Framinganweisungen im Dokument "Unser gemeinsamer, freier Rundfunk ARD" [#57413]
Gemäß dem Saarländischen Mediengesetz SMG üben Sie die Rechtsaufsicht über den Saarländischen Rundfunk als gemeinnützige Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Saarbrücken aus. Gemäß § 24 Abs. (3) SMG haben Redakteure, Reporterinnen und Reporter, Einfluss auf Sendungen und Angebote.
Es existiert nun ein Dokument mit dem Titel "Unser gemeinsamer, freier Rundfunk ARD", welches vermutlich anlässlich des ARD Jubiläums vom "Berkeley International Framing Institute (BIFI) unter der Leitung von Frau Elisabeth Wehling erstellt wurde.
Das Dokument soll unter anderem "Formulierungshilfen" für die Sprache der öffentlich rechtlichen Medienvertreter beinhalten. Sogenanntes "Framing" soll bereits bei der Sprachwahl eine bestimmte Interpretation der Inhalte beim Rezipienten erzeugen. Damit sich ein aufgeklärter Bürger nun eine eigene Meinung zu den inhaltlichen Aussagen der öffentlich rechtlichen Angebote - seien sie journalistisch oder fiktiv - bilden kann, ist es notwendig, Kenntnis über diese vorgegebenen Hintergrundinformationen zu erhalten.
Ich verweise diesbezüglich auf die Medienberichterstattung zu diesem Dokument.
https://www.welt.de/kultur/stuetzen-der-gesellschaft/plus188872241/Don-Alphonso-ueber-das-Framing-Manual-Die-ARD-hat-Angst.html
Es liegt in der staatlichen Auftragspflicht der öffentlich rechtlichen Sender, die Bürger umfassend, somit auch über beabsichtigte Sprachmanipulation in den Angeboten zu informieren, um eine unabhängige Meinungsbildung zu gewährleisten.
Anfrage eingeschlafen
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Datum17. Februar 2019
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20. März 2019
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