Anforderungsbeschreibung zur Intelligenten Videoanalyse an Personenbahnhöfen

Das Dokument "Anforderungsbeschreibung zur Intelligenten Videoanalyse an Personenbahnhöfen Teilprojekt 2" wie erwähnt im Abschlussbericht[1] zur Gesichtserkennung am Bahnhof Berlin Südkreuz, Seite 15 in Fussnote 12.

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Warte auf Antwort
  • Datum
    15. Februar 2019
  • Frist
    19. März 2019
  • Ein:e Follower:in
Kara Engelhardt
Kara Engelhardt (FragDenStaat)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das Dokument &qu…
An Bundespolizeipräsidium Details
Von
Kara Engelhardt (FragDenStaat)
Betreff
Anforderungsbeschreibung zur Intelligenten Videoanalyse an Personenbahnhöfen [#57985]
Datum
15. Februar 2019 09:55
An
Bundespolizeipräsidium
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das Dokument "Anforderungsbeschreibung zur Intelligenten Videoanalyse an Personenbahnhöfen Teilprojekt 2" wie erwähnt im Abschlussbericht[1] zur Gesichtserkennung am Bahnhof Berlin Südkreuz, Seite 15 in Fussnote 12.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Kara Engelhardt (FragDenStaat)

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Bundespolizeipräsidium
71 - 10 00 11 - 0003 - Band 19-07 Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang Ihres Antrages v…
Von
Bundespolizeipräsidium
Betreff
Anforderungsbeschreibung zur Intelligenten Videoanalyse an Personenbahnhöfen [#57985]
Datum
15. Februar 2019 13:46
Status
Warte auf Antwort
71 - 10 00 11 - 0003 - Band 19-07 Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang Ihres Antrages vom 15.02.2019 im für die Bearbeitung zuständigen Referat 71. Der Antrag wird unter o.g. Aktenzeichen bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen