Allgemeinverfügung SB14 - 18 04 03 vom 19. Juni 2018 mit Begründung

Die Allgemeinverfügung SB14 - 18 04 03 vom 19. Juni 2018 mit Begründung.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    1. Februar 2019
  • Frist
    5. März 2019
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Allgemeinver…
An Bundespolizeidirektion Koblenz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Allgemeinverfügung SB14 - 18 04 03 vom 19. Juni 2018 mit Begründung [#54712]
Datum
1. Februar 2019 20:32
An
Bundespolizeidirektion Koblenz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Allgemeinverfügung SB14 - 18 04 03 vom 19. Juni 2018 mit Begründung.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundespolizeidirektion Koblenz
Allgemeinverfügung SB 14 - 18 04 03 vom 19. Juni 2019 mit Begründung Bundespolizeidirektion Koblenz, 15. Februar 2…
Von
Bundespolizeidirektion Koblenz
Betreff
Allgemeinverfügung SB 14 - 18 04 03 vom 19. Juni 2019 mit Begründung
Datum
15. Februar 2019 11:12
Status
Warte auf Antwort
Bundespolizeidirektion Koblenz, 15. Februar 2019 Sachbereich 31 - 110301 - Antragsteller/in Sehr geehrtAntragsteller/in bezugnehmend auf ihre am 1. Februar 2019 gestellte Anfrage bezüglich der Zusendung der Allgemeinverfügung SB14 - 18 04 03 vom 19. Juni 2018 nach dem IFG mit Begründung bestätige ich Ihnen den Eingang. Die Zusendung wird derzeit vorbereitet. Mit freundlichen Grüßen
Bundespolizeidirektion Koblenz
Auskunftsersuchen Allgemeinverfügungen Bundespolizeidirektion Koblenz, 19. Februar 2019 Sachbereich 31 - 220301 - …
Von
Bundespolizeidirektion Koblenz
Betreff
Auskunftsersuchen Allgemeinverfügungen
Datum
19. Februar 2019 10:35
Status
Anfrage abgeschlossen
Bundespolizeidirektion Koblenz, 19. Februar 2019 Sachbereich 31 - 220301 - Antragsteller/in Sehr geehrtAntragsteller/in bezugnehmend auf ihre am 1. Februar gestellten Anfragen, gerichtet auf Zusendung von Allgemeinverfügungen und jeweiliger Begründung, schicke ich Ihnen die geforderten Informationen mitsamt der entsprechenden Begründung (Gefahrenprognose) nach dem IFG zu. Betroffen sind die Allgemeinverfügungen vom 13. Juni 2018, Waffenverbotszone im Hauptbahnhof Frankfurt am Main (Nr. 54711), vom 19. Juni 2018, Waffenverbotszone im Hauptbahnhof Frankfurt am Main (Nr. 54717), vom 25. Juni 2018, Waffenverbotszone im Hauptbahnhof Frankfurt am Main (Nr. 54714), vom 25. August 2018, Waffenverbotszone im Bahnhof Bad Soden sowie auf den Strecken 3641 und 3640 (Nr. 54717), vom 19. Dezember 2018, Waffenverbotszone im Hauptbahnhof Frankfurt am Main und weitere Orte in Frankfurt am Main (Nr. 54715) und vom 20. Dezember 2018, Waffenverbotszone im Hauptbahnhof Frankfurt am Main und weitere Orte in Frankfurt am Main (Nr. 54716). Es werden keine Kosten erhoben. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Auskunftsersuchen Allgemeinverfügungen [#54712] Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für die Übers…
An Bundespolizeidirektion Koblenz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Auskunftsersuchen Allgemeinverfügungen [#54712]
Datum
23. Februar 2019 18:52
An
Bundespolizeidirektion Koblenz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für die Übersendung der Unterlagen! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 54712 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in

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Betreff
Betreff versteckt
Datum
23. Februar 2019 19:01
Status

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