Neues Konzept zu Unterkunftskosten im Märkischen Kreis

Das neue „Konzept zur Feststellung der Angemessenheit von Unterkunftskosten im Märkischen Kreis“ weist bei der ersten Inaugenscheinnahme gravierende Mängel auf. So erfüllt die zur Auswertung herangezogene Referenzgruppe aller Wahrscheinlichkeit nach nicht die Auflagen des Bundessozialgerichts. Darüber hinaus ist nicht sichergestellt, dass tatsächlich ausreichender Wohnraum zu den ermittelten Konditionen verfügbar ist.

Medienberichten ist zu entnehmen, dass das Jobcenter Märkischer Kreis trotz dieser unannehmbaren Mängel an dem Konzept und den ermittelten neuen Werten festhalten will.

Aber auch die Kommunen z.B. die Grundsicherungsträger sind von den Vorgaben dieses Konzeptes direkt betroffen.

1. Bitte übersenden Sie mir die Ergebnisse und Positionsbestimmungen aus dem Sozialausschuss, aus denen hervorgeht, wie Sie sich zu den Vorgaben positionieren wollen.
2. Außerdem bitte ich um die Übersendung der zum Thema gehörigen Dienstanweisungen an die Mitarbeiter der Grundsicherung zur Berechnung der Kosten der Unterkunft.
3. Wurden durch die Grundsicherung Mietsenkungsverfahren eingeleitet? Falls ja, wie viele pro Jahr?

Endbericht, November 2013
https://fragdenstaat.de/files/foi/13896/MWEMK_Endbericht_2.pdf

Ergebnis der Anfrage

Auch die Gemeinde Nachrodt-Wiblingwerde schließt sich dem neuen „Konzept zur Feststellung der Angemessenheit von Unterkunftskosten im Märkischen Kreis“ nicht an.

Maßgeblich bleiben die alten Vorgaben in Anlehnung an die Stadt Altena.

Das Jobcenter Märkischer Kreis steht mit dem Konzept weitgehend isoliert da.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    26. Februar 2014
  • Frist
    1. April 2014
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Nachrodt-Wiblingwerde Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Neues Konzept zu Unterkunftskosten im Märkischen Kreis [#5837]
Datum
26. Februar 2014 23:57
An
Kommunalverwaltung Nachrodt-Wiblingwerde
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das neue „Konzept zur Feststellung der Angemessenheit von Unterkunftskosten im Märkischen Kreis“ weist bei der ersten Inaugenscheinnahme gravierende Mängel auf. So erfüllt die zur Auswertung herangezogene Referenzgruppe aller Wahrscheinlichkeit nach nicht die Auflagen des Bundessozialgerichts. Darüber hinaus ist nicht sichergestellt, dass tatsächlich ausreichender Wohnraum zu den ermittelten Konditionen verfügbar ist. Medienberichten ist zu entnehmen, dass das Jobcenter Märkischer Kreis trotz dieser unannehmbaren Mängel an dem Konzept und den ermittelten neuen Werten festhalten will. Aber auch die Kommunen z.B. die Grundsicherungsträger sind von den Vorgaben dieses Konzeptes direkt betroffen. 1. Bitte übersenden Sie mir die Ergebnisse und Positionsbestimmungen aus dem Sozialausschuss, aus denen hervorgeht, wie Sie sich zu den Vorgaben positionieren wollen. 2. Außerdem bitte ich um die Übersendung der zum Thema gehörigen Dienstanweisungen an die Mitarbeiter der Grundsicherung zur Berechnung der Kosten der Unterkunft. 3. Wurden durch die Grundsicherung Mietsenkungsverfahren eingeleitet? Falls ja, wie viele pro Jahr? Endbericht, November 2013 https://fragdenstaat.de/files/foi/13896/MWEMK_Endbericht_2.pdf
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 bitte ich um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Neues Konzept zu Unterkunftskosten im Mär…
An Kommunalverwaltung Nachrodt-Wiblingwerde Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Neues Konzept zu Unterkunftskosten im Märkischen Kreis [#5837]
Datum
16. April 2014 09:00
An
Kommunalverwaltung Nachrodt-Wiblingwerde
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Neues Konzept zu Unterkunftskosten im Märkischen Kreis" vom 26.02.2014 (#5837) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 16 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Anfragenr: 5837 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Kommunalverwaltung Nachrodt-Wiblingwerde
Anfrage vom 27.02.2014 Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, ich nehme Bezug auf Ihre Anfrage vom 27.02.2014 und t…
Von
Kommunalverwaltung Nachrodt-Wiblingwerde
Betreff
Anfrage vom 27.02.2014
Datum
16. April 2014 11:42
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, ich nehme Bezug auf Ihre Anfrage vom 27.02.2014 und teile Ihnen die Punkte wie folgt mit: 1. Es gibt keine Positionspapiere des Sozialausschusses zu diesem Thema. Ebensowenig gibt es auch aus dem politischen Raum Bestrebungen, in dieser Richtung etwas zu unternehmen. Aus meiner Sicht stellt sich das Problem in Nachrodt-Wiblingwerde auch nicht. In Nachrodt-Wiblingwerde ist ausreichender Wohnraum vorhanden. Insbesondere durch die Baugenossenschaft Nachrodt wird hier sehr preiswerter Wohnraum angeboten. Auch andere Anbieter bieten derzeit preiswerten Wohnraum an. Zudem hat die Gemeinde Nachrodt-Wiblingwerde ein Zugriffsrecht auf freien Wohnraum, wenn dies notwendig sein sollte. Darüber hinaus verfügt die Gemeinde Nachrodt-Wiblingwerde über ein Obdachlosenheim, welcher derzeit nur von einem Bewohner bewohnt wird. 1. Eine Dienstanweisung kann nicht übersandt werden. Im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit werden auch die Aufgaben der Grundsicherung durch das Sozialamt der Stadt Altena vorgenommen. Diese Regelung gibt es seit Juli 2012; entsprechende Vereinbarungen wurden getroffen und werden von der Bezirksregierung Arnsberg begleitet. 1. Ob durch die Grundsicherung Mietsenkungsverfahren eingeleitet wurden vermag ich nicht zu sagen. Auch hier wenden Sie sich bitte an das Sozialamt der Stadt Altena. Ansprechpartner ist Herr Friess. Zusammenfassend ist aus meiner Sicht in der Gemeinde Nachrodt-Wiblingwerde ausreichender und auch bezahlbarer Wohnraum vorhanden. Mit freundlichen Grüßen