Besetzung von Rettungsmitteln im Landkreis

Ich gehe davon aus, dass die Rettungsleitstelle weiß wann welche Rettungswagen verfügbar sind und wann dies aufgrund von mangelndem Personal abgemeldet werden.
Da ja die Abmeldung oder das Setzen des Rettungswagens auf “Bereitschaft” im
Computersystem vermerkt werden muß.

Mir ist bekannt, dass über die Verfügbarkeit von Rettungswagen und Krankentransportwagen auf der Leitstelle eine Übersicht besteht und daraus statistische Daten berechnet werden können oder bereits berechnet werden. Ich gehe weiterhin davon aus, dass Aufstellung über die Verfügbarkeit von Rettungsmitteln amtliche Informationen im Sinne des LIFG sind.

Ich bitte Sie mir folgende Daten der vergangene Jahre, jedoch mindestes seit dem Jahr
2015 zugänglich zu machen:

• Tatsächlich besetzte Rettungsmittel im Verhältnis zu im Bereichsplan vorgesehen
Rettungsmittel. Aufgeschlüßelt nach Rettungswachen.

• Tatsächlich besetzte Krankentransportwagen im Verhältnis zu den im Bereichsplan
nachrichtlich erwähnten vorgehaltenen Krankentransportwagen.

Ich gehe davon aus durch mein Auskunftsersuchen keine Personenbezogenen Daten
betroffen sind. Durch eine reine statistische Auswertung von Verfügbarkeiten, lassen sich
keine Rückschlüsse auf die arbeitenden Personen ziehen. Ich gehe auch nicht davon aus,
das es sich bei diesen Daten um Betriebsgeheimnisse handelt.

Bitte erteilen Sie mir die Auskunft schriftlich oder elektronisch, an die oben
angelgegebene Adresse.

Sollten Sie für die Beantwortung dieser Frage nicht zuständig sein, bitte ich
Sie, diese Anfrage an die zuständige Stelle weiterzuleiten. Dies könnte etwa der
Kreisbereichsauschuss sein, auch bei diesem gehe ich davon aus, das er dem durch das
LIFG geschaffenen Auskunftsanspruch unterliegt, das solche Auswertungen amtliche
Informationen im Sinne des LIFG wären und dieser ja eine durch Gesetz geschaffene,
öffentliche Einrichtung ist.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    6. Februar 2019
  • Frist
    8. März 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich gehe davon…
An Landratsamt Emmendingen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Besetzung von Rettungsmitteln im Landkreis [#56077]
Datum
6. Februar 2019 21:15
An
Landratsamt Emmendingen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich gehe davon aus, dass die Rettungsleitstelle weiß wann welche Rettungswagen verfügbar sind und wann dies aufgrund von mangelndem Personal abgemeldet werden. Da ja die Abmeldung oder das Setzen des Rettungswagens auf “Bereitschaft” im Computersystem vermerkt werden muß. Mir ist bekannt, dass über die Verfügbarkeit von Rettungswagen und Krankentransportwagen auf der Leitstelle eine Übersicht besteht und daraus statistische Daten berechnet werden können oder bereits berechnet werden. Ich gehe weiterhin davon aus, dass Aufstellung über die Verfügbarkeit von Rettungsmitteln amtliche Informationen im Sinne des LIFG sind. Ich bitte Sie mir folgende Daten der vergangene Jahre, jedoch mindestes seit dem Jahr 2015 zugänglich zu machen: • Tatsächlich besetzte Rettungsmittel im Verhältnis zu im Bereichsplan vorgesehen Rettungsmittel. Aufgeschlüßelt nach Rettungswachen. • Tatsächlich besetzte Krankentransportwagen im Verhältnis zu den im Bereichsplan nachrichtlich erwähnten vorgehaltenen Krankentransportwagen. Ich gehe davon aus durch mein Auskunftsersuchen keine Personenbezogenen Daten betroffen sind. Durch eine reine statistische Auswertung von Verfügbarkeiten, lassen sich keine Rückschlüsse auf die arbeitenden Personen ziehen. Ich gehe auch nicht davon aus, das es sich bei diesen Daten um Betriebsgeheimnisse handelt. Bitte erteilen Sie mir die Auskunft schriftlich oder elektronisch, an die oben angelgegebene Adresse. Sollten Sie für die Beantwortung dieser Frage nicht zuständig sein, bitte ich Sie, diese Anfrage an die zuständige Stelle weiterzuleiten. Dies könnte etwa der Kreisbereichsauschuss sein, auch bei diesem gehe ich davon aus, das er dem durch das LIFG geschaffenen Auskunftsanspruch unterliegt, das solche Auswertungen amtliche Informationen im Sinne des LIFG wären und dieser ja eine durch Gesetz geschaffene, öffentliche Einrichtung ist.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landratsamt Emmendingen
Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage zu o.g. Thema. Ihre Anfrage hab…
Von
Landratsamt Emmendingen
Betreff
Anfrage zur Besetzung von Rettungsmitteln im Landkreis Emmendingen
Datum
11. Februar 2019 11:10
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage zu o.g. Thema. Ihre Anfrage haben wir zuständigkeitshalber an den Bereichsausschuss für den Rettungsdienst im Landkreis Emmendingen weitergeleitet. Die Geschäftsstelle des Bereichsausschusses erhält Nachricht von dieser E-Mail. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Besetzung von Rettungsmitteln im Landkreis“ vo…
An Landratsamt Emmendingen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage zur Besetzung von Rettungsmitteln im Landkreis Emmendingen [#56077]
Datum
9. März 2019 08:30
An
Landratsamt Emmendingen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Besetzung von Rettungsmitteln im Landkreis“ vom 06.02.2019 (#56077) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 56077 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Besetzung von Rettungsmitteln im Landkreis“ vo…
An Landratsamt Emmendingen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage zur Besetzung von Rettungsmitteln im Landkreis Emmendingen [#56077]
Datum
9. März 2019 08:31
An
Landratsamt Emmendingen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Besetzung von Rettungsmitteln im Landkreis“ vom 06.02.2019 (#56077) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 56077 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Landratsamt Emmendingen
Sehr geehrtAntragsteller/in wie Ihnen bereits mit E-Mail v. 11.02.2019 mitgeteilt, habe ich Anfrage zuständigkeit…
Von
Landratsamt Emmendingen
Betreff
AW: Anfrage zur Besetzung von Rettungsmitteln im Landkreis Emmendingen [#56077]
Datum
11. März 2019 08:39
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in wie Ihnen bereits mit E-Mail v. 11.02.2019 mitgeteilt, habe ich Anfrage zuständigkeitshalber an den Bereichsausschuss weitergeleitet. Wenn Sie von dort bislang keine Antwort erhalten habe, werde ich Ihre Erinnerung gerne nochmals an den BA weiterleiten und nachhaken. Mit freundlichen Grüßen
Landratsamt Emmendingen
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage wurde an die Geschäftsstelle des Bereichsausschusses für den Rettungsdie…
Von
Landratsamt Emmendingen
Betreff
AW: Anfrage zur Besetzung von Rettungsmitteln im Landkreis Emmendingen [#56077]
Datum
15. März 2019 09:22
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage wurde an die Geschäftsstelle des Bereichsausschusses für den Rettungsdienst Emmendingen weitergeleitet. Urlaubsbedingt konnte Ihre Anfrage leider noch nicht beantwortet werden. Hierfür bitten wir um Verständnis. Sie hören in den nächsten Tagen von uns. Mit freundlichen Grüßen

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Landratsamt Emmendingen
Sehr geehrtAntragsteller/in bitte entschuldigen Sie die verspätetet Antwort. Aufgrund von Krankheit und Urlaub ha…
Von
Landratsamt Emmendingen
Betreff
WG: Besetzung von Rettungsmitteln im Landkreis [#56077]
Datum
22. März 2019 08:29
Status
1,2 MB
2,2 MB
348,7 KB
Sehr geehrtAntragsteller/in bitte entschuldigen Sie die verspätetet Antwort. Aufgrund von Krankheit und Urlaub hat sich die Bearbeitung etwas verzögert. Anbei finden Sie die Ausfälle in der Notfallrettung im Landkreis Emmendingen für die Jahre 2017, 2018 und 2019. Vor 2017 sind keine Ausfälle dokumentiert. Die Fahrzeuge/Ausfälle sind wie folgt den Rettungswachen zuzuordnen: 1: Emmendingen 2: Waldkirch 3: Herbolzheim 4: Endingen 5: Elzach Der Bereichsausschuss hat vor längerer Zeit ein Gutachten zu Fahrzeugausfällen und deren Kompensation in Auftrag gegeben. Entsprechend dieses Gutachtens muss im Normalfall zuerst das NEF in Elzach stillgelegt werden, bzw. der Notarzt fährt dann auf dem RTW in Elzach mit (NAW). Die Nichtbesetzung von Krankentransportwagen wird derzeit nicht erfasst. Mit freundlichen Grüßen