korrekte und vollständige Liste/Auflistung der Regionalbesuche des Bundespräsdenten

Anfrage an: Bundespräsidialamt

korrekte und vollständige Liste/Auflistung der Regionalbesuche des Bundespräsdenten (der bsiherigen und der geplanten, der Termine der Regionalbesuche des Bundespräsdenten und wenn möglich die Besuchsstationen bzw. der Ablauf der Regionalbesuche bzw. das Programm der Regionalbesuche des Bundespräsdenten )

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    21. Februar 2014
  • Frist
    25. März 2014
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: korrekte und vol…
An Bundespräsidialamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
korrekte und vollständige Liste/Auflistung der Regionalbesuche des Bundespräsdenten [#5801]
Datum
21. Februar 2014 18:45
An
Bundespräsidialamt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
korrekte und vollständige Liste/Auflistung der Regionalbesuche des Bundespräsdenten (der bsiherigen und der geplanten, der Termine der Regionalbesuche des Bundespräsdenten und wenn möglich die Besuchsstationen bzw. der Ablauf der Regionalbesuche bzw. das Programm der Regionalbesuche des Bundespräsdenten )
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen,
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundespräsidialamt
Zugang zu Informationen des Bundespräsidialamtes nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Kommentar des Anfrages…
Von
Bundespräsidialamt
Via
Briefpost
Betreff
Zugang zu Informationen des Bundespräsidialamtes nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Datum
5. März 2014
Status
Anfrage abgeschlossen
Kommentar des Anfragestellers/Antragstellers: __________________________________________________________ Die erhaltene postalische Antwort des Bundespräsidialamtes - Referat Verfassung und Recht, Justitiarat vom 05.03.2014 un deren Inhalt wird zu einem späteren Zeitpunkt hier dokumentiert bzw. veröffentlicht.

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre postalische Antwort vom 05.März 2014 welche bei am eingegang…
An Bundespräsidialamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: korrekte und vollständige Liste/Auflistung der Regionalbesuche des Bundespräsdenten [#5801]
Datum
6. März 2014 17:32
An
Bundespräsidialamt
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre postalische Antwort vom 05.März 2014 welche bei am eingegangen 06.März 2014 ist. bezüglich meiner Anfrage/Antrag vom 21.Februar 2014 bezüglich Zugang zu Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Mit freundlichen Grüßen