Nachtfahrverbot für Motorräder

Anfrage an: Landratsamt Calw

Informationen über eine Ausnahme für Anwohner bzw. Anlieger eines Kurortes vom lokalen Nachtfahrverbot für Motorräder. Mir wurde von mehreren Quellen versichert, dass es eine solche Ausnahme gebe, jedoch wurde meine Anfrage bei der Stadt Bad Herrenalb nicht zufriedenstellend beantwortet.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    4. Februar 2019
  • Frist
    6. März 2019
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Informationen …
An Landratsamt Calw Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Nachtfahrverbot für Motorräder [#55644]
Datum
4. Februar 2019 22:12
An
Landratsamt Calw
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Informationen über eine Ausnahme für Anwohner bzw. Anlieger eines Kurortes vom lokalen Nachtfahrverbot für Motorräder. Mir wurde von mehreren Quellen versichert, dass es eine solche Ausnahme gebe, jedoch wurde meine Anfrage bei der Stadt Bad Herrenalb nicht zufriedenstellend beantwortet.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Landratsamt Calw
Ihr Wunsch auf Ausnahmegenehmigung vom Nachtfahrverbot für Motorräder in Bad Herrenalb - Grundsätzliches zu Anträg…
Von
Landratsamt Calw
Betreff
Ihre Antrage bezüglich des Nachtfahrverbot für Motorräder in Bad Herrenalb
Datum
5. Februar 2019 09:20
Status
Anfrage abgeschlossen
Ihr Wunsch auf Ausnahmegenehmigung vom Nachtfahrverbot für Motorräder in Bad Herrenalb - Grundsätzliches zu Anträgen auf Befreiung vom Motorrad-Nachtfahrverbot für Motorräder in Bad Herrenalb Sehr geehrtAntragsteller/in dem Schutz der Nachtruhe kommt in bade- und heilklimatischen Kurorten und in den Luftkurorten eine ganz besondere Bedeutung zu. Durch die verkehrsrechtliche Maßnahme des Nachtfahrverbotes für Motorräder und Lkw sollen nicht vermeidbare Lärmbelästigungen verhütet werden. Auf den Antrag der Stadt Bad Herrenalb hat das Landratsamt Calw als zuständige Verkehrsbehörde mit Zustimmung des Regierungspräsidiums Karlsruhe vor Jahren die Fahrverbote für Motorräder angeordnet. Unabhängig davon können im Einzelfall Ausnahmegenehmigungen vom Nachtfahrverbot erteilt werden. Voraussetzung ist jedoch, dass vom Antragsteller hierfür ein besonderes Bedürfnis glaubhaft gemacht wird oder gar ein Härtefall vorliegt. Ein Grund könnte zum Beispiel sein, dass der Antragsteller keine andere Möglichkeit hat, als mit dem Motorrad im Verbotszeitraum, also nachts zu fahren, um an seine Arbeitsstelle oder/und zurück zum Wohnort zu gelangen. Wenn der Antragsteller allerdings im Besitz eines Pkw sein sollte, ist kein erheblicher Grund zur Erteilung der Ausnahmegenehmigung ersichtlich. Für das notwendige Anhörverfahren bei der Stadt Bad Herrenalb und die anschließende Entscheidung über den Antrag benötigen wir vom Antragsteller nähere Angaben wie z. B. Mitteilung der Uhrzeiten des Wechselschichtbetriebs und des Wechselschichtrhythmus, damit festgestellt werden kann, wann diese Zeiten (und wie oft) in das Nachfahrverbot fallen sowie einen geeigneten Nachweis (z.B. Bescheinigung des Arbeitgebers). Eine solche Ausnahmegenehmigung könnte ausschließlich für diese unerlässlichen Fahrtenstrecken- und zeitgebunden erteilt werden. Selbst wenn der Antragsteller nicht im Besitz eines Pkw wäre, könnten für reinen Freizeitverkehr Ausnahmen generell leider nicht zugelassen werden. Dies würde dem Sinn und Zweck des Nachtfahrverbotes zuwider laufen. Falls die Entscheidung über eine Ausnahme vom Motorradfahrverbot positiv ausfallen sollte, möchte ich Sie darauf hinweisen, dass für die Dauerausnahmegenehmigung von 1 Jahr eine Gebühr in Höhe von 60,-- Euro anfällt. Mit freundlichen Grüßen