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Zugangsberechtigungen zum BMU

- Informationen darüber, welche und wie viele Organisationen/Verbände/Vereine/Unternehmen oder Personengruppen derzeit einen oder mehrere Sonder- bzw. Hausausweis(e) für das BMU haben
- Informationen darüber, aus welchen Gründen die Sonder- und Hausausweise jeweils ausgestellt wurden
- Informationen darüber, welche Interessenvertreter/-innen in den vergangenen 12 Monaten durch eine Einladung oder Anmeldung an der Pforte Zugang zu BMU-Liegenschaften hatten (Name der Organisation, Grund des Besuchs, Dauer des Aufenthaltes) sowie die einladende/anmeldende Abteilung im Ministerium
- rechtliche Grundlage, die die Ausstellung von Hausausweisen für das BMU regelt

Explizit möchte ich darauf hinweisen, dass personenbezogene Daten nicht Gegenstand dieses Antrages sind.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    11. Februar 2019
  • Frist
    13. März 2019
  • 0 Follower:innen
Sabrina Winter
Sabrina Winter (FragDenStaat)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Informationen …
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
Sabrina Winter (FragDenStaat)
Betreff
Zugangsberechtigungen zum BMU [#57006]
Datum
11. Februar 2019 17:05
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Informationen darüber, welche und wie viele Organisationen/Verbände/Vereine/Unternehmen oder Personengruppen derzeit einen oder mehrere Sonder- bzw. Hausausweis(e) für das BMU haben - Informationen darüber, aus welchen Gründen die Sonder- und Hausausweise jeweils ausgestellt wurden - Informationen darüber, welche Interessenvertreter/-innen in den vergangenen 12 Monaten durch eine Einladung oder Anmeldung an der Pforte Zugang zu BMU-Liegenschaften hatten (Name der Organisation, Grund des Besuchs, Dauer des Aufenthaltes) sowie die einladende/anmeldende Abteilung im Ministerium - rechtliche Grundlage, die die Ausstellung von Hausausweisen für das BMU regelt Explizit möchte ich darauf hinweisen, dass personenbezogene Daten nicht Gegenstand dieses Antrages sind.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Sabrina Winter (FragDenStaat)
Sabrina Winter
Sabrina Winter (FragDenStaat)
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Zugangsberechtigungen zum BMU“ vom 11.02.2019 …
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
Sabrina Winter (FragDenStaat)
Betreff
AW: Zugangsberechtigungen zum BMU [#57006]
Datum
14. März 2019 16:27
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Zugangsberechtigungen zum BMU“ vom 11.02.2019 (#57006) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 57006 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Sabrina Winter
Sabrina Winter (FragDenStaat)
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Zugangsberechtigungen zum BMU“ vom 11.02.2019 …
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
Sabrina Winter (FragDenStaat)
Betreff
AW: Zugangsberechtigungen zum BMU [#57006]
Datum
25. März 2019 10:35
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Zugangsberechtigungen zum BMU“ vom 11.02.2019 (#57006) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 13 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 57006 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Sehr geehrtAntragsteller/in aufgrund eines Büroversehens ist Ihre Anfrage bislang leider unbeantwortet geblieben.…
Von
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Betreff
AW: Zugangsberechtigungen zum BMU [#57006]
Datum
28. März 2019 10:30
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in aufgrund eines Büroversehens ist Ihre Anfrage bislang leider unbeantwortet geblieben. Hierfür bitte ich um Entschuldigung. Zu Ihrer Frage antworte ich wie folgt: Haus- und Sonderausweise werden nur an Beschäftigte des Hauses sowie an ausführende Firmen, die Bau- oder andere technische oder sonstige Aufträge zu erledigen haben, ausgegeben. In der vergangenen Legislaturperiode gab es eine einmalige Ausnahme zugunsten dreier Personen des Deutschen Verbandes für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung e. V.. Die beiden veranlassenden Fachabteilungen "Stadtentwicklung, Wohnungswesen" und "Bauwesen" sind aufgrund einer Umressortierung zu Beginn der lfd. Legislaturperiode in das Bundesministerium des Innern überführt worden, sodass von hier aus diesbezüglich keine weiteren Auskünfte mehr zu den Gründen für diese Zugangseröffnung gegeben werden können. Zudem gibt es in verschiedenen Dienstgebäuden Kantinenausweise, die jedoch nicht den Zugang zum Haus, sondern nur zu der jeweiligen Kantine ermöglichen. Informationen darüber, welche Interessenvertreter oder Interessenvertreterinnen in den vergangenen zwölf Monaten durch eine Einladung oder Anmeldung an der Pforte Zugang zu BMU-Liegenschaften hatten sowie die einladende/anmeldende Abteilung im Ministerium werden nicht dokumentiert. Eine Rechtsgrundlage für die Ausstellung von Hausausweisen gibt es nicht. Es handelt sich hier vielmehr um sog. schlichtes Verwaltungshandeln. Freundlicher Gruß