Schreiben vom 25.06.2007 - Gz. 505-1-511.01/2

Anfrage an: Auswärtiges Amt

Das Schreiben des Auswärtigen Amtes vom 25. Juni 2007 (Gz.: 505-1-511.01/2), vorzugsweise in digitaler Form (z.B. als PDF).

Information nicht vorhanden

  • Datum
    28. Februar 2019
  • Frist
    2. April 2019
  • Ein:e Follower:in
Julian Pascal Beier
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das Schreiben de…
An Auswärtiges Amt Details
Von
Julian Pascal Beier
Betreff
Schreiben vom 25.06.2007 - Gz. 505-1-511.01/2 [#59618]
Datum
28. Februar 2019 07:30
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das Schreiben des Auswärtigen Amtes vom 25. Juni 2007 (Gz.: 505-1-511.01/2), vorzugsweise in digitaler Form (z.B. als PDF).
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Julian Pascal Beier <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Julian Pascal Beier << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Julian Pascal Beier
Auswärtiges Amt
Sehr geehrter Herr Beier, vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), deren Eingang …
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
Anfrage nach dem IFG: Schreiben vom 25.06.2007 - Gz. 505-1-511.01/2, Vg. Nr. 098-2019
Datum
28. Februar 2019 11:01
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Beier, vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), deren Eingang wir hiermit bestätigen. Das Auswärtige Amt bemüht sich, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu beantworten. In der Regel erfolgt dies entsprechend der gesetzlichen Vorgaben innerhalb eines Monats ab Antragseingang. In wenigen Fällen kann die Bearbeitung länger dauern (z.B. wenn umfangreiches oder sensibles Material gesichtet und geprüft werden muss oder Dritte beteiligt werden müssen, zu denen sich persönliche Daten in den Akten befinden). Sollte die Bearbeitung in Ihrem Fall ausnahmsweise länger als einen Monat in Anspruch nehmen, werden wir Sie darüber informieren. Bitte beachten Sie darüber hinaus folgende allgemeine Hinweise: - Geben Sie bei Rückfragen oder Ergänzungen zu Ihrem Antrag bitte immer Ihre in der Betreffzeile dieser E-Mail angegebene Vorgangsnummer an. - Für Amtshandlungen nach dem IFG werden Gebühren nach der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) erhoben (im Internet unter http://bundesrecht.juris.de/ifggebv/index.html einsehbar). Einfache Anfragen, deren Bearbeitung weniger als insgesamt eine halbe Stunde in Anspruch nimmt, werden gebührenfrei beantwortet. Für Anfragen, deren Bearbeitung länger dauert, können je nach Arbeitsaufwand Gebühren zwischen EUR 15,00 und EUR 500,00 Euro erhoben werden. Eine Prognose zur Höhe der Gebühren kann nicht abgegeben werden, da die endgültige Höhe nach dem tatsächlichen Arbeitsaufwand berechnet wird. Informieren Sie uns bitte über eventuelle Gebührenermäßigungstatbestände (z. B. wissenschaftlicher Auftrag einer staatlichen Organisation, Recherchearbeiten, die im öffentlichen Interesse sind, Bezug von Sozialleistungen etc.), so dass eine eventuelle Gebührenermäßigung geprüft werden kann. Wenn Ihr Antrag auf Informationszugang abgelehnt wird, fallen keine Gebühren an. Für Fragen stehe ich Ihnen jederzeit gern zur Verfügung. Hinweis zum Datenschutz: Bei der Bearbeitung wurden bzw. werden von Ihnen personenbezogene Daten verarbeitet. Welche Daten zu welchem Zweck und auf welcher Grundlage verarbeitet werden, ist abhängig von Ihrem Anliegen und den konkreten Umständen. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung (https://www.auswaertiges-amt.de/de/datenschutz-node) des Auswärtigen Amts. Mit freundlichen Grüßen
Auswärtiges Amt
Sehr geehrter Herr Beier, anbei übersende ich ein Schreiben des Auswärtigen Amts mit Bezug auf Ihre Anfrage nach …
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
Anfrage nach dem IFG: Schreiben vom 25.06.2007 - Gz. 505-1-511.01/2, Vg. Nr. 098-2019
Datum
1. März 2019 10:33
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Beier, anbei übersende ich ein Schreiben des Auswärtigen Amts mit Bezug auf Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Mit freundlichen Grüßen
Julian Pascal Beier
Beier ./. Auswärtiges Amt - Widerspruch Beier ./. Auswärtiges Amt – Widerspruch des Herrn Julian Pascal Beier, …
An Auswärtiges Amt Details
Von
Julian Pascal Beier
Via
Briefpost
Betreff
Beier ./. Auswärtiges Amt - Widerspruch
Datum
31. März 2019
An
Auswärtiges Amt
Status
geschwärzt
336,9 KB
Beier ./. Auswärtiges Amt – Widerspruch des Herrn Julian Pascal Beier, << Adresse entfernt >>, << Adresse entfernt >>, – Widerspruchsführer – gegen das Auswärtige Amt, Referat: 505-IFG, 11013 Berlin, – Widerspruchsgegner – wegen Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), hier gegen den Bescheid vom 01.03.2019 (Gz. 505-1-511.01/2). Die Widerspruchserhebung erfolgt zunächst zur Fristwahrung. Anträge und Begründung bleiben einem gesonderten Schriftsatz vorbehalten. Julian Pascal Beier
Julian Pascal Beier
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bu…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Julian Pascal Beier
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Schreiben vom 25.06.2007 - Gz. 505-1-511.01/2“ [#59618] [#59618]
Datum
2. April 2019 00:53
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/59618 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Julian Pascal Beier Anhänge: - 59618.pdf - 2019-03-01_1-190301-Schreiben-098-2019.pdf - 2019-03-31_1-20190331_aa.pdf Anfragenr: 59618 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az. 15-722/002 II#0297 Sehr geehrter Herr…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Vermittlung bei Anfrage »Schreiben vom 25.06.2007 - Gz. 505-1-511.01/2« [#59618] # 15-722/002 II#0297
Datum
5. April 2019 11:22
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
717,6 KB
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az. 15-722/002 II#0297 Sehr geehrter Herr Beier, anliegendes Schreiben erhalten Sie zur Information. Mit freundlichen Grüßen
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # 15-722/002 II#0297 Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informati…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # 15-722/002 II#0297
Datum
26. Juni 2019 14:00
Status
Warte auf Antwort
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: 15-722/002 II#0297 Sehr geehrter Herr Beier, anliegendes Schreiben erhalten Sie zu Ihrer Information. Die Übermittlung erfolgt ausschließlich elektronisch. Mit freundlichen Grüßen
Julian Pascal Beier
AW: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # 15-722/002 II#0297 [#59618] Sehr geehrte<< Anrede >> leider h…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Julian Pascal Beier
Betreff
AW: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # 15-722/002 II#0297 [#59618]
Datum
9. Juli 2019 18:48
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> leider hat sich meine Vermittlungsanfrage insofern nicht erledigt, als dass das Auswärtige Amt trotz des vollumfänglich erfolgreichen Widerspruches die Übernahme der entstandenen Kosten ablehnt. Mit freundlichen Grüßen Julian Pascal Beier Anfragenr: 59618 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # 25-722/002 II#0297 Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informati…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # 25-722/002 II#0297
Datum
9. August 2019 15:57
Status
Warte auf Antwort
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: 25-722/002 II#0297 Sehr geehrter Herr Beier, anliegendes Schreiben erhalten Sie zu Ihrer Information. Die Übermittlung erfolgt ausschließlich elektronisch. Mit freundlichen Grüßen
Julian Pascal Beier
AW: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # 25-722/002 II#0297 [#59618] Sehr geehrte<< Anrede >> unter Ve…
An Auswärtiges Amt Details
Von
Julian Pascal Beier
Betreff
AW: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # 25-722/002 II#0297 [#59618]
Datum
9. August 2019 16:26
An
Auswärtiges Amt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> unter Verweis auf §§ 80 VwVfG, 73 Abs. 3 S. 2 VwGO i.V.m. § 9 Abs. 4 S. 2 IFG bitte ich um erneute Überprüfung. Mit freundlichen Grüßen Julian Pascal Beier Anfragenr: 59618 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # 25-722/002 II#0297 Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informati…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # 25-722/002 II#0297
Datum
14. August 2019 15:07
Status
Warte auf Antwort
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: Sehr geehrter Herr Beier, anliegendes Schreiben erhalten Sie zu Ihrer Information. Die Übermittlung erfolgt ausschließlich elektronisch. Mit freundlichen Grüßen