Informationen zu IFG-Anfragen an BAFin 2012 und 2013

die IFG-Statistik des Bundes weist für den Geschäftsbereich des Bundesfinanzministeriums im Jahr 2012 2903 Anträge und im Jahr 2013 1326 Anträge aus.

Wie viele dieser Anträge entfielen auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht? Wie viele unterschiedliche Antragstellende lassen sich ggf. identifizieren oder schätzen? Gibt es Dokumente oder Informationen, die die besonders hohe Anzahl der Anträge im Jahr 2012 erklären?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    26. Februar 2014
  • Frist
    1. April 2014
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Stefan Wehrmeyer
Stefan Wehrmeyer (FragDenStaat.de)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: die IFG-Statisti…
An Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Details
Von
Stefan Wehrmeyer (FragDenStaat.de)
Betreff
Informationen zu IFG-Anfragen an BAFin 2012 und 2013 [#5820]
Datum
26. Februar 2014 12:36
An
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die IFG-Statistik des Bundes weist für den Geschäftsbereich des Bundesfinanzministeriums im Jahr 2012 2903 Anträge und im Jahr 2013 1326 Anträge aus. Wie viele dieser Anträge entfielen auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht? Wie viele unterschiedliche Antragstellende lassen sich ggf. identifizieren oder schätzen? Gibt es Dokumente oder Informationen, die die besonders hohe Anzahl der Anträge im Jahr 2012 erklären?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Stefan Wehrmeyer <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Stefan Wehrmeyer (FragDenStaat.de)
Stefan Wehrmeyer
Stefan Wehrmeyer (FragDenStaat.de)
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Informationen zu IFG-Anfragen an BAFin 20…
An Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Details
Von
Stefan Wehrmeyer (FragDenStaat.de)
Betreff
AW: Informationen zu IFG-Anfragen an BAFin 2012 und 2013 [#5820]
Datum
7. April 2014 11:50
An
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Informationen zu IFG-Anfragen an BAFin 2012 und 2013" vom 26.02.2014 (#5820) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um eine Woche überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Stefan Wehrmeyer Anfragenr: 5820 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Ihre Anfrage vom 26. Februar 2014 Sehr geehrter Herr Wehrmeyer, leider liegt mir Ihre ursprüngliche Anfrage nicht…
Von
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Betreff
Ihre Anfrage vom 26. Februar 2014
Datum
10. April 2014 14:22
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Wehrmeyer, leider liegt mir Ihre ursprüngliche Anfrage nicht vor, so dass ich Sie bitten möchte, Ihre Anfrage noch einmal zu senden. Mit freundlichen Grüßen
Stefan Wehrmeyer
Stefan Wehrmeyer (FragDenStaat.de)
AW: Ihre Anfrage vom 26. Februar 2014 [#5820] Sehr geehrte Damen und Herren, meine ursprüngliche Anfrage vom 26.…
An Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Details
Von
Stefan Wehrmeyer (FragDenStaat.de)
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 26. Februar 2014 [#5820]
Datum
11. April 2014 10:04
An
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine ursprüngliche Anfrage vom 26.2.2014 lautet: Die IFG-Statistik des Bundes weist für den Geschäftsbereich des Bundesfinanzministeriums im Jahr 2012 2903 Anträge und im Jahr 2013 1326 Anträge aus. Wie viele dieser Anträge entfielen auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht? Wie viele unterschiedliche Antragstellende lassen sich ggf. identifizieren oder schätzen? Gibt es Dokumente oder Informationen, die die besonders hohe Anzahl der Anträge im Jahr 2012 erklären? Mit freundlichen Grüßen Stefan Wehrmeyer Anfragenr: 5820 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Ihre Anfrage vom 26. Februar 2014 Sehr geehrter Herr Wehrmeyer, die BaFin erhielt 2.126 Anfragen nach dem IFG im …
Von
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Betreff
Ihre Anfrage vom 26. Februar 2014
Datum
16. April 2014 09:39
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Wehrmeyer, die BaFin erhielt 2.126 Anfragen nach dem IFG im Jahr 2012 und 307 Anfragen im Jahr 2013. Im Jahr 2012 führten Massenverfahren zu einem erheblichen Anstieg der Neuanträge. Weitere Informationen dazu finden Sie im BaFin-Jahresbericht 2012 auf den Seiten 229 ff. Der Jahresbericht steht auf der BaFin-Webseite unter folgendem Link<http://www.bafin.de/dok/3857680> zum Download bereit. Mit freundlichen Grüßen