Liste der Stellen die unter die Veröffentlichungspflicht bzw. Auskunftspflicht nach Brandenburgischem Landesrecht fallen

Eine Liste der Stellen die unter die Veröffentlichungspflicht bzw. Auskunftspflicht nach Brandenburgischem Landesrecht fallen.

Eine Liste der öffentlichen Stellen die vom Brandenburgisches Landesrecht ausgenommen sind, sowie die spezialgesetzliche Bestimmung.

Eine Liste der Stellen die unter die Veröffentlichungspflicht bzw. Auskunftspflicht nach Recht der Europäischen Union fallen.

Eine Liste der öffentlichen Stellen die vom Recht der Europäischen Union ausgenommen sind, sowie die spezialgesetzliche Bestimmung.

Eine Liste der Stellen die unter die Veröffentlichungspflicht bzw. Auskunftspflicht nach Bundesrecht fallen.

Eine Liste der öffentlichen Stellen die vom Bundesrecht ausgenommen sind, sowie die spezialgesetzliche Bestimmung.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    23. Januar 2014
  • Frist
    25. Februar 2014
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bi…
An Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Liste der Stellen die unter die Veröffentlichungspflicht bzw. Auskunftspflicht nach Brandenburgischem Landesrecht fallen [#5477]
Datum
23. Januar 2014 23:27
An
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir folgendes zu:
Eine Liste der Stellen die unter die Veröffentlichungspflicht bzw. Auskunftspflicht nach Brandenburgischem Landesrecht fallen. Eine Liste der öffentlichen Stellen die vom Brandenburgisches Landesrecht ausgenommen sind, sowie die spezialgesetzliche Bestimmung. Eine Liste der Stellen die unter die Veröffentlichungspflicht bzw. Auskunftspflicht nach Recht der Europäischen Union fallen. Eine Liste der öffentlichen Stellen die vom Recht der Europäischen Union ausgenommen sind, sowie die spezialgesetzliche Bestimmung. Eine Liste der Stellen die unter die Veröffentlichungspflicht bzw. Auskunftspflicht nach Bundesrecht fallen. Eine Liste der öffentlichen Stellen die vom Bundesrecht ausgenommen sind, sowie die spezialgesetzliche Bestimmung.
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf §6 Abs. 1 AIG bitte ich um unverzügliche Antwort, spätestens innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Antw: Liste der Stellen die unter die Veröffentlichungspflicht bzw. Auskunftspflicht nach= 20Brandenburgischem Lan…
Von
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Betreff
Antw: Liste der Stellen die unter die Veröffentlichungspflicht bzw. Auskunftspflicht nach= 20Brandenburgischem Landesrecht fallen [#5477]
Datum
30. Januar 2014 10:28
Status
Anfrage abgeschlossen
Rückäußerung der LDA Brandenburg Bezug: Ihre E-Mail vom 23. Januar d. J. / Antrag auf Informationszugang (#5477) Sehr geehrt<< Anrede >> anliegend sende ich Ihnen im Auftrag unseres Referenten Herrn Müller unser Antwortschreiben auf Ihr obiges Anliegen zu. Mit freundlichen Grüßen