Ermittlung der Kosten der Unterkunft als schlüssiges Konzept für den Landkreis Hersfeld-Rotenburg

Antrag nach dem HDSIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

Die Ermittlung der Kosten der Unterkunft als schlüssiges Konzept muss einer sozialrechtlichen Prüfung standhalten.

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Es wird um die Übersendung des schlüssigen Konzepts gebeten (möglichst als pdf-Datei)

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Ergebnis der Anfrage

Die Behörde verweigert die Offenlegung des Konzeptes.

In Ermangelung (Verweigerung) der Überprüfbarkeit der erhobenen Daten ist nach Auffassung mehrerer Gerichte die Schlüssigkeit des Konzeptes nicht gegeben und die Rahmenbedingungen des Bundessozialgerichts nicht erfüllt.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    1. Februar 2019
  • Frist
    5. März 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem HDSIG Sehr geehrte Damen und Herren, Die Ermittlung der Kosten der Unterkunft als schlüssiges K…
An Landkreis Hersfeld-Rotenburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ermittlung der Kosten der Unterkunft als schlüssiges Konzept für den Landkreis Hersfeld-Rotenburg [#54560]
Datum
1. Februar 2019 16:50
An
Landkreis Hersfeld-Rotenburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG Sehr geehrte Damen und Herren, Die Ermittlung der Kosten der Unterkunft als schlüssiges Konzept muss einer sozialrechtlichen Prüfung standhalten. bitte senden Sie mir Folgendes zu: Es wird um die Übersendung des schlüssigen Konzepts gebeten (möglichst als pdf-Datei) Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landkreis Hersfeld-Rotenburg
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 01.02.2019. Mit Inkrafttreten des HDSIG hat zwar das…
Von
Landkreis Hersfeld-Rotenburg
Betreff
WG: Ermittlung der Kosten der Unterkunft als schlüssiges Konzept für den Landkreis Hersfeld-Rotenburg [#54560]
Datum
8. Februar 2019 09:39
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 01.02.2019. Mit Inkrafttreten des HDSIG hat zwar das Land Hessen einen Anspruch auf Zugang zu bei öffentlichen Stellen vorhandenen Informationen normiert, allerdings besteht dieser nur für hessische Bürger/-innen. Des Weiteren ist hier auf § 81 Abs.1 Ziff.6 HDSIG zu verweisen; da der Landkreis Hersfeld-Rotenburg die Anwendung des Vierten Teils des HDSIG nicht aufgrund Satzung ausdrücklich bestimmt hat, besteht vorliegend kein Informationsrecht Ihrerseits. Da darüber hinaus die weiteren von Ihnen zitierten Anspruchsgrundlagen auf Informationszugang nicht einschlägig und sich überdies auch keine weiteren Anspruchsgrundlagen ersichtlich sind, können wir Ihrer Anfrage nicht nachkommen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze H…
An Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Ermittlung der Kosten der Unterkunft als schlüssiges Konzept für den Landkreis Hersfeld-Rotenburg“ [#54560] [#54560]
Datum
11. Februar 2019 14:59
An
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Hessen (HDSIG, HUIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/54560 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil mir die Einschränkung der Informationsfreiheit auf einen engen Personenkreis nicht plausibel erscheint. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 54560.pdf Anfragenr: 54560 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
12. Februar 2019 13:03
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, Unzulässiger Trick bei Hartz IV - BSG kippt Mietobergrenzen vieler Jobcenter https…
An Landkreis Hersfeld-Rotenburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Ermittlung der Kosten der Unterkunft als schlüssiges Konzept für den Landkreis Hersfeld-Rotenburg“ [#54560] [#54560]
Datum
12. Februar 2019 20:56
An
Landkreis Hersfeld-Rotenburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Unzulässiger Trick bei Hartz IV - BSG kippt Mietobergrenzen vieler Jobcenter https://www.lokalkompass.de/iserlohn/c-politik/unzulaessiger-trick-bei-hartz-iv-bsg-kippt-mietobergrenzen-vieler-jobcenter_a1067862 Ihre Geheimhaltung des Konzeptes werte ich - in Übereinstimmung mit einigen sozialgerichtlichen Entscheidungen - als Eingeständnis der Kenntnis über die Rechtswidrigkeit der Datenerhebung. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 54560 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>