Zugangsberechtigungen zum BMI

- Informationen darüber, welche und wie viele Organisationen/Verbände/Vereine/Unternehmen oder Personengruppen derzeit einen Hausausweis für das BMI haben
- Informationen darüber, aus welchen Gründen die Hausausweise jeweils ausgestellt wurden
- Informationen über Interessenvertreter/-innen, die in den vergangenen 12 Monaten durch kurzfristige Aufenthalte Zugang zum BMI-Liegenschaften hatten (Name der Organisation, Grund des Besuchs, Dauer des Aufenthaltes)
- rechtliche Grundlage, die die Ausstellung von Hausausweisen für das BMI regelt

Explizit möchte ich darauf hinweisen, dass personenbezogene Daten zu den Inhaberinnen und Inhabern von Zugangsberechtigungen zum Ministerium nicht Gegenstand dieses Antrages sind.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    11. Februar 2019
  • Frist
    13. März 2019
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Sabrina Winter
Sabrina Winter (FragDenStaat)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Informationen …
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
Sabrina Winter (FragDenStaat)
Betreff
Zugangsberechtigungen zum BMI [#56910]
Datum
11. Februar 2019 14:40
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Informationen darüber, welche und wie viele Organisationen/Verbände/Vereine/Unternehmen oder Personengruppen derzeit einen Hausausweis für das BMI haben - Informationen darüber, aus welchen Gründen die Hausausweise jeweils ausgestellt wurden - Informationen über Interessenvertreter/-innen, die in den vergangenen 12 Monaten durch kurzfristige Aufenthalte Zugang zum BMI-Liegenschaften hatten (Name der Organisation, Grund des Besuchs, Dauer des Aufenthaltes) - rechtliche Grundlage, die die Ausstellung von Hausausweisen für das BMI regelt Explizit möchte ich darauf hinweisen, dass personenbezogene Daten zu den Inhaberinnen und Inhabern von Zugangsberechtigungen zum Ministerium nicht Gegenstand dieses Antrages sind.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Sabrina Winter (FragDenStaat)

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Bundesministerium des Innern und für Heimat
Informationsfreiheitsgesetz mit E-Mail vom 11. Februar 2019 beantragen Sie auf Grundlage des Informationsfreiheits…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Via
Briefpost
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz
Datum
11. März 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
mit E-Mail vom 11. Februar 2019 beantragen Sie auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) die Übersendung von • Informationen darüber, welche und wie viele Organisationen I Verbänd~ I Vereine I Unternehmen oder Personengruppen derzeit einen Hausausweis für das BMI haben • Informationen darüber, aus welchen Gründen die Hausausweise jeweils ausgestellt wurd'en • Informationen Ober lnteressenvertreter/-innen, die in denvergangenen 12 Monaten durch kurzfristige Aufenthalte Zugang zum BMI-Liegenschaften hatten. (Name der Organisation, Grund des Besuchs, Dauer des Aufenthaltes) rechtliche Grundlage, die die AUSstellung von Hausausweisen für das BMI regelt. • Hierzu kann ich Ihnen folgendes mitteilen: Für Organisationen, Verbände und Vereine - werden im BMI keine Hausausweise ausgestellt. Aufgrund des eigenen Hausrechts werden für Servicedienstleistungen (z.B. IT. VorOrtService, Dozenten) Firmen- bzw. Hausausweise ausgestellt. Hausausweise werden ebenfalls ausgestellt für • Mitarbeiter der Bundespolizei, • Mitarbeiter der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (Vermieter), • ehemalige Mitarbeiter des BMI (Pensionäre/Rentner für zunächst 2 Jahre zum Zutritt in die Liegenschaft für Nutzung von Kantine und Bibliothek), • Auszubildende, Referendare und abgeordnete Mitarbeiter für die Zeit der Ausbildung, Referendariat bzw. Abordnung. Interessenvertreter/-innen z.B. bei Personalversammlungen etc. werden im konkreten Fall als Besucher angemeldet und erhalten Besucherausweise. Gleiches gilt für' Besuchergruppen, Pressevertreter und Lieferdienste. Alle Besucher werden in einem IT-gestützten System gespeichert. Spätestens dreißigTage nach dem Besuch werden die erhobenen Daten jedoch gelöscht. Eine Sichtung danach, ob und welche Interessenvertreter im letzten Monat das BMI besucht haben, ist leider nicht im kostenfreien Rahmen der Beantwortung Ihres Antrages möglich. Mit freundlichen Grüßen