Datengrundlage für das Projekt B 54 n OU Flacht-Niederneisen als Teil von B54n-G10-RP

Antrag nach dem LTranspG, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

im ROE für die geplante OU Flacht / Niederneisen im Zuge der B 54 schreiben Sie folgendes:

"Im Bereich der
Ortslagen Flacht und Niederneisen weist die B 54 derzeit eine Verkehrsbelastung
von 11.858 KfZ/24h auf." (Seite 11)

Des weiteren wird unter http://www.bvwp-projekte.de/strasse/B54n-G10-RP/B54n-G10-RP.html bei Punkt 1.1 unter der Überschrift "Der Anmeldung zugrunde gelegte Notwendigkeit aus Sicht des Landes" folgendes erwähnt: "Die Schwerverkehrsbelastung liegt dabei bei acht Prozent bzw. 949 Fahrzeugen."

Auf Nachfrage beim Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz wurde mit folgendes mitgeteilt:

"Die Bewertung des Projekts wie auch die Erarbeitung der notwendigen Datengrundlagen, wie z.B. die Ermittlung der relevanten Verkehrsbelastungen, wurde von spezialisierten Ingenieurbüros im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) vorgenommen." (https://fragdenstaat.de/a/35417)

Auf Nachfrage beim BMVI erhielt ich folgende Aussage:

"Die unter dieser Überschrift hinterlegten projektspezifischen Aussagen und Daten wurden von den zuständigen Straßenbauverwaltungen der Länder im Rahmen der Aufstellung des Bundesverkehrswegeplans 2030 dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur übermittelt und haben nur nachrichtlichen Charakter."

Ich würde Sie bitten mir die Dokumente zukommen zu lassen aus denen die Verkehrsbelastung von 11.858 Kfz/24h und von 949 Schwerverkehrsfahrzeugen hervorgeht.

Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.

Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    22. Februar 2019
  • Frist
    26. März 2019
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, im ROE für die geplante OU Flacht / Niederneisen i…
An Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Datengrundlage für das Projekt B 54 n OU Flacht-Niederneisen als Teil von B54n-G10-RP [#59042]
Datum
22. Februar 2019 20:28
An
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, im ROE für die geplante OU Flacht / Niederneisen im Zuge der B 54 schreiben Sie folgendes: "Im Bereich der Ortslagen Flacht und Niederneisen weist die B 54 derzeit eine Verkehrsbelastung von 11.858 KfZ/24h auf." (Seite 11) Des weiteren wird unter http://www.bvwp-projekte.de/strasse/B54n-G10-RP/B54n-G10-RP.html bei Punkt 1.1 unter der Überschrift "Der Anmeldung zugrunde gelegte Notwendigkeit aus Sicht des Landes" folgendes erwähnt: "Die Schwerverkehrsbelastung liegt dabei bei acht Prozent bzw. 949 Fahrzeugen." Auf Nachfrage beim Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz wurde mit folgendes mitgeteilt: "Die Bewertung des Projekts wie auch die Erarbeitung der notwendigen Datengrundlagen, wie z.B. die Ermittlung der relevanten Verkehrsbelastungen, wurde von spezialisierten Ingenieurbüros im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) vorgenommen." (https://fragdenstaat.de/a/35417) Auf Nachfrage beim BMVI erhielt ich folgende Aussage: "Die unter dieser Überschrift hinterlegten projektspezifischen Aussagen und Daten wurden von den zuständigen Straßenbauverwaltungen der Länder im Rahmen der Aufstellung des Bundesverkehrswegeplans 2030 dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur übermittelt und haben nur nachrichtlichen Charakter." Ich würde Sie bitten mir die Dokumente zukommen zu lassen aus denen die Verkehrsbelastung von 11.858 Kfz/24h und von 949 Schwerverkehrsfahrzeugen hervorgeht. Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>

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Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Sehr geehrtAntragsteller/in Sie hatten Ihre Anfrage bezüglich der Datengrundlage für das Projekt B 54 n OU Flacht-…
Von
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Betreff
Datengrundlage für das Projekt B 54 n OU Flacht-Niederneisen als Teil von B54n-G10-RP [#59042]
Datum
21. März 2019 15:40
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrtAntragsteller/in Sie hatten Ihre Anfrage bezüglich der Datengrundlage für das Projekt B 54 n OU Flacht-Niederneisen als Teil von B54n-G10-RP am 22.02.2019 an das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz (MWVLW) gerichtet. Zuständigkeitshalber und in Absprache mit dem MWVLW erhalten Sie die Antwort von uns. Die in dem Projektdossier des BVWP-Projektes B54n-G10-RP unter der Überschrift „Der Anmeldung zugrunde gelegte Notwendigkeit aus Sicht des Landes“ zitierten Verkehrsbelastungen von 11.858 Kfz/24h mit einem Schwerverkehrsanteil von 8% entstammen der Verkehrsuntersuchung „Neubau einer Umgehung Limburg – Diez, Holzheim mit einer Umgehung Flacht und Niederneisen im Zuge der B 54“ aus dem Jahr 2008. Deren Ergebnisse wurden u.a. im Raumordnungsverfahren zur Umgehung Flacht-Niederneisen verwendet. Die von Ihnen angefragten Verkehrsbelastungen sind im Hauptbericht der Verkehrsuntersuchung, Abbildung B3a zu finden. Es handelt sich um Analysewerte mit Bezug auf das Jahr 2005. Die Verkehrsuntersuchung wurde auf der Internetseite der Stadt Limburg veröffentlicht, Sie finden Sie unter folgenden Links: Hauptbericht: https://www.limburg.de/media/custom/1... Materialband: https://www.limburg.de/media/custom/1... Zusätzliche Planfälle: https://www.limburg.de/media/custom/1... Für die Bewertung der BVWP-Projekte 2030 wurde ein bundeseigenes Bewertungsverfahren mit bundeseigenem Verkehrsmodell zur Anwendung gebracht. Die Angaben zur Begründung der Notwendigkeit waren daher nur nachrichtlich verwendet worden. Sofern Sie noch weitere Erläuterungen benötigen, bitten wir Sie, sich wegen eines Gesprächstermins mit dem örtlich zuständigen Landesbetrieb Mobilität Diez in Verbindung zu setzen, da u.a. auch das o.g. Raumordnungsverfahren von dort begleitet wurde. Abschließend weisen wir darauf hin, dass die Verkehrsuntersuchung im Rahmen der weiteren Planungen, insbesondere zur Vorbereitung der Planfeststellungsverfahren zu gegebener Zeit vollständig oder in Teilen fortgeschrieben werden wird. Mit freundlichen Grüßen,