Kontrollbericht zu Saftmobil, Gudensberg

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Saftmobil
Schwimmbadweg 4
34281 Gudensberg

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    16. Februar 2019
  • Frist
    20. März 2019
  • 2 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises - Fachbereich Gesundheit, Verbraucherschutz und Veterinärwesen Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Kontrollbericht zu Saftmobil, Gudensberg [#58180]
Datum
16. Februar 2019 15:12
An
Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises - Fachbereich Gesundheit, Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.

Topf Secret Formerfordernis

Offenbar akzeptiert die Behörde Anfragen nur per Post, nicht per E-Mail. Das ist rechtswidrig. Nach dem Gesetz sind auch E-Mails erlaubt.

Antwort auf dem Postweg

Offenbar schickt Ihnen die Behörde eine Antwort auf dem Postweg. Bitte vergessen Sie nicht, die Antwort mit der Öffentlichkeit zu teilen. Sie können den erhaltenen Brief scannen oder fotografieren und unter dem obigen Menüpunkt „Post erhalten“ hochladen. Sie können ihr trotzdem über FragDenStaat antworten.

Widerspruch der Datenweitergabe

Der von Ihnen angefragte Betrieb hat – leider – das Recht Ihren Namen und Anschrift auf Nachfrage zu erfahren. Sie können nun:

  • den Antrag zurückziehen. Eine einfache Mitteilung genügt. Dadurch erhalten sie aber auch keine der beantragten Infos zum Thema Hygienekontrollen
  • oder sich mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden erklären

Für den zweiten Fall haben wir eine Formulierung vorbereitet, die Sie übernehmen können.

Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Saftmobil Schwimmbadweg 4 34281 Gudensberg 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall bitte ich um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises - Fachbereich Gesundheit, Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Antwort Sehr geehrter Herr Semsrott, Ihre Anfrage vom 16.02.2019, nach dem Verbraucherinformationsgesetz über das…
geschwärzt
524,4 KB
Sehr geehrter Herr Semsrott, Ihre Anfrage vom 16.02.2019, nach dem Verbraucherinformationsgesetz über das Internetportal www.foodwatch.org bzw. www.fragdenstaat.de im Rahmen der Aktion" Topf Secret", ist bei mir eingegangen. Neben Ihrer Anfrage habe ich weitere ähnliche Anfragen erhalten. Alle diese Anfragen werde ich prüfen und bescheiden. Es hat sich leider herausgestellt, dass nicht hinter jeder im Rahmen von "Topf Secret" an mich gerichteten Anfrage ein/eine tatsächlich existierender Antragsteller/-in steht. Um ausschließen zu können, dass es sich bei Ihrer oben genannten Anfrage um eine solche "Pseudo"-Anfrage handelt, bitte ich Sie um Beachtung des im Folgenden beschriebenen Verfahrens: • Bitte übermitteln Sie Ihre Anfrage erneut per Post an den Schwalm-Eder-Kreis, Fachbereich 53, 3457 4 Hornberg (Efze ). • Zur Bearbeitung Ihrer Anfrage wird in der Regel eine Anhörung des betroffenen Betriebes durchzuführen sein. Sollte der Betrieb im Rahmen dieser Anhörung die Offenlegung Ihres Namens und Ihrer Anschrift fordern, werde ich diesem Ersuchen gemäß § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nachkommen. • Aufgrund der Anzahl von Anfragen, die im Rahmen von "Topf Secret" hier eingegangen sind, wird die Beantwortung Ihres Antrages eventuell nicht fristgerecht erfolgen können (im Fall einer notwendigen Anhörung des von Ihnen benannten Betriebes verlängert sich die Entscheidungsfrist auf zwei Monate, § 5 Abs. 2 S. 3 VIG). • Die Auskunftserteilung ist grundsätzlich bis zu einem Verwaltungsaufwand von 1.000 € gebühren- und auslagenfrei (§ 7 Abs. 1 VIG). Allerdings kann dieser Verwaltungsaufwand überschritten werden, wenn das betroffene Unternehmen Einwendung erhebt oder gar den Rechtsweg beschreitet. ln diesem Fall werden kostendeckende Gebühren und Auslagen erhoben. • Nicht schriftlich vorliegende Anfragen können aus den eingangs genannten Gründen nicht bearbeitet werden. Mit freundlichen Grüßen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
AW: 53.10 a 06 La/He [#58180] Ihr Zeichen: 53.10 a 06 La/He Sehr geehrte Damen und Herren, Ihre Antwort ist bei m…
An Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises - Fachbereich Gesundheit, Verbraucherschutz und Veterinärwesen Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: 53.10 a 06 La/He [#58180]
Datum
25. Februar 2019 16:57
An
Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises - Fachbereich Gesundheit, Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Ihr Zeichen: 53.10 a 06 La/He Sehr geehrte Damen und Herren, Ihre Antwort ist bei mir eingetroffen. Ein erneuter Antrag von mir per Post ist nicht erforderlich. Für ein solches Vorgehen gibt es keine Rechtsgrundlage. Vielmehr ist mein Antrag vom 16.2. formgerecht. Sollten Sie meinem Antrag nicht nachkommen, werde ich meinen Anspruch gerichtlich durchsetzen. Ich rege zudem an, dass Sie auch anderen Antragstellern Auskunft erteilen. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 58180 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. << Adresse entfernt >>
Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises - Fachbereich Gesundheit, Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Ihre Anfrage gemäß dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrter Herr Semsrott, das Verbraucherinformationsgese…
Von
Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises - Fachbereich Gesundheit, Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Via
Briefpost
Betreff
Ihre Anfrage gemäß dem Verbraucherinformationsgesetz
Datum
4. März 2019
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Semsrott, das Verbraucherinformationsgesetz gewährt einerseits jeder Person auf Antrag freien Zugang zu allen Daten über von den nach Bundes- oder Landesrecht zuständigen Stellen festgestellte, nicht zulässige Abweichungen von Anforderungen lebensmittelrechtlicher Vorschriften. Das Verbraucherinformationsgesetz räumt andererseits allerdings auch den angefragten Betrieben das Recht ein, auf Antrag Name und Anschrift des Antragstellers (Anfragers) zu erfahren. Mir, als eine der zuständigen Stellen, obliegt die Erfüllung aller sich aus dem Verbraucherinformationsgesetz ergebenden Verpflichtungen. Wie Sie - als Projektleitung von FragDenStaat- wissen, wird für die Antragstellung über dieses Portal keine Authentifizierung der dort eingegebenen Daten der Antragsteller durchgeführt. Dies hat, wie bereits in meinem Schreiben vom 18. Februar 2019 dargelegt, dazu geführt, dass Anfragen unter den persönlichen Daten von tatsächlich nicht existierenden Antragstellerinnen bzw. Antragstellern gestellt wurden. ln Ihrem Fall kann ich, nach Abgleich Ihres Profils auf der Web-Seite der Open Knowledge Foundation Deutschland e. V. (www.okfn.de/team/), davon ausgehen, dass Sie der tatsächliche Antragsteller sind. Ich habe daher die Anhörung des von Ihnen angefragten Betriebes Saftmobil Gudensberg eingeleitet. Sie erhalten zu gegebener Zeit weitere Nachricht.
Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises - Fachbereich Gesundheit, Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Zwischenbescheid Sehr geehrter Herr Semsrott, nach Prüfung Ihres Antrags vom 16.02.2019 perE-Mail über das Intern…
Sehr geehrter Herr Semsrott, nach Prüfung Ihres Antrags vom 16.02.2019 perE-Mail über das Internetportal www.foodwatch.org bzw. www.fragdenstaat.de im Rahmen der Aktion" Topf Secret" und vom 20.02.2019 in schriftlicher Fom auf lnformationserteilung nach dem VIG habe ich mich für die Übermittlung der angeforderten Informationen entschieden. Ich werde Ihnen die Informationen nach Ablauf von 14 Tagen in Form schriftlicher Auskunftserteilung postalisch übersenden, wenn der Dritte nicht innerhalb von 14 Tagen gerichtlich gegen diese Entscheidung vorgeht. Rechtsbehelfsbelehrung: Legt der von Ihrem Antrag betroffene Betrieb einen Rechtsbehelf gegen diesen Bescheid ein, so kann meine Behörde auf Antrag des betroffenen Betriebes nach § 80 Abs. 4 VwGO die Vollziehung aussetzen und einstweilige Maßnahmen zur Sicherung der Rechte des Betriebes treffen. Mit freundlichen Grüßen

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Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises - Fachbereich Gesundheit, Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Antwort Die Betriebsprüfung vom 01.09.2017 ergab folgenden Mangel: Es befanden sich Liköre ohne Kennzeichnung im V…
Die Betriebsprüfung vom 01.09.2017 ergab folgenden Mangel: Es befanden sich Liköre ohne Kennzeichnung im Verkauf Die Betriebsprüfung vom 02.12.2017 ergab keine Beanstandungen.

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