Rechtliche Grundlage für Einsatz von Urindschnelltest bei Arbeitsagenturen
Ich möchte wissen auf welcher gesetzlichen Grundlage
von den Agenturen für Arbeit eine Abstinenzkontrolle auf Abbauprodukte von den gängigsten Missbrauchten Substanzen mittels Urinschnelltest (Diffusionsteststreifen) gefordert wird um eine Umschulung bewilligt zu bekommen, soweit ich weiß entsprechen diese Tests nicht dem Wissenschaftlichen Stand von 2019 und es gibt ein Recht auf Teilhabe am Wissenschaftlichen fortschritt laut EUMRK.
Quelle: http://www.1-sicht.info/menschenrechte-artikel-27-recht-auf-freiheit-des-kulturlebens/
Aktuelle Nüchternheit ist ja nicht das selbe wie Analytischer Nachweis vom Abbauprodukten aus dem Konsum von XY Substanz.
Die verwendeten Tests weisen laut Ärzten der Agentur
(Frau Howe-Jebens und Geuder-Rahts, Steffler in Darmstadt)
bis 12Wochen zb. Thc Abbaustoffe nach
damit stehen sich die Agenturen doch selbst im Weg Arbeitslose in den sich immer schneller wandelnden Arbeitsmarkt zu integrieren eine Beeinträchtigung ist durch 12Wochen zurückliegenden Konsum ausgeschlossen die Wirkung geht maximal 10Std.
Quelle: https://checkit.wien/substanzen/cannabis/
Es ist laut einem Papier aus 2006 das mir vorliegt,der Bundesanstalt für Verkehrswesen sogar bei Akutberauschten unter einem Thc Wert von 5-7ng keine Relevanten Beeinträchtigung der Getesteten mehr feststellbar .
Quelle, Rechts unten Seite11 /Metaanalyse Berghaus:
https://bast.opus.hbz-nrw.de/opus45-bast/frontdoor/deliver/index/docId/165/file/M182.pdf
Der Umschulungserfolg wäre ja nicht gefährdet und zudem lassen viele legale Nahrungsmittel die Tests Falsch -Positiv oder Falsch-Negativ ausfallen(Mohn ,Speisehanf, Vegane Ernährung), viele Medikamente verändern das Ergebnis ebenfalls erheblich zum Nachteil (Paracetamol, Ibuprofen, Kopfschmerztabletten mit Pseudoephedrin, Magensäuremittel-Protonenpumpenhemmer zb. Omniprazol und viele andere )
damit schikaniert man völlig unbescholtener Bürger die eine Weiterbildung aus anderen Gesundheitlichen Gründen antreten möchten auf Steuerzahlers Kosten unnützerweise und ohne dass dann bei Ordnungsgemäßem Ablauf die Drogenabstinenz überhaupt vernünftig feststeht einfach weil das Verfahren veraltet und aufgrund geringer Spezifität ungeeignet ist um die gewünschten Abbaustoffe Morphin ,Thc, Amphetamin, Benzodiazepin und Cocain festzustellen. Richtige Labor-Analyse mit GC/MS macht man heute in Abstinenzkontrollprogrammen der zb. Gerichte, Mpu ja schließlich auch.
zb. Neue Psychoaktive Substanzen Research Chemicals oder Biologische und Chemische legale Ausweich Substanzen (zb. GBL) , die Aufgrund der verfehlten Politik der Restriktiven Prohibition im Markt integriert wurden werden zudem komplett außen vor gellassen.
Dafür muss es doch eine Rechtliche Grundlage geben auf kleine Anfrage der Fraktion Linke wurde festgehalten dass wohl für 135000 Euro Schnelltests gekauft wurden.
Quelle: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/025/1802538.pdf
Anfrage abgelehnt
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Datum14. Februar 2019
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16. März 2019
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