Kontrollbericht zu "You are welcome", Berlin

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
"You are welcome"
Große Hamburger Straße 15-16
10115 Berlin

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    17. Februar 2019
  • Frist
    20. März 2019
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Veterinär- und Lebensmittelaufsicht Bezirksamt Mitte von Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu "You are welcome", Berlin [#58281]
Datum
17. Februar 2019 16:06
An
Veterinär- und Lebensmittelaufsicht Bezirksamt Mitte von Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: "You are welcome" Große Hamburger Straße 15-16 10115 Berlin 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall bitte ich um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Veterinär- und Lebensmittelaufsicht Bezirksamt Mitte von Berlin
Sehr geehrter Antragsteller, hiermit wird der Eingang Ihres o.a. Antrages vom 17.02.2019 bestätigt. Der von Ihnen …
Von
Veterinär- und Lebensmittelaufsicht Bezirksamt Mitte von Berlin
Betreff
AW: Kontrollbericht zu "You are welcome", Berlin [#58281]
Datum
4. März 2019 10:52
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Antwort auf dem Postweg

Offenbar schickt Ihnen die Behörde eine Antwort auf dem Postweg. Bitte vergessen Sie nicht, die Antwort mit der Öffentlichkeit zu teilen. Sie können den erhaltenen Brief scannen oder fotografieren und unter dem obigen Menüpunkt „Post erhalten“ hochladen. Sie können ihr trotzdem über FragDenStaat antworten.

Widerspruch der Datenweitergabe

Der von Ihnen angefragte Betrieb hat – leider – das Recht Ihren Namen und Anschrift auf Nachfrage zu erfahren. Sie können nun:

  • den Antrag zurückziehen. Eine einfache Mitteilung genügt. Dadurch erhalten sie aber auch keine der beantragten Infos zum Thema Hygienekontrollen
  • oder sich mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden erklären

Für den zweiten Fall haben wir eine Formulierung vorbereitet, die Sie übernehmen können.

Sehr geehrter Antragsteller, hiermit wird der Eingang Ihres o.a. Antrages vom 17.02.2019 bestätigt. Der von Ihnen benannte Betrieb wird zu Ihrem Antrag und der Beantwortung gemäß § 5 VIG angehört. Es wird darauf hingewiesen, dass dem Betrieb gemäß § 5 Absatz 2 Satz 3 VIG auf Nachfrage Ihr Name und Ihre Anschrift offen zu legen sind. Sie haben der Datenweitergabe gemäß Artikel 21 Datenschutzgrundverordnung widersprochen. Hierzu haben Sie aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, das Recht, Ihre besondere Situation haben Sie jedoch nicht dargelegt. Hierzu erhalten Sie die Gelegenheit, sich innerhalb einer Woche zu äußern. Bisher ist Ihr Widerspruch unbegründet. Neben Ihrer Anfrage haben wir eine Vielzahl ähnlicher Anfragen erhalten, daher ist mit einer längeren Bearbeitungszeit Ihres Antrages zu rechnen. Bitte sehen Sie aufgrund dessen von Nachfragen zum Bearbeitungsstand Ihrer Anfrage ab. Es ist davon auszugehen, dass Ihr Antrag auf Auskunftserteilung gebührenfrei ist. Sollten Sie mehrere Anträge gestellt haben, kann eine Gebühr entsprechend des entstandenen Zeitaufwandes erhoben werden. Die Beantwortung erfolgt aus Datenschutzgründen nur postalisch, dies ist nur möglich, wenn Ihre Adresse vollständig ist. Mit freundlichem Gruß
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich weise darauf hin, dass ich nicht wie von Ihne…
An Veterinär- und Lebensmittelaufsicht Bezirksamt Mitte von Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu "You are welcome", Berlin [#58281]
Datum
5. März 2019 17:33
An
Veterinär- und Lebensmittelaufsicht Bezirksamt Mitte von Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich weise darauf hin, dass ich nicht wie von Ihnen angegeben der Datenweitergabe gemäß Artikel 21 Datenschutzgrundverordnung widersprochen habe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 58281 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu "You are welcome"…
An Veterinär- und Lebensmittelaufsicht Bezirksamt Mitte von Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu "You are welcome", Berlin [#58281]
Datum
20. März 2019 11:51
An
Veterinär- und Lebensmittelaufsicht Bezirksamt Mitte von Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu "You are welcome", Berlin“ vom 17.02.2019 (#58281) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 58281 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Veterinär- und Lebensmittelaufsicht Bezirksamt Mitte von Berlin
Ord 3 300-VIG/ 321 /2019; Ihr Antrag vom 17.02.2019 nach dem Verbraucherinformationsgesetz über die letzten lebens…
Von
Veterinär- und Lebensmittelaufsicht Bezirksamt Mitte von Berlin
Via
Briefpost
Betreff
Ord 3 300-VIG/ 321 /2019; Ihr Antrag vom 17.02.2019 nach dem Verbraucherinformationsgesetz über die letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen zum Betrieb Betrieb "You are welcome" - VIG 321/2019
Datum
11. Juni 2019
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrem o.g. Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) auf Zugang zu den bei uns vorliegenden Informationen in Bezug auf Ergebnisse von durchgeführten Hygienekontrollen bzw. lebensmittelrechtlichen Betriebsprüfungen bei dem o. g. Betrieb, wurde Ihnen am 04.03.2019 eine Eingangsbestätigung übersandt. Darin wurden Sie darüber informiert, dass mit einer längeren Bearbeitungszeit zu rechnen ist, da eine Vielzahl von ähnlichen Anträgen eingegangen ist. Wir prüfen derzeit Ihr Ersuchen nach den Vorgaben des VIG und möchten Sie hiermit auf Folgendes ausdrücklich hinweisen: 1. Aufgrund der Tatsache, dass Sie Ihren Antrag über die Internetplattform "Topf Secret" gestellt haben, vermuten wir, dass eine Veröffentlichung der von Ihnen beantragten Unterlagen auf der Internetplattform bezweckt wird. Diese Vermutung ergibt sich insbesondere aus der Zielsetzung der Plattform, die nach Durchsicht des Inhalts deutlich wird. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass die Bewertung die durch die Plattform zu einem etwaigen Veröffentlichungsrecht vertreten wird (siehe unter https://www.foodwatch.org/de/informieren/topf-secret/fragen- und-antworten/: Fragen und Antworten bei Frage: "Dürfen die Dokumente veröffentlicht werden?") nicht zutreffend ist. Das VIG sieht nämlich ein Veröffentlichungsrecht der Antragsteller gerade nicht vor. Wir möchten Sie daher vorsorglich, für den Fall einer Herausgabe der von Ihnen beantragten Informationen, darauf hinweisen, dass Ihnen die Prüfung der Rechtmäßigkeit einer weiterer Verwendung der Informationen selbst obliegt. 2. Sie widersprechen im Rahmen Ihres Antrages weiterhin ausdrücklich der Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten an Dritte. Ihren Widerspruch können wir nicht ausnahmslos gelten lassen. Nach Art. 21 der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) steht Ihnen zwar grundsätzlich ein solches Recht zu, jedoch gilt dieses nicht für alle Verarbeitungszwecke des Art. 6 DS-GVO. So sind Art. 6 Abs. 1 lit. a bis d DS-GVO von einem uneingeschränkten Widerspruchsrecht ausdrücklich ausgenommen, darunter auch der hier einschlägige Verarbeiungszweck des Art. 6 Abs. 1 lit. c DS-GVO - namentlich die Verarbeitung zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, der der Verantwortliche unterliegt. Nach § 5 Abs. 2 S. 4 VIG legt die zuständige Stelle auf Nachfrage des Dritten den Namen und die Anschrift des Antragstellers offen. Bei Nachfrage des Dritten im Beteiligungsverfahren nach § 5 Abs. 1 VIG bzw. nach § 5 Abs. 4 S. 2 VIG sind wir daher rechtlich verpflichtet, Ihren Namen und Anschrift, der betreffenden Person mitzuteilen. Hierauf möchten wir Sie hiermit ausdrücklich hinweisen. 3. Eine Zurverfügungstellung der Unterlagen in elektronischer Form ist derzeit mangels der technischen Möglichkeit der verschlüsselten Versendung i. S. d. Art. 32 DS-GVO nicht möglich. Da im jetzigen Verfahrensstadium nicht ausgeschlossen werden kann, dass in den von Ihnen angeforderten Unterlagen Daten mit zumindest indirektem Personenbezug enthalten sind, ist der postalische Übermittlungsweg aus Datenschutzgründen zu wählen. 4. Vor dem Hintergrund der uns obliegenden Prüfung der Ausschluss- und Beschränkungsgründe nach § 3 VIG gehen wir im Zusammenhang mit dem Ausschlussgrund des § 3 Abs. 1 Nr. 2 lit. a VIG (Ausschluss aufgrund von entgegenstehenden privaten Belangen) davon aus, das Sie an der Offenlegung von personenbezogenen Daten kein Interesse haben, somit eine Informationsgewährung im Falle der positiven Bescheidung unter Schwärzung dieser Daten an Sie erfolgen wird. Sollte das nicht der Fall sein, bitten wir um entsprechende Mitteilung. 5. Schließlich bitten wir um Verständnis dafür, dass die weitere Bearbeitung Ihres Antrages etwas Zeit in Anspruch nehmen wird. Nach dem VIG - insbesondere § 5 Abs. 1, Abs. 4 S. 2 - sind wir mindestens dazu verpflichtet, dem betroffenen Dritten vorab unsere Entscheidung bekannt zu geben und diesem einen ausreichenden Zeitraum zur Einlegung von Rechtsbehelfen einzuräumen (§ 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 1, Abs. 4 S. 2 VIG). Die von § 5 Abs. 2 VIG vorgegebene Bearbeitungsfrist stellt dabei lediglich eine Regelfrist dar, die in besonderen Fällen überschritten werden kann. Aufgrund der hohen Anzahl ähnlich gelagerter Informationsbegehren ist eine Überschreitung des in § 5 Abs. 2 VIG genannten Zeitraums unvermeidbar. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ord 3 300-VIG/ 321 /2019; Ihr Antrag vom 17.02.2019 nach dem Verbraucherinformationsgesetz über die letzten le…
An Veterinär- und Lebensmittelaufsicht Bezirksamt Mitte von Berlin Details
Von
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Betreff
AW: Ord 3 300-VIG/ 321 /2019; Ihr Antrag vom 17.02.2019 nach dem Verbraucherinformationsgesetz über die letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen zum Betrieb Betrieb "You are welcome" - VIG 321/2019 [#58281]
Datum
14. Juni 2019 16:31
An
Veterinär- und Lebensmittelaufsicht Bezirksamt Mitte von Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Zwischennachricht. Zu Ihrem Punkt 2. möchte ich richtigstellen, dass ich gerade nicht ausdrücklich der Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte widersprochen habe. Vielmehr heißt es in meinem Antrag "Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall bitte ich um Weiterbearbeitung des Antrags." Zu Ihrem Punkt 5. habe ich folgende Anmerkung: Bei meiner Antragstellung im Winter diesen Jahres hätte ich nicht für möglich gehalten, dass sich die Beantwortung meiner Fragen derart in die Länge zieht. Sehen Sie die Möglichkeit, mir die angefragten Informationen vor meiner nächsten Berlinreise Ende Juli zur Verfügung zu stellen? Falls Sie jetzt schon absehen können, dass es länger dauern wird, wären die angefragten Informationen für mich nicht mehr von besonderem Interesse. Ich würde dann in Erwägung ziehen, meinen Antrag zurückzunehmen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 58281 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
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AW: Ord 3 300-VIG/ 321 /2019; Ihr Antrag vom 17.02.2019 nach dem Verbraucherinformationsgesetz über die letzten le…
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Von
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Betreff
AW: Ord 3 300-VIG/ 321 /2019; Ihr Antrag vom 17.02.2019 nach dem Verbraucherinformationsgesetz über die letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen zum Betrieb Betrieb "You are welcome" - VIG 321/2019 [#58281]
Datum
22. Juli 2019 19:22
An
Veterinär- und Lebensmittelaufsicht Bezirksamt Mitte von Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu "You are welcome", Berlin“ vom 17.02.2019 (#58281) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 125 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 58281 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
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AW: Ord 3 300-VIG/ 321 /2019; Ihr Antrag vom 17.02.2019 nach dem Verbraucherinformationsgesetz über die letzten le…
An Veterinär- und Lebensmittelaufsicht Bezirksamt Mitte von Berlin Details
Von
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Betreff
AW: Ord 3 300-VIG/ 321 /2019; Ihr Antrag vom 17.02.2019 nach dem Verbraucherinformationsgesetz über die letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen zum Betrieb Betrieb "You are welcome" - VIG 321/2019 [#58281]
Datum
19. September 2019 13:00
An
Veterinär- und Lebensmittelaufsicht Bezirksamt Mitte von Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu "You are welcome", Berlin“ vom 17.02.2019 (#58281) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 184 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 58281 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
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AW: Ord 3 300-VIG/ 321 /2019; Ihr Antrag vom 17.02.2019 nach dem Verbraucherinformationsgesetz über die letzten le…
An Veterinär- und Lebensmittelaufsicht Bezirksamt Mitte von Berlin Details
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Betreff
AW: Ord 3 300-VIG/ 321 /2019; Ihr Antrag vom 17.02.2019 nach dem Verbraucherinformationsgesetz über die letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen zum Betrieb Betrieb "You are welcome" - VIG 321/2019 [#58281]
Datum
18. Oktober 2019 16:20
An
Veterinär- und Lebensmittelaufsicht Bezirksamt Mitte von Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu "You are welcome", Berlin“ vom 17.02.2019 (#58281) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 213 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 58281 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Veterinär- und Lebensmittelaufsicht Bezirksamt Mitte von Berlin
Ihr Antrag auf Informationen nach dem Verbraucherinformationsgesetz über die letzten lebensmittelrechtlichen Betri…
Von
Veterinär- und Lebensmittelaufsicht Bezirksamt Mitte von Berlin
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Briefpost
Betreff
Ihr Antrag auf Informationen nach dem Verbraucherinformationsgesetz über die letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen zum Betrieb "You are welcome" - VIG 321/2019
Datum
27. November 2019
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrem o.g. Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) auf Zugang zu den bei uns vorliegenden Informationen in Bezug auf Ergebnisse von durchgeführten Hygienekontrollen bzw. lebensmittelrechtlichen Betriebsprüfungen bei dem o. g. Betrieb, wurden Sie bereits darüber informiert, dass mit einer längeren Bearbeitungszeit zu rechnen ist, da eine Vielzahl von ähnlichen Anträgen eingegangen sind. Wir sind derzeit mit der Abarbeitung der Anträge befasst und prüfen Ihr Ersuchen nach den Vorgaben des VIG. Wir bitten daher um weitere Geduld, da sich die Bearbeitung noch mindestens 12-15 Wochen hinziehen wird. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag auf Informationen nach dem Verbraucherinformationsgesetz über die letzten lebensmittelrechtlichen B…
An Veterinär- und Lebensmittelaufsicht Bezirksamt Mitte von Berlin Details
Von
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Betreff
AW: Ihr Antrag auf Informationen nach dem Verbraucherinformationsgesetz über die letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen zum Betrieb "You are welcome" - VIG 321/2019 [#58281]
Datum
11. März 2020 09:13
An
Veterinär- und Lebensmittelaufsicht Bezirksamt Mitte von Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu "You are welcome", Berlin“ vom 17.02.2019 (#58281) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 358 Tage überschritten. Auch die von Ihnen genannten 12-15 Wochen weitere Bearbeitungszeit sind nun vorbei. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 58281 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/58281 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Veterinär- und Lebensmittelaufsicht Bezirksamt Mitte von Berlin
Ihr Antrag auf Informationen nach dem Verbraucherinformationsgesetz über die letzten lebensmittel rechtlichen Betr…
Von
Veterinär- und Lebensmittelaufsicht Bezirksamt Mitte von Berlin
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Antrag auf Informationen nach dem Verbraucherinformationsgesetz über die letzten lebensmittel rechtlichen Betriebsüberprüfungen zum Betrieb "You are welcome" - VIG 321/2019
Datum
25. März 2020
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrem o.g. Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) auf Zugang zu den bei uns vorliegenden Informationen in Bezug auf Ergebnisse von durchgeführten Hygienekontrollen bzw. lebensmittelrechtlichen Betriebsprüfungen bei dem o. g. Betrieb, wurden Sie bereits darüber informiert, dass mit einer längeren Bearbeitungszeit zu rechnen ist, da eine Vielzahl von ähnlichen Anträgen eingegangen ist. Wir sind weiterhin mit der Abarbeitung der Anträge befasst und prüfen Ihr Ersuchen nach den Vorgaben des VIG. Wir bitten daher nochmals um Geduld, da sich die Bearbeitung - insbesondere im Hinblick auf die Entwicklung der aktuellen Rechtsprechung - nochmals mindestens 12-15 Wochen hinziehen wird. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag auf Informationen nach dem Verbraucherinformationsgesetz über die letzten lebensmittel rechtlichen …
An Veterinär- und Lebensmittelaufsicht Bezirksamt Mitte von Berlin Details
Von
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Betreff
AW: Ihr Antrag auf Informationen nach dem Verbraucherinformationsgesetz über die letzten lebensmittel rechtlichen Betriebsüberprüfungen zum Betrieb "You are welcome" - VIG 321/2019 [#58281]
Datum
7. Juli 2020 17:05
An
Veterinär- und Lebensmittelaufsicht Bezirksamt Mitte von Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu "You are welcome", Berlin“ vom 17.02.2019 (#58281) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 476 Tage überschritten. Selbst die von Ihnen mit Schreiben vom 25.03.2020 angekündigte Verzögerung von WEITEREN 12-15 Wochen ist nun überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 58281 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/58281/
Veterinär- und Lebensmittelaufsicht Bezirksamt Mitte von Berlin
Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) über die Online-Plattform "FragDenStaat" im Rahm…
Von
Veterinär- und Lebensmittelaufsicht Bezirksamt Mitte von Berlin
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) über die Online-Plattform "FragDenStaat" im Rahmen der Kampagne "Topf Secret" vom 17.02.2019
Datum
31. Juli 2020
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr, am 17.02.2019 stellten Sie über die Online-Plattform "FragDenStaat" im Rahmen der Kampagne "Topf Secret" unter Bezugnahme auf die Bestimmungen des VIG den Antrag auf Herausgabe folgender Informationen: 1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: " You are welcome" Große Hamburger Straße 15-16 10115 Bertin 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichtes an mich. Ihrem Antrag wird gemäß § 5 Abs. 3 VIG a) zu Punkt 1 entsprochen, die erfragten Kontrollen fanden am 08.03.2016 und 26.06.2018 statt. b) zu Punkt 2 insofern entsprochen, dass der von Ihnen begehrten Auskunftspflicht nach dem VIG durch Übersendung von Kopien des/der geschwärzten Kontrollberichte/s nachgekommen wird. Die entsprechende(n) Kopie(n) finden Sie anbei. Begründung: Die Zurverfügungstellung der Unterlagen in elektronischer Form ist mangels der (noch) nicht vorliegenden technischen Möglichkeiten der verschlüsselten Versendung i.S. des Art. 32 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) nicht möglich. Die Übersendung per Post kommt der von Ihnen begehrten Art der Auskunft am Nächsten, sodass die Übersendung in dieser Form erfolgt. Aus diesen Erwägungen folgt ein wichtiger Grund für eine abweichende Art der Informationsgewährung (vgl. §6 Abs. 1 S. 2 VIG). Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Bezirksamt Mitte von Berlin Abt. Ordnung, Personal und Finanzen -Ordnungsamt-, Veterinär- und Lebensmittelaufsicht, Beusselstr. 44 n-q, Haus 32, 10553 Berlin einzureichen oder in elektronischer Form an die E-Mail-Adresse post@ba-mitte.berlin.de mit qualifizierter elektronischer Signatur nach der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.07.2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG (eIDAS-Verordnung) sowie dem Vertrauensdienstegesetz vom 18.07.2017. Es wird darauf hingewiesen, dass bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs die Widerspruchsfrist nur dann gewahrt ist, wenn der Widerspruch innerhalb dieser Frist eingegangen ist. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag FundsteIlen: Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz [geschwärzt]) Datum: 17.10.2012 FundsteIle: BGBI. I S. 2166, in der jeweils geltenden Fassung
Veterinär- und Lebensmittelaufsicht Bezirksamt Mitte von Berlin
Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) über die Online-Plattform "FragDenStaat" im Rahm…
Von
Veterinär- und Lebensmittelaufsicht Bezirksamt Mitte von Berlin
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) über die Online-Plattform "FragDenStaat" im Rahmen der Kampagne "Topf Secret" vom 17.02.2019
Datum
16. September 2020
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
bezirksamt-mitte-von-berlin-321-schreiben-vom-16092020_geschwaerzt.pdf
842,6 KB
Sehr geehrter Herr, am 17.02.2019 stellten Sie über die Online-Plattform "FragDenStaat" im Rahmen der Kampagne "Topf Secret" unter Bezugnahme auf die Bestimmungen des VIG einen Antrag zum Betrieb: "You are welcome" Große Hamburger Straße 15-16 10115 Berlin Mit Bescheid vom 31.07.2020 wurde Ihrem Antrag nach dem VIG teilweise entsprochen. Mit dem Bescheid erhielten Sie als Anlage Kopien der geschwärzten Kontrollberichte vom 08.03.2016 und 26.06.2018 zu dem o.g. Betrieb. Da uns leider keine Zustellungsurkunde vorliegt, bitte ich Sie den Erhalt des Bescheides sowie der Anlagen mit Angabe des Datums bis zum 05.10.2020 zu bestätigen. Die Bestätigung über den Erhalt können Sie auch gern an die o.g. E-Mail-Adresse senden. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag

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<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) über die Online-Plattform "FragDenStaat" im …
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Betreff
AW: Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) über die Online-Plattform "FragDenStaat" im Rahmen der Kampagne "Topf Secret" vom 17.02.2019 [#58281]
Datum
5. Oktober 2020 12:39
An
Veterinär- und Lebensmittelaufsicht Bezirksamt Mitte von Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte [geschwärzt], bezugnehmend auf Ihr Schreiben vom 16.09.2020 möchte ich antworten, dass die Förmliche Zustellung Ihres Bescheids vom 31.07.2020 bei mir am 06.08.2020 erfolgte. Als Anlage erhalten Sie eine Kopie des Zustellnachweises. Entgegen des vom Zusteller angegebenen Zustelldatums 5.08 wurde mir Ihre Post am 06.08.2020 zugestellt. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anhänge: - bezirksamt-mitte-von-berlin-321-formliche-zustellung-vom-06082020.pdf Anfragenr: 58281 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt]

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