Zugangsberechtigungen zum BMZ

- Informationen darüber, welche und wie viele Organisationen/Verbände/Vereine/Unternehmen oder Personengruppen derzeit einen oder mehrere Hausausweis(e) für das BMZ haben
- Informationen darüber, aus welchen Gründen die Hausausweise jeweils ausgestellt wurden
- Informationen darüber, welche Interessenvertreter/-innen in den vergangenen 12 Monaten durch eine Einladung oder Anmeldung an der Pforte Zugang zu BMZ-Liegenschaften hatten (Name der Organisation, Grund des Besuchs, Dauer des Aufenthaltes) sowie die einladende/anmeldende Abteilung im Ministerium
- rechtliche Grundlage, die die Ausstellung von Hausausweisen für das BMZ regelt

Explizit möchte ich darauf hinweisen, dass personenbezogene Daten nicht Gegenstand dieses Antrages sind.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    11. Februar 2019
  • Frist
    13. März 2019
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Sabrina Winter
Sabrina Winter (FragDenStaat)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Informationen …
An Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Details
Von
Sabrina Winter (FragDenStaat)
Betreff
Zugangsberechtigungen zum BMZ [#57011]
Datum
11. Februar 2019 17:12
An
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Informationen darüber, welche und wie viele Organisationen/Verbände/Vereine/Unternehmen oder Personengruppen derzeit einen oder mehrere Hausausweis(e) für das BMZ haben - Informationen darüber, aus welchen Gründen die Hausausweise jeweils ausgestellt wurden - Informationen darüber, welche Interessenvertreter/-innen in den vergangenen 12 Monaten durch eine Einladung oder Anmeldung an der Pforte Zugang zu BMZ-Liegenschaften hatten (Name der Organisation, Grund des Besuchs, Dauer des Aufenthaltes) sowie die einladende/anmeldende Abteilung im Ministerium - rechtliche Grundlage, die die Ausstellung von Hausausweisen für das BMZ regelt Explizit möchte ich darauf hinweisen, dass personenbezogene Daten nicht Gegenstand dieses Antrages sind.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Sabrina Winter (FragDenStaat)
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Eingangsbestätigung - Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 11.02.2019 an das BMZ; GZ: Z14 O40…
Von
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Betreff
Eingangsbestätigung - Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 11.02.2019 an das BMZ; GZ: Z14 O4010-0288/009
Datum
13. Februar 2019 15:26
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihres Antrags nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 11.02.2019. Ihr Antrag wird unter dem Geschäftszeichen Z 14 O4010-0288/009 geführt. Ihr Antrag ist am 12.02.2019 im BMZ eingegangen und wurde an das in meinem Hause zuständige Fachreferat weitergeleitet. Die Bearbeitung soll gemäß § 7 Abs. 5 IFG innerhalb eines Monats erfolgen, soweit nicht schutzwürdige Interessen eine Beteiligung Dritter erforderlich machen. Für Amtshandlungen nach dem IFG werden Gebühren nach der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) erhoben, sofern es sich nicht um die Erteilung einer kostenfreien einfachen Auskunft im Sinne der IFGGebV handelt. Die IFGGebV kann im Internet unter http://bundesrecht.juris.de/ifggebv/index.html eingesehen werden. Für IFG-Anfragen können je nach Arbeitsaufwand Gebühren bis zur Höhe von 500,00 Euro erhoben werden. Die Gebührenerhebung soll nicht kostendeckend erfolgen. Die Gebühren werden daher nicht auf Grundlage der tatsächlichen Kosten sondern in Höhe der vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) bezüglich der IFGGebV festgelegten pauschalen Personalkostensätze erhoben. Diese betragen: 60,00 EURO pro Stunde für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des höheren Dienstes 45,00 EURO pro Stunde für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des gehobenen Dienstes 30,00 EURO pro Stunde für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des mittleren Dienstes Für den Fall, dass ich Gebühren zu erheben beabsichtige, werde ich Sie darüber vor der Bescheidung Ihres Antrags informieren. Ich werde Sie dann auch bitten, mich über eventuelle Gebührenbefreiungs- und ermäßigungstatbestände gemäß § 2 IFGGebV vor der Bescheidung zu unterrichten. Mit freundlichen Grüßen
Sabrina Winter
Sabrina Winter (FragDenStaat)
AW: Eingangsbestätigung - Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 11.02.2019 an das BMZ; GZ: Z14…
An Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Details
Von
Sabrina Winter (FragDenStaat)
Betreff
AW: Eingangsbestätigung - Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 11.02.2019 an das BMZ; GZ: Z14 O4010-0288/009 [#57011]
Datum
18. März 2019 13:43
An
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Zugangsberechtigungen zum BMZ“ vom 11.02.2019 (#57011) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 6 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 57011 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Bescheid - Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 11.02.2019 an das BMZ; GZ: Z14 O4010-0288/009…
Von
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Betreff
Bescheid - Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 11.02.2019 an das BMZ; GZ: Z14 O4010-0288/009
Datum
20. März 2019 15:44
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in anliegend finden Sie meinen Bescheid zu Ihrem IFG-Antrag zum Thema "Zugangsberechtigungen zum BMZ" samt Anlage. Die Überschreitung der gesetzlichen Monatsfrist bitte ich zu entschuldigen. Die Bearbeitung hat sich wegen krankheitsbedingten Ausfällen leider verzögert. Mit freundlichen Grüßen