Kontrollbericht zu Penny, Mettmann

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Penny
Champagne
40822 Mettmann

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Ergebnis der Anfrage

Rewe klagt gegen die Anfrage.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    2. Februar 2019
  • Frist
    6. April 2019
  • Ein:e Follower:in

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Kreis Mettmann - Amt für Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Penny, Mettmann [#54944]
Datum
2. Februar 2019 15:23
An
Kreis Mettmann - Amt für Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Penny Champagne 40822 Mettmann 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall bitte ich um Mitteilung, damit ich entscheiden kann, ob ich meinen Antrag ggfls. zurücknehme. Einer Bescheidung des Antrags steht dies nicht entgegen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kreis Mettmann - Amt für Verbraucherschutz
Ihr VIG-Antrag / Mein Az.: 1112-2019 Mein Az.: 1112-2019 Sehr geehrte Damen und Herren, Ihre Anfrage ist bei mir…
Von
Kreis Mettmann - Amt für Verbraucherschutz
Betreff
Ihr VIG-Antrag / Mein Az.: 1112-2019
Datum
4. Februar 2019 09:33
Status
Anfrage abgeschlossen

Widerspruch der Datenweitergabe

Der von Ihnen angefragte Betrieb hat – leider – das Recht Ihren Namen und Anschrift auf Nachfrage zu erfahren. Sie können nun:

  • den Antrag zurückziehen. Eine einfache Mitteilung genügt. Dadurch erhalten sie aber auch keine der beantragten Infos zum Thema Hygienekontrollen
  • oder sich mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden erklären

Für den zweiten Fall haben wir eine Formulierung vorbereitet, die Sie übernehmen können.

Antwort auf dem Postweg

Offenbar schickt Ihnen die Behörde eine Antwort auf dem Postweg. Bitte vergessen Sie nicht, die Antwort mit der Öffentlichkeit zu teilen. Sie können den erhaltenen Brief scannen oder fotografieren und unter dem obigen Menüpunkt „Post erhalten“ hochladen. Sie können ihr trotzdem über FragDenStaat antworten.

Mein Az.: 1112-2019 Sehr geehrte Damen und Herren, Ihre Anfrage ist bei mir eingegangen. Ich weise Sie daraufhin, dass wegen der Beteiligung Dritter, d.h. Anhörung des betroffenen Betriebs, sich die Bearbeitungsfrist auf 2 Monate verlängert (§ 5 Abs. 2 Satz 2 des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG)). Neben Ihrer Anfrage habe ich eine Vielzahl ähnlicher Anfragen erhalten. Alle diese Anfragen werde ich prüfen und bescheiden. Vor diesem Hintergrund ist noch nicht absehbar, ob die in § 5 Abs. 2 VIG vorgesehenen Regelfristen zur Beantwortung jeder Anfrage eingehalten werden können. Bitte sehen Sie daher von Nachfragen zum Bearbeitungsstand Ihrer Anfrage ab. Abschließend möchte ich bereits jetzt darauf hinweisen, dass ich mir vorbehalte, Ihnen die beantragte Auskunft in Papierform auf dem Postweg zu übersenden. Hinweis: Auf Nachfrage sind dem Gewerbetreibenden Ihr Name und Ihre Anschrift mitzuteilen (§ 5 Abs. 2 VIG). Mit freundlichem Gruß
Amtsgericht Münster
Penny Mettmann Rewe klagt dagegen, dass Informationen öffentlich gemacht werden. Der Umfang der Einwände der gegne…
Von
Amtsgericht Münster
Via
Briefpost
Betreff
Penny Mettmann
Datum
21. November 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
Rewe klagt dagegen, dass Informationen öffentlich gemacht werden. Der Umfang der Einwände der gegnerischen Seite ist unglaublich. Regelmäßig erhielt ich die Durchschriften des Gerichtes. Sendedatum ungefähr Die Klage kann ich nicht mehr verfolgen, daher habe ich dem Richter mitgeteilt, er könne das Verfahren schließen. Die hygienischen Verhältnisse bei Penny hatten sich nicht geändert.
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Verwaltungsgerichtliches Verfahren 29 K 3447/19 Sehr geehrteAntragsteller/in mit Beschluss vom 29. April 2019 hat…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Verwaltungsgerichtliches Verfahren 29 K 3447/19
Datum
19. Mai 2020 11:13
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in mit Beschluss vom 29. April 2019 hat Sie das Verwaltungsgericht Düsseldorf zum Verfahren 29 K 3447/19 beigeladen. Streitgegenstand ist Ihre Anfrage über das Portal "fragdenstaat.de" vom 2. Februar 2019. Da an Sie gerichtete Schreiben als unzustellbar zum Gericht zurückgelangt sind, wendet sich das Gericht nunmehr auf diesem Weg an Sie. Sie werden gebeten, zeitnah Kontakt zum Gericht aufzunehmen, vorzugsweise per Fax (Nr. 0211 8891-4000) oder telefonisch (0211-8891-3290). Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Verwaltungsgerichtliches Verfahren 29 K 3447/19 [#54944] Sehr geehrteAntragsteller/in Vielen Dank für Ihre Mi…
An Kreis Mettmann - Amt für Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Verwaltungsgerichtliches Verfahren 29 K 3447/19 [#54944]
Datum
19. Mai 2020 12:57
An
Kreis Mettmann - Amt für Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Vielen Dank für Ihre Mitteilung. Ich weise Sie daraufhin, dass Sie gem. § 5 Abs. 2 S. 4 VIG meine persönlichen Daten nur auf ausdrückliche Nachfrage des betroffenen Betriebes weitergeben dürfen. Ich bitte Sie daher, meinen Antrag weiter zu bearbeiten. Sollte der betroffene Betrieb tatsächlich eine solche Nachfrage stellen, erkläre ich mich mit der Offenlegung meines Namens und meiner Anschrift einverstanden. Ich gehe aber davon aus, dass eine Offenlegung nur dann erfolgt, wenn der betroffene Dritte tatsächlich aktiv und auf eigene Veranlassung nachfragt. Vor diesem Hintergrund bitte ich um Weiterbearbeitung meines Antrags. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 54944 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/54944 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Verwaltungsgerichtliches Verfahren 29 K 3447/19 Sehr geehrteAntragsteller/in bereits mit E-Mail vom 19. Mai 2020 …
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Verwaltungsgerichtliches Verfahren 29 K 3447/19
Datum
14. Juli 2020 10:12
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in bereits mit E-Mail vom 19. Mai 2020 habe ich mich als zuständige Richterin im verwaltungsgerichtlichen Verfahren mit dem Aktenzeichen 29 K 3447/19 auf diesem Weg an Sie gewandt. Gegenstand des Verfahren ist Ihre Anfrage über das Portal "fragdenstaat.de" vom 2. Februar 2019. An Sie gerichtete Schreiben sind wiederholt als unzustellbar zum Gericht zurückgelangt, obwohl es notwendig ist, dass Sie in diesem Verfahren für das Gericht zu erreichen sind. Auf meine E-Mail vom 19. Mai 2020 haben Sie nur Kontakt mit dem Beklagten aufgenommen. Sie werden daher erneut auf diesem Weg gebeten, zeitnah Kontakt zum Gericht aufzunehmen, vorzugsweise per Fax (Nr. 0211 8891-4000) oder telefonisch (0211-8891-3290). Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Verwaltungsgerichtliches Verfahren 29 K 3447/19 [#54944] Sehr geehrteAntragsteller/in ich bin für einige Mona…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Verwaltungsgerichtliches Verfahren 29 K 3447/19 [#54944]
Datum
14. Juli 2020 10:26
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bin für einige Monate im Ausland und kann über Veränderungen in diesem Markt nichts weiter aussagen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 54944 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/54944/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
AW: Verwaltungsgerichtliches Verfahren 29 K 3447/19 [#54944] Sehr geehrteAntragsteller/in auf Ihre untenstehende …
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Verwaltungsgerichtliches Verfahren 29 K 3447/19 [#54944]
Datum
14. Juli 2020 11:47
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in auf Ihre untenstehende E-Mail vom heutigen Tag wird darauf hingewiesen, dass Sie als Beigeladene Beteiligte des gerichtlichen Verfahrens sind. Gegenstand des Verfahrens ist Ihr Auskunftsbegehren nach dem Verbraucherinformationsgesetz. Beteiligte eines gerichtlichen Verfahrens sind grundsätzlich verpflichtet, gegenüber dem Gericht eine ladungsfähige Anschrift anzugeben. Vor diesem Hintergrund werden Sie gebeten, dem Gericht eine Anschrift, vorzugsweise im Inland, mitzuteilen, unter der das Gericht Sie postalisch erreichen kann. Zudem werden Sie gebeten, dem Gericht im Hinblick auf den weiteren Ablauf des Verfahrens mitzuteilen, wann Sie wieder in Deutschland sein werden. Mit freundlichen Grüßen
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Verwaltungsgerichtliches Verfahren 29 K 3447/19 Sehr geehrteAntragsteller/in nachdem Sie auf die untenstehende E-…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Verwaltungsgerichtliches Verfahren 29 K 3447/19
Datum
31. Juli 2020 09:20
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in nachdem Sie auf die untenstehende E-Mail des Gerichts vom 14. Juli 2020 nicht reagiert haben, wendet das Gericht sich erneut auf diesem Wege an Sie. Es wird noch einmal darauf hingewiesen, dass Sie als Beigeladene Beteiligte des gerichtlichen Verfahrens sind. Gegenstand des Verfahrens ist Ihr Auskunftsbegehren nach dem Verbraucherinformationsgesetz. Beteiligte eines gerichtlichen Verfahrens sind grundsätzlich verpflichtet, gegenüber dem Gericht eine ladungsfähige Anschrift anzugeben. Vor diesem Hintergrund werden Sie gebeten, dem Gericht binnen zwei Wochen eine Anschrift, vorzugsweise im Inland, mitzuteilen, unter der das Gericht Sie postalisch erreichen kann. Zudem werden Sie gebeten, dem Gericht im Hinblick auf den weiteren Ablauf des Verfahrens mitzuteilen, wann Sie wieder in Deutschland sein werden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Verwaltungsgerichtliches Verfahren 29 K 3447/19 [#54944] Sehr geehrteAntragsteller/in nach Deutschland werde …
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Verwaltungsgerichtliches Verfahren 29 K 3447/19 [#54944]
Datum
31. Juli 2020 10:19
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in nach Deutschland werde ich nicht mehr zurückkehren. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 54944 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/54944/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
AW: Verwaltungsgerichtliches Verfahren 29 K 3447/19 [#54944] Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre sc…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Verwaltungsgerichtliches Verfahren 29 K 3447/19 [#54944]
Datum
31. Juli 2020 10:49
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Hierzu hat sich noch eine Nachfrage ergeben: Haben Sie die von Ihnen angefragten Kontrollberichte vor Ihrer Ausreise bereits erhalten? Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Verwaltungsgerichtliches Verfahren 29 K 3447/19 [#54944] Sehr geehrteAntragsteller/in ...Nein, Kontrollberich…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Verwaltungsgerichtliches Verfahren 29 K 3447/19 [#54944]
Datum
31. Juli 2020 11:15
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ...Nein, Kontrollberichte erhielt ich nicht. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 54944 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/54944/
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Verwaltungsgerichtliches Verfahren 29 K 3447/19 Sehr geehrteAntragsteller/in bezugnehmend auf die E-Mail-Korrespo…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Verwaltungsgerichtliches Verfahren 29 K 3447/19
Datum
31. Juli 2020 11:41
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in bezugnehmend auf die E-Mail-Korrespondenz des heutigen Tages bittet das Gericht Sie, innerhalb von zwei Wochen schriftlich, das heißt per Post (Verwaltungsgericht Düsseldorf, Bastionstraße 39, 40213 Düsseldorf) oder per Fax (0211-8891-4000), mitzuteilen, ob Sie an Ihrem Auskunftsbegehren nach dem Verbraucherinformationsgesetz festhalten. Mit freundlichen Grüßen

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AW: Verwaltungsgerichtliches Verfahren 29 K 3447/19 [#54944] Sehr geehrteAntragsteller/in .sehr geehrte Frau Höhn…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Verwaltungsgerichtliches Verfahren 29 K 3447/19 [#54944]
Datum
31. Juli 2020 12:43
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in .sehr geehrte Frau Höhne, vor Monaten sprach ich mit dem diesen Fall behandelnden Richter des Verwaltungsgerichtes Münster und habe ihm mitgeteilt, dass ich meine Bitte um Auskunft zurückziehe. Dies wiederhole ich hiermit noch einmal. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 54944 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/54944/