Framinganweisungen im Dokument "Unser gemeinsamer, freier Rundfunk ARD" [#57413]

Gemäß dem Saarländischen Mediengesetz SMG üben Sie die Rechtsaufsicht über den Saarländischen Rundfunk als gemeinnützige Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Saarbrücken aus. Gemäß § 24 Abs. (3) SMG haben Redakteure, Reporterinnen und Reporter, Einfluss auf Sendungen und Angebote.
Es existiert nun ein Dokument mit dem Titel "Unser gemeinsamer, freier Rundfunk ARD", welches vermutlich anlässlich des ARD Jubiläums vom "Berkeley International Framing Institute (BIFI) unter der Leitung von Frau Elisabeth Wehling erstellt wurde.
Das Dokument soll unter anderem "Formulierungshilfen" für die Sprache der öffentlich rechtlichen Medienvertreter beinhalten. Sogenanntes "Framing" soll bereits bei der Sprachwahl eine bestimmte Interpretation der Inhalte beim Rezipienten erzeugen. Damit sich ein aufgeklärter Bürger nun eine eigene Meinung zu den inhaltlichen Aussagen der öffentlich rechtlichen Angebote - seien sie journalistisch oder fiktiv - bilden kann, ist es notwendig, Kenntnis über diese vorgegebenen Hintergrundinformationen zu erhalten.
Ich verweise diesbezüglich auf die Medienberichterstattung zu diesem Dokument.
https://www.welt.de/kultur/stuetzen-der-gesellschaft/plus188872241/Don-Alphonso-ueber-das-Framing-Manual-Die-ARD-hat-Angst.html
Es liegt in der staatlichen Auftragspflicht der öffentlich rechtlichen Sender, die Bürger umfassend, somit auch über beabsichtigte Sprachmanipulation in den Angeboten zu informieren, um eine unabhängige Meinungsbildung zu gewährleisten.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    17. Februar 2019
  • Frist
    20. März 2019
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Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Gemäß dem Saar…
An Ministerpräsident und Chef der Staatskanzlei Saarland Details
Von
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Betreff
Framinganweisungen im Dokument "Unser gemeinsamer, freier Rundfunk ARD" [#57413] [#58263]
Datum
17. Februar 2019 11:30
An
Ministerpräsident und Chef der Staatskanzlei Saarland
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Gemäß dem Saarländischen Mediengesetz SMG üben Sie die Rechtsaufsicht über den Saarländischen Rundfunk als gemeinnützige Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Saarbrücken aus. Gemäß § 24 Abs. (3) SMG haben Redakteure, Reporterinnen und Reporter, Einfluss auf Sendungen und Angebote. Es existiert nun ein Dokument mit dem Titel "Unser gemeinsamer, freier Rundfunk ARD", welches vermutlich anlässlich des ARD Jubiläums vom "Berkeley International Framing Institute (BIFI) unter der Leitung von Frau Elisabeth Wehling erstellt wurde. Das Dokument soll unter anderem "Formulierungshilfen" für die Sprache der öffentlich rechtlichen Medienvertreter beinhalten. Sogenanntes "Framing" soll bereits bei der Sprachwahl eine bestimmte Interpretation der Inhalte beim Rezipienten erzeugen. Damit sich ein aufgeklärter Bürger nun eine eigene Meinung zu den inhaltlichen Aussagen der öffentlich rechtlichen Angebote - seien sie journalistisch oder fiktiv - bilden kann, ist es notwendig, Kenntnis über diese vorgegebenen Hintergrundinformationen zu erhalten. Ich verweise diesbezüglich auf die Medienberichterstattung zu diesem Dokument. https://www.welt.de/kultur/stuetzen-der-gesellschaft/plus188872241/Don-Alphonso-ueber-das-Framing-Manual-Die-ARD-hat-Angst.html Es liegt in der staatlichen Auftragspflicht der öffentlich rechtlichen Sender, die Bürger umfassend, somit auch über beabsichtigte Sprachmanipulation in den Angeboten zu informieren, um eine unabhängige Meinungsbildung zu gewährleisten.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG) sowie § 3 des Saarländischen Umweltinformationsgesetzes (SUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 SUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft. Ich verweise auf § 1 SIFG i.V.m. § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 SUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Framinganweisungen im Dokument "Unser gem…
An Ministerpräsident und Chef der Staatskanzlei Saarland Details
Von
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Betreff
AW: Framinganweisungen im Dokument "Unser gemeinsamer, freier Rundfunk ARD" [#57413] [#58263]
Datum
2. April 2019 11:47
An
Ministerpräsident und Chef der Staatskanzlei Saarland
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Framinganweisungen im Dokument "Unser gemeinsamer, freier Rundfunk ARD" [#57413]“ vom 17.02.2019 (#58263) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 14 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 58263 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Framinganweisungen im Dokument "Unser gemei…
An Ministerpräsident und Chef der Staatskanzlei Saarland Details
Von
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Betreff
AW: Framinganweisungen im Dokument "Unser gemeinsamer, freier Rundfunk ARD" [#57413] [#58263]
Datum
10. Oktober 2019 09:42
An
Ministerpräsident und Chef der Staatskanzlei Saarland
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Framinganweisungen im Dokument "Unser gemeinsamer, freier Rundfunk ARD" [#57413]“ vom 17.02.2019 (#58263) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 205 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 58263 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>