Stand der Migration von Windows XP und Open Source in Bornheim

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte beantworten Sie mir folgende Fragen:

Themenkomplex Migration Windows XP:
- Wie viele Rechner werden noch mit Windows XP betrieben?
- Gibt es einen Verlaufsplan zur Migration von XP-Systemen?
- Wenn ja:
- Zu welchem Zeitpunkt soll die Umstellung von Windows XP auf aktuelle Betriebssysteme erfolgt sein?
- Welche Betriebssysteme sollen zukünftig eingesetzt werden?
- Welche zusätzlichen Sicherheitsmaßnahmen sind für den Betrieb von XP-Rechnern nach Einstellung des Supports durch Microsoft am 8.04.2014 vorgesehen?

Themenkomplex Open Source:
- Ist eine Migration zu Open Source Software geplant?
- Wenn ja: Welche Software soll durch Open Source Software ersetzt werden?

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 bitte ich um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    27. Februar 2014
  • Frist
    1. April 2014
  • 3 Follower:innen
Marcel Weiler (Piratenpartei Rhein-Sieg / Ortsgruppe Bornheim)
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte beantworten …
An Kommunalverwaltung Bornheim Details
Von
Marcel Weiler (Piratenpartei Rhein-Sieg / Ortsgruppe Bornheim)
Betreff
Stand der Migration von Windows XP und Open Source in Bornheim [#5845]
Datum
27. Februar 2014 21:47
An
Kommunalverwaltung Bornheim
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte beantworten Sie mir folgende Fragen: Themenkomplex Migration Windows XP: - Wie viele Rechner werden noch mit Windows XP betrieben? - Gibt es einen Verlaufsplan zur Migration von XP-Systemen? - Wenn ja: - Zu welchem Zeitpunkt soll die Umstellung von Windows XP auf aktuelle Betriebssysteme erfolgt sein? - Welche Betriebssysteme sollen zukünftig eingesetzt werden? - Welche zusätzlichen Sicherheitsmaßnahmen sind für den Betrieb von XP-Rechnern nach Einstellung des Supports durch Microsoft am 8.04.2014 vorgesehen? Themenkomplex Open Source: - Ist eine Migration zu Open Source Software geplant? - Wenn ja: Welche Software soll durch Open Source Software ersetzt werden? Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 bitte ich um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen
Marcel Weiler Piratenpartei Rhein-Sieg / Ortsgruppe Bornheim <<E-Mail-Adresse>>

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Kommunalverwaltung Bornheim
WG: Stand der IT-Sicherheit und Datenschutz in Bornheim [#5844] Sehr geehrter Herr Weiler, in der Anlage erhalten…
Von
Kommunalverwaltung Bornheim
Via
Briefpost
Betreff
WG: Stand der IT-Sicherheit und Datenschutz in Bornheim [#5844]
Datum
7. April 2014
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Weiler, in der Anlage erhalten Sie die Antworten der Stadt Bornheim auf Ihre o.g. Anfrage nach dem IFG NRW. Mit freundlichen Grüßen