Warte auf Antwort
Ich bin zur Zeit nicht im Dienst. Ihre Mail wird nicht weitergeleitet. Bitte senden Sie dienstliche Mails an "<<E-Mail-Adresse>>" Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Scharfenort
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Gefährdungsbeurteilung Nichtraucherschut…
An Justizvollzugsanstalt Kleve Details
Von
Ulrich Scharfenort
Betreff
AW: Automatische Antwort: Automatische Antwort: Gefährdungsbeurteilung Nichtraucherschutz [#53182]
Datum
16. März 2020 15:42
An
Justizvollzugsanstalt Kleve
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Gefährdungsbeurteilung Nichtraucherschutz“ vom 29.01.2019 (#53182) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 382 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. https://fragdenstaat.de/anfrage/gefahrdungsbeurteilung-nichtraucherschutz/ Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort Anfragenr: 53182 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/53182
Ulrich Scharfenort
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Gefährdungsbeurteilung Nichtraucherschut…
An Justizvollzugsanstalt Kleve Details
Von
Ulrich Scharfenort
Betreff
AW: Automatische Antwort: Automatische Antwort: Gefährdungsbeurteilung Nichtraucherschutz [#53182]
Datum
6. April 2020 09:53
An
Justizvollzugsanstalt Kleve
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Gefährdungsbeurteilung Nichtraucherschutz“ vom 29.01.2019 (#53182) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 403 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. https://fragdenstaat.de/anfrage/gefahrdungsbeurteilung-nichtraucherschutz/ Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort Anfragenr: 53182 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/53182
Ulrich Scharfenort
Sehr geehrte<< Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsges…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
Ulrich Scharfenort
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Gefährdungsbeurteilung Nichtraucherschutz“ [#53182] [#53182]
Datum
22. April 2020 09:05
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/53182 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil meinem Anliegen nicht entsprochen wurde. Die Gefährdungsbeurteilung für Beschäftigte der JVA wurde nicht übermittelt, trotz mehrfacher Nachfragen. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort Anhänge: - 53182.pdf Anfragenr: 53182 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/53182
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Justizvollzugsanstalt Kleve
WG: Gefährdetenbeurteilung Nichtraucherschutz (53182) Sehr geehrter Herr Scharfenort, wie ich Ihnen bereits mehrf…
Von
Justizvollzugsanstalt Kleve
Betreff
WG: Gefährdetenbeurteilung Nichtraucherschutz (53182)
Datum
22. April 2020 16:07
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Scharfenort, wie ich Ihnen bereits mehrfach mitgeteilt habe, gibt es kein Gefährdetengutachten oder -beurteilungen zu Rauchmeldern in den Hafträumen der JVA Kleve. Rauchmelder in den Hafträumen sind nicht installiert, da auch nicht vorgeschrieben. Eine andere Antwort vermag ich Ihnen nicht zu geben. Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Scharfenort
AW: WG: Gefährdetenbeurteilung Nichtraucherschutz (53182) [#53182] Sehr geehrte<< Anrede >> Bartmann,…
An Justizvollzugsanstalt Kleve Details
Von
Ulrich Scharfenort
Betreff
AW: WG: Gefährdetenbeurteilung Nichtraucherschutz (53182) [#53182]
Datum
22. April 2020 17:05
An
Justizvollzugsanstalt Kleve
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> Bartmann, wenn sie auf den Link klicken würden, würden Sie feststellen, dass ich nach folgendem gefragt habe: "Gefährdungsbeurteilung (gemäß ArbSchG) für Beschäftigte in Hinblick auf den Nichtrauchendenschutz und Belastung durch Zigarettenqualm in Zellen." https://fragdenstaat.de/anfrage/gefahrdungsbeurteilung-nichtraucherschutz/ Da geht es nicht um Brandmelder, sondern ein nach ArbSchG/GefStoffV vorgeschriebenes Dokument, in diesem Fall Nichtrauchendenschutz am Arbeitsplatz. Wenn Sie das nicht haben und sich dessen auch wirklich sicher sind, verstoßen Sie gegen geltendes Recht. Denn wenn in den Zellen geraucht wird, sind Bewachende und andere Beschäftigte der JVA diesen Gefahrstoffen ausgesetzt. Dies könnte eine Straftat oder ein Bußgeldtatbestand sein. Ohnehin habe ich mich inzwischen an das LDI gewandt. Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort Anfragenr: 53182 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/53182
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Antrag auf Informationszugang vom 29.1.2019 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Antrag Herrn…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Antrag auf Informationszugang vom 29.1.2019
Datum
30. April 2020 14:47
Status
Anfrage abgeschlossen
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Antrag Herrn Ulrich Scharfenorts auf Informationszugang vom 29.1.2019 Aktenzeichen: 209.2.3.1.15-3836/20 ________________________________ Sehr geehrter Herr Bartmann, Herr Scharfenort hat sich nach § 13 Abs. 2 IFG NRW an mich gewandt und mitgeteilt, bei Ihnen den o.g. Antrag auf Informationszugang zu einer Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz für Beschäftigte in Hinblick auf den Nichtraucherschutz über die Plattform fragdenstaat.de (https://fragdenstaat.de/anfrage/gefahrdungsbeurteilung-nichtraucherschutz/) gestellt zu haben. Soweit ich Ihren bislang geführten Schriftwechsel überblicke, habe ich den Eindruck gewonnen, dass hier ein Missverständnis vorliegt: So, wie Herr Scharfenort seinen Antrag formuliert hat, gehe ich davon aus, dass es ihm allein um die Gefährdungsbeurteilung in Bezug auf das Personal der JVA geht und die Situation, sobald etwa die Zelle eines Rauchers betreten wird. Ob eine solche Gefährdungsbeurteilung tatsächlich gesetzlich vorgesehen ist, habe ich nicht recherchiert und dürfte auch für die Entscheidung über den IFG-Antrag von Herrn Scharfenort keine Rolle spielen. Ihren Antworten hingegen konnte ich entnehmen, dass Sie von einer Gefährdungsbeurteilung in Bezug auf die Inhaftierten ausgehen bzw. von der Frage, ob in den Hafträumen Rauchmelder installiert sind. Für eine kurze Rückmeldung an den Antragsteller, bei der Sie mich gerne ins cc setzen können, wäre ich Ihnen dankbar. Falls eine auf das Personal bezogene Gefährdungsbeurteilung vorliegt, wäre diese vorbehaltlich etwaiger Ausnahmetatbestände (§§ 6-9 IFG NRW) dem Antragsteller zu übermitteln; falls eine solche Unterlage nicht bei Ihnen vorhanden ist, wäre der Antragsteller darüber zu informieren. Der Informationszugangsanspruch bezieht sich nur auf vorhandene Informationen: Im Falle einer nicht vorhandenen Information trifft die öffentliche Stelle keine "Informationsbeschaffungspflicht". Bei Rückfragen bin ich gerne für Sie erreichbar. Mit freundlichen Grüßen

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Justizvollzugsanstalt Kleve
Informationsfreiheitsgesetz Gefährdungsbeurteilung Nichtraucherschutz Anfrage vom 29.01.2019 Sehr geehrter Herr S…
Von
Justizvollzugsanstalt Kleve
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz
Datum
19. Mai 2020 11:04
Status
Gefährdungsbeurteilung Nichtraucherschutz Anfrage vom 29.01.2019 Sehr geehrter Herr Scharfenort, auf Ihre Anfrage teile ich Ihnen mit, dass es für die JVA Kleve keine Gefährdungsbeurteilung für Bedienstete hinsichtlich des Betretens von Hafträumen rauchender Gefangener gibt. Mit freundlichen Grüßen