Kontrollbericht zu Kulturzentrum Schlachthof Wiesbaden e. V., Wiesbaden

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Kulturzentrum Schlachthof Wiesbaden e. V.
Murnaustraße 1
65189 Wiesbaden

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage eingeschlafen

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  • Datum
    28. Februar 2019
  • Frist
    13. September 2019
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Landeshauptstadt Wiesbaden - Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Kulturzentrum Schlachthof Wiesbaden e. V., Wiesbaden [#59644]
Datum
28. Februar 2019 11:10
An
Landeshauptstadt Wiesbaden - Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Kulturzentrum Schlachthof Wiesbaden e. V. Murnaustraße 1 65189 Wiesbaden 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landeshauptstadt Wiesbaden - Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Zwischenmitteilung Ihrer Anfrage zum Kontrollbericht zum Betrieb Kulturzentrum Schlachthof Wiesbaden e.V., Murnaus…
Von
Landeshauptstadt Wiesbaden - Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Via
Briefpost
Betreff
Zwischenmitteilung Ihrer Anfrage zum Kontrollbericht zum Betrieb Kulturzentrum Schlachthof Wiesbaden e.V., Murnaustr. 1, 65189 Wiesbaden
Datum
5. März 2019
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
3,3 MB
Sehr geehrtAntragsteller/in wir nehmen Bezug auf Ihren Antrag vom 05.03.2019. Sie haben der Datenweitergabe gemäß Art. 21 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) widersprochen. Da die Datenverarbeitung auf einer rechtlichen Verpflichtung, nämlich § 5 Abs. 2 5.4 Verbraucherinformationsgesetz (VIG), beruht, greift Art. 21 DSGVO hier nicht. Sollte der betroffene Lebensmittelunternehmer die Offenlegung Ihres Namens und Ihrer Anschrift verlangen, sind wir gezwungen, diesem Verlangen nachzukommen. Bitte teilen Sie mit, ob Sie trotz der möglichen Datenweitergabe Ihren Antrag aufrechterhalten möchten. Erst nach dieser Mitteilung wird der Antrag weiter bearbeitet. Falls Sie Ihren Antrag aufrechterhalten, kann eine Anhörung des betroffenen Betriebes erfolgen. Wir weisen Sie darauf hin, dass sich die Bearbeitungsfrist für Ihren Antrag, die in der Regel einen Monat beträgt, im Falle einer Anhörung Dritter auf zwei Monate verlängert, §5 Abs. 2 Satz 1 und 2 VIG. Neben Ihrem Antrag ist eine Vielzahl ähnlicher Anträge eingegangen. Alle Anträge werden geprüft und beschieden. Es ist jedoch nicht absehbar, ob die in § 5 Abs. 2 VIG vorgesehenen Regelfristen eingehalten werden können. Bitte sehen Sie von Nachfragen zum Bearbeitungsstand Ihres Antrags ab. Die Auskunftserteilung ist grundsätzlich bis zu einem Verwaltungsaufwand von 1.000 € gemäß § 7 Abs. 1 VIG gebühren- und auslagenfrei. Allerdings kann dieser Verwaltungsaufwand überschritten werden, wenn das betroffene Unternehmen Einwendungen erhebt oder gar den Rechtsweg beschreitet. In diesem Fall werden kostendeckende Gebühren und Auslagen erhoben. Mit freundlichen Grüßen,
<< Anfragesteller:in >>
AW: Zwischenmitteilung Ihrer Anfrage zum Kontrollbericht zum Betrieb Kulturzentrum Schlachthof Wiesbaden e.V., Mur…
An Landeshauptstadt Wiesbaden - Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Zwischenmitteilung Ihrer Anfrage zum Kontrollbericht zum Betrieb Kulturzentrum Schlachthof Wiesbaden e.V., Murnaustr. 1, 65189 Wiesbaden - 20190305 VIG 019722 [#59644]
Datum
8. März 2019 09:34
An
Landeshauptstadt Wiesbaden - Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Mitteilung. Ich weise Sie daraufhin, dass Sie gem. § 5 Abs. 2 S. 4 VIG meine persönlichen Daten nur auf ausdrückliche Nachfrage des betroffenen Betriebes weitergeben dürfen. Ich bitte Sie daher, meinen Antrag weiter zu bearbeiten. Sollte der betroffene Betrieb tatsächlich eine solche Nachfrage stellen, erkläre ich mich mit der Offenlegung meines Namens und meiner Anschrift einverstanden. Ich gehe aber davon aus, dass eine Offenlegung nur dann erfolgt, wenn der betroffene Dritte tatsächlich aktiv und auf eigene Veranlassung nachfragt. Vor diesem Hintergrund bitte ich um Weiterbearbeitung meines Antrags. Bitte senden Sie mir zudem interne Anweisungen, Vorgaben o.Ä. zum Verhalten gegenüber Anfragen zum LFBG und VIG zu. Insbesondere zur Entscheidung, dass, obwohl lt. §5 Absatz 1 VIG bei Anfragen bzgl. LFBG von einer Anhörung abgesehen werden kann, diese trotzdem durchgeführt werden soll. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 59644 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
AW: Zwischenmitteilung Ihrer Anfrage zum Kontrollbericht zum Betrieb Kulturzentrum Schlachthof Wiesbaden e.V., Mur…
An Landeshauptstadt Wiesbaden - Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Zwischenmitteilung Ihrer Anfrage zum Kontrollbericht zum Betrieb Kulturzentrum Schlachthof Wiesbaden e.V., Murnaustr. 1, 65189 Wiesbaden - 20190305 VIG 019722 [#59644]
Datum
18. April 2019 09:47
An
Landeshauptstadt Wiesbaden - Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Kulturzentrum Schlachthof Wiesbaden e. V., Wiesbaden“ vom 28.02.2019 (#59644) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 17 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 59644 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
AW: Zwischenmitteilung Ihrer Anfrage zum Kontrollbericht zum Betrieb Kulturzentrum Schlachthof Wiesbaden e.V., Mur…
An Landeshauptstadt Wiesbaden - Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Zwischenmitteilung Ihrer Anfrage zum Kontrollbericht zum Betrieb Kulturzentrum Schlachthof Wiesbaden e.V., Murnaustr. 1, 65189 Wiesbaden - 20190305 VIG 019722 [#59644]
Datum
21. Mai 2019 11:23
An
Landeshauptstadt Wiesbaden - Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Kulturzentrum Schlachthof Wiesbaden e. V., Wiesbaden“ vom 28.02.2019 (#59644) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 18 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 59644 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze (IF…
An Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Datum
5. Juni 2019
An
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/59644 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil ich bisher keine Antwort auf die Anfrage erhalten habe. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen.
<< Anfragesteller:in >>
AW: [#59644] Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Kulturzentrum Sc…
An Landeshauptstadt Wiesbaden - Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [#59644]
Datum
12. Juni 2019 07:28
An
Landeshauptstadt Wiesbaden - Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Kulturzentrum Schlachthof Wiesbaden e. V., Wiesbaden“ vom 28.02.2019 (#59644) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 40 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 59644 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Kulturzentrum Schlachthof Wie…
An Landeshauptstadt Wiesbaden - Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Kulturzentrum Schlachthof Wiesbaden e. V., Wiesbaden [#59644]
Datum
19. Juni 2019 08:04
An
Landeshauptstadt Wiesbaden - Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Kulturzentrum Schlachthof Wiesbaden e. V., Wiesbaden“ vom 28.02.2019 (#59644) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 47 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 59644 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Kulturzentrum Schlachthof Wie…
An Landeshauptstadt Wiesbaden - Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Kulturzentrum Schlachthof Wiesbaden e. V., Wiesbaden [#59644]
Datum
24. Juni 2019 07:54
An
Landeshauptstadt Wiesbaden - Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Kulturzentrum Schlachthof Wiesbaden e. V., Wiesbaden“ vom 28.02.2019 (#59644) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 52 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 59644 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in am 28. Februar 2019 stellte ich an die "Landeshauptstadt Wiesbaden - Amt für Ve…
An Landeshauptstadt Wiesbaden - Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Anfrage "Kontrollbericht zu Kulturzentrum Schlachthof Wiesbaden e. V., Wiesbaden [#59644]"
Datum
24. Juni 2019
An
Landeshauptstadt Wiesbaden - Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in am 28. Februar 2019 stellte ich an die "Landeshauptstadt Wiesbaden - Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz" eine Anfrage über die Herausgabe von Informationen bezüglich lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen für Kulturzentrum Schlachthof Wiesbaden e. V. Murnaustraße 1 65189 Wiesbaden Seitdem habe ich die angefragte Information nicht erhalten. Die gesetzlichen Fristen sind mittlerweile weit überschritten. Auf Rückfragen per E-Mail wird nicht reagiert. Deshalb wende ich mich nun an Sie, mit der Bitte zur Klärung der Sachverhalte, da mir ansonsten nur der Rechtsweg als nächster Schritt offen stehen würde, was aber sicherlich auch nicht in Ihrem Interesse sein wird. Meine bisherigen Kommunikationsversuche finden Sie im Anhang und unter https://fragdenstaat.de/a/59644 Mit freundlichen Grüßen,
Landeshauptstadt Wiesbaden - Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Ihr Antrag vom 28.02.2019 Sehr geehrteAntragsteller/in wir haben Ihren Antrag bezüglich einer Informationsgewähr…
Von
Landeshauptstadt Wiesbaden - Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Antrag vom 28.02.2019
Datum
26. Juni 2019
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in wir haben Ihren Antrag bezüglich einer Informationsgewährung nach dem Verbraucherinformationsgesetz zum Lebensmittelunternehmer ‚Kulturzentrum Schlachthof Wiesbaden e.V.‘ vom 28.02.2019 erhalten. In unserem Anschreiben vom 05.03.2019 wiesen wir auf die verlängerte Bearbeitungszeit hin und baten von Erinnerungen abzusehen. Zurzeit werden die Anspruchsvoraussetzungen auf eine Informationsgewährung überprüft und die betroffenen Lebensmittelunternehmer angehört. Es ist deshalb leider noch nicht ersichtlich ist, wann mit der Informationsgewährung an Sie zu rechnen ist. Wir bitten Sie, diese Verzögerungen aufgrund der großen Anzahl der Anträge und einer ausstehenden gerichtlichen Entscheidung in einem gleichgelagerten Fall zu entschuldigen. Mit freundlichen Grüßen
Landeshauptstadt Wiesbaden - Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Ihre Anfrage nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in aufgrund Ihres Antrages auf Info…
Von
Landeshauptstadt Wiesbaden - Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Via
Briefpost
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Verbraucherinformationsgesetz
Datum
26. Juni 2019
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
441,6 KB
Sehr geehrteAntragsteller/in aufgrund Ihres Antrages auf Informationsgewährung nach dem VIG vom 28.02.2019 teilen wir Ihnen mit, dass wir den von Ihnen angefragten Betrieb nach §5 Abs. 2 VIG anhören. Bitte bedenken Sie, dass wir neben Ihrem Antrag eine Vielzahl ähnlicher Anträge erhalten haben und ggf. die gesetzliche Frist bereits überschritten sein kann. Alle Anträge werden geprüft und beschieden. Bitte sehen Sie von Nachfragen zum Bearbeitungsstand Ihres Antrags ab.
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Ihre Eingaben vom 5. Juni 2019 Sehr geehrteAntragsteller/in für das VIG und das UIG ist der Hessische Datenschutz…
Von
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Via
Briefpost
Betreff
Ihre Eingaben vom 5. Juni 2019
Datum
13. August 2019
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in für das VIG und das UIG ist der Hessische Datenschutz- und Informationsfreiheitsbeauftragte nicht zuständig, sondern nur für das Hessische Datenschutz und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG). Das hessische Informationsfreiheitsrecht ist auf kommunaler Ebene nur anwendbar, wenn eine entsprechende kommunale Satzung vorliegt, $ 81 Abs. 1 Nr. 7 HDSIG. Dasist in Frankfurt nicht der Fall. Für Ihre Eingabe vom 5. Juni 2019 betreffend Wiesbaden gilt dasselbe. Das IFG des Bundesgilt nicht für Hessen.
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage nach dem Verbraucherinformationsgesetz [#59644] Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsf…
An Landeshauptstadt Wiesbaden - Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage nach dem Verbraucherinformationsgesetz [#59644]
Datum
21. August 2019 11:10
An
Landeshauptstadt Wiesbaden - Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Kulturzentrum Schlachthof Wiesbaden e. V., Wiesbaden“ vom 28.02.2019 (#59644) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 110 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Eine Verlängerung der Frist aufgrund einer "Vielzahl ähnlicher Anträge" ist lt. Gesetz nicht vorgesehen. Zudem könnten Sie die Bearbeitungszeit erheblich reduzieren, wenn Sie auf die Anhörung der angefragten Unternehmen verzichten würden. Diese ist gesetzlich nicht zwingend erforderlich. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 59644 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Auto Reply Sehr geehrteAntragsteller/in wir haben Ihre Nachricht erhalten und werden diese an die zuständige Mita…
Sehr geehrteAntragsteller/in wir haben Ihre Nachricht erhalten und werden diese an die zuständige Mitarbeiterin bzw. den zuständigen Mitarbeiter weiterleiten. Bitte beachten Sie, dass eine E-Mail nicht ausreichend für die Wahrung von Fristen bei Einsprüchen bzw. Widersprüchen ist. Hierzu bedarf es der Schriftform oder der Niederschrift in unserem Amt. Landeshauptstadt Wiesbaden Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz Teutonenstraße 1 65187 Wiesbaden
Landeshauptstadt Wiesbaden - Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz
lhre Anfrage nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VlG) zum Betrieb Schlachthof Kultur GmbH, Murnaustr. 1, 65189…
Von
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Betreff
lhre Anfrage nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VlG) zum Betrieb Schlachthof Kultur GmbH, Murnaustr. 1, 65189 Wiesbaden
Datum
28. August 2019
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
551,1 KB
Sehr geehrteAntragsteller/in wir haben lhren Antrag bezuglich einer Informationsgewährung nach dem Verbraucherinformationsgesetz zum Lebensmittelunternehmer ,Kulturzentrum Schlachthof Wiesbaden e.V^' vom 28.02.2019 erhalten, ln unserem Anschreiben vom 05.03.2019 sowie in unserer E-Mail vom 26.06.2019 wiesen wir auf die verlängerte Bearbeitungszeit hin und baten von Erinnerungen abzusehen. Zurzeit werden in allen Verfahren die Anspruchsvoraussetzungen auf eine lnformationsgewährung überprüft und alle betroffenen Lebensmittelunternehmer angehört. Es ist deshalb leider noch nicht ersichtlich ist, wann mit der lnforrnationsgewährung an Sie zu rechnen ist. Wie im Schreiben vom 26.06.2019 mitgeteilt, wurde der von lhnen o.g. angefragte Lebensmiltelunternehmer zwischenzeitlich angehört. Wir bitten Sie, Verzögerungen aufgrund der großen Anzahl der Anträge sowie einer noch ausstehenden gerichtlichen Entscheidung in einem gleichgelagerten Fall zu entschuldigen.
<< Anfragesteller:in >>
AW: lhre Anfrage nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VlG) zum Betrieb Schlachthof Kultur GmbH, Murnaustr. 1, 6…
An Landeshauptstadt Wiesbaden - Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz Details
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<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: lhre Anfrage nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VlG) zum Betrieb Schlachthof Kultur GmbH, Murnaustr. 1, 65189 Wiesbaden [#59644]
Datum
9. Oktober 2019 10:49
An
Landeshauptstadt Wiesbaden - Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Kulturzentrum Schlachthof Wiesbaden e. V., Wiesbaden“ vom 28.02.2019 (#59644) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 159 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 59644 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landeshauptstadt Wiesbaden - Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Auto Reply Sehr geehrteAntragsteller/in wir haben Ihre Nachricht erhalten und werden diese an die zuständige Mita…
Sehr geehrteAntragsteller/in wir haben Ihre Nachricht erhalten und werden diese an die zuständige Mitarbeiterin bzw. den zuständigen Mitarbeiter weiterleiten. Bitte beachten Sie, dass eine E-Mail nicht ausreichend für die Wahrung von Fristen bei Einsprüchen bzw. Widersprüchen ist. Hierzu bedarf es der Schriftform oder der Niederschrift in unserem Amt. Landeshauptstadt Wiesbaden Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz Teutonenstraße 1 65187 Wiesbaden
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Informationsgewährung nach verbraucherinformationsgesetz UIG); Sehr geehrteAntragsteller/in nach PrÜfung lhres An…
Von
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Briefpost
Betreff
Informationsgewährung nach verbraucherinformationsgesetz UIG);
Datum
31. Oktober 2019
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
1008,1 KB
Sehr geehrteAntragsteller/in nach PrÜfung lhres Antrages vom 28.02.2019 auf lnformationserteilung nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VlG) bezüglich der letzten beiden Kontrollberichte zu o,g. Lebensmittelunternehmer haben wir uns für die Übermittlung der angeforderten lnformaiionen entschieden. Diese Entscheidung haben wir dem o.g. Lebensmittelunternehmer bekanntgegeben. Wir werden lhnen die zusammengefassten lnformationen der letzten beiden Kontrollberichte zu o.g. Betrieb nach Ablauf von zehn Werktagen postalisch übersenden, wenn der Betrieb nicht innerhalb dieser Frist gerichtlich gegen diese Entscheidung vorgeht. Alle eingehenden Anfragen werden nach Maßgabe des s 2 vrc geprüft. Hierbei werden folgende Punkte im Verfahrensablauf auf den individuellen Sachverhalt bezogen geprüft und ausgeführt: - gegebenenfalls Anhörung des betroffenen Lebensmittelunternehmers, - Würdigung einer eventuelle Stellungnahme, - Entscheidung über die lnformationsgewährung und - lnformationsgewährung oder-versagung gegenüber dem Antragsteller. Von ein_er Anhörung kann nach § 5 VIG abgesehen werden, sie wird jedoch gesetzlich eingeräumt. Ob eine Anhörung des betroffenen Lebensmittelunternehmers durchgeführt wird, entscheidet sich im Einzelfall, um größtmögliche Rechtssicherheit für alle Verfahrensbeteiligte zu schaffen. Die Anhörung stellt eine Grundlage dar, um auf eventuelle Ausschluss- und Beschränkungsg. rülde nach § 3 VlG,eingehen zu können. Der Antragsteller wird hier beijedem Schritt im Verfahren über den Stand seines Antrages informiert. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Auto Reply [#59644] Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Kultu…
An Landeshauptstadt Wiesbaden - Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz Details
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Betreff
AW: Auto Reply [#59644]
Datum
6. November 2019 10:18
An
Landeshauptstadt Wiesbaden - Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Kulturzentrum Schlachthof Wiesbaden e. V., Wiesbaden“ vom 28.02.2019 (#59644) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 187 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 59644 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/59644 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Auto Reply Sehr geehrteAntragsteller/in wir haben Ihre Nachricht erhalten und werden diese an die zuständige Mita…

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in wir haben Ihre Nachricht erhalten und werden diese an die zuständige Mitarbeiterin bzw. den zuständigen Mitarbeiter weiterleiten. Bitte beachten Sie, dass eine E-Mail nicht ausreichend für die Wahrung von Fristen bei Einsprüchen bzw. Widersprüchen ist. Hierzu bedarf es der Schriftform oder der Niederschrift in unserem Amt. Landeshauptstadt Wiesbaden Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz Teutonenstraße 1 65187 Wiesbaden
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nformationsgewährung nach verbraucherinformationsgesetz (vlG) ; Sehr geehrler Herr Antragsteller/in, wie im Schre…
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Briefpost
Betreff
nformationsgewährung nach verbraucherinformationsgesetz (vlG) ;
Datum
22. November 2019
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
469,3 KB
Sehr geehrler Herr Antragsteller/in, wie im Schreiben vom 31-10.2019 mitgeteilt, gewähren wir thnen die beantragte Information nach dem Verbraucherinformatlonsgesetz lvtc; in tabellarischer Zusammenfässung der letzten beiden Kontrollberichte zu o.g. Lebensmitteiunlernehmer wie folgt: Datum der Kontrolle Feststellungen 15.12.2015 geringfügige Hygienemängel geringfügige konzeptionelle Mängel 30.09.2016 keine Abweichungen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Informationsgewährung nach verbraucherinformationsgesetz (vlG) ; [#59644] Sehr geehrteAntragsteller/in vielen…
An Landeshauptstadt Wiesbaden - Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationsgewährung nach verbraucherinformationsgesetz (vlG) ; [#59644]
Datum
9. Dezember 2019 09:07
An
Landeshauptstadt Wiesbaden - Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre zeitnahe Rückmeldung. Leider ist die Auskunft unvollständig. Ich bitte um Nachreichung der fehlenden Informationen. Der Anspruch auf Informationszugang erstreckt sich auf “alle Daten […] unabhängig von der Art ihrer Speicherung” (§ 2 Abs. 1 VIG). Bei dem vorliegenden Kontrollbericht kann es sich nicht um “alle Daten” handeln; die einzelnen Positionen sind so unbestimmt, dass diese ungeeignet sind, die Lebensmittelüberwachung durchzuführen; so wäre auf Grundlage des übersandten Kontrollberichts im Rahmen einer Nachkontrolle nicht erkennbar, welche Verstöße behoben worden wären. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 59644 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/59644 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
AW: Informationsgewährung nach verbraucherinformationsgesetz (vlG) ; [#59644] Sehr geehrteAntragsteller/in meine …
An Landeshauptstadt Wiesbaden - Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz Details
Von
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Betreff
AW: Informationsgewährung nach verbraucherinformationsgesetz (vlG) ; [#59644]
Datum
10. Januar 2020 13:59
An
Landeshauptstadt Wiesbaden - Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Kulturzentrum Schlachthof Wiesbaden e. V., Wiesbaden“ vom 28.02.2019 (#59644) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 252 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 59644 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/59644 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Auto Reply Sehr geehrteAntragsteller/in wir haben Ihre Nachricht erhalten und werden diese an die zuständige Mita…

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in wir haben Ihre Nachricht erhalten und werden diese an die zuständige Mitarbeiterin bzw. den zuständigen Mitarbeiter weiterleiten. Bitte beachten Sie, dass eine E-Mail nicht ausreichend für die Wahrung von Fristen bei Einsprüchen bzw. Widersprüchen ist. Hierzu bedarf es der Schriftform oder der Niederschrift in unserem Amt. Landeshauptstadt Wiesbaden Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz Teutonenstraße 1 65187 Wiesbaden
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AW: Auto Reply [#59644] Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Kultu…
An Landeshauptstadt Wiesbaden - Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz Details
Von
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Betreff
AW: Auto Reply [#59644]
Datum
24. Januar 2020 08:39
An
Landeshauptstadt Wiesbaden - Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Kulturzentrum Schlachthof Wiesbaden e. V., Wiesbaden“ vom 28.02.2019 (#59644) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 266 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 59644 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/59644 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landeshauptstadt Wiesbaden - Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz
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Empfangsbestätigung

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Sehr geehrteAntragsteller/in wir haben Ihre Nachricht erhalten und werden diese an die zuständige Mitarbeiterin bzw. den zuständigen Mitarbeiter weiterleiten. Bitte beachten Sie, dass eine E-Mail nicht ausreichend für die Wahrung von Fristen bei Einsprüchen bzw. Widersprüchen ist. Hierzu bedarf es der Schriftform oder der Niederschrift in unserem Amt. Landeshauptstadt Wiesbaden Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz Teutonenstraße 1 65187 Wiesbaden
Landeshauptstadt Wiesbaden - Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Informationsgewährung nach Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrler Herr Antragsteller/in, mit Schreiben vom 22…
Von
Landeshauptstadt Wiesbaden - Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Via
Briefpost
Betreff
Informationsgewährung nach Verbraucherinformationsgesetz
Datum
3. Februar 2020
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
645,7 KB
Sehr geehrler Herr Antragsteller/in, mit Schreiben vom 22.11.2019 übersandten wir lhnen die zusammengefassten lnformationen aus den Kontrollen am 15.12.2018 und 30.09.2016 bei o.g. Lebensmittelunternehmer. Es handelt sich hierbei um einen Betrieb aus dem gastronomischen Bereich, der der Überu,,achung der Lebensmittelkontrolle unterliegt. Mit E-Mail vom 09.12.2020 baten Sie um Nachreichung fehlender lnformationen. Das Verbraucherinformationsgesetz bietet einen Anspruch auf lnformation in wichtigen Verbraucherfragen. Auf Antrag erhält jeder Zugang zu lnformationen, die die Markttransparenz unterstÜtzen, um die zukünftige Kaufentschöidung des Konsumenten zu unterstützen. lm Rahmen der lnformationsgewährung werden die zum Teil umfangreichen Prüfberichte nach fachlicher Bewertung durch die Behörde für Laien zusammengefasst. Darüber hinaus sind auch datenschutzrechtliche Vorgaben zu beachten. Dies ist im vorliegenden Fall auch geschehen. Mit der Ubersendung der lnformationen im Schreiben vom 22.11 .2019 sind wir lhrem Anspruch auf lnformationsgewährung ausreichend nachgekommen.
<< Anfragesteller:in >>
AW: Informationsgewährung nach Verbraucherinformationsgesetz (20200203 VIG 07315) [#59644] Sehr geehrteAntragstell…
An Landeshauptstadt Wiesbaden - Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationsgewährung nach Verbraucherinformationsgesetz (20200203 VIG 07315) [#59644]
Datum
10. Februar 2020 09:41
An
Landeshauptstadt Wiesbaden - Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihr Schreiben vom 03.02.2020. Ihre Begründung widerspricht aber §2 VIG: "(1) Jeder hat nach Maßgabe dieses Gesetzes Anspruch auf freien Zugang zu allen Daten über 1. von den nach Bundes- oder Landesrecht zuständigen Stellen festgestellte nicht zulässige Abweichungen von Anforderungen a) des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches und des Produktsicherheitsgesetzes, b) der auf Grund dieser Gesetze erlassenen Rechtsverordnungen, c) unmittelbar geltender Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union im Anwendungsbereich der genannten Gesetze sowie Maßnahmen und Entscheidungen, die im Zusammenhang mit den in den Buchstaben a bis c genannten Abweichungen getroffen worden sind," Ich bitte erneut um Nachreichung der fehlenden Daten. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 59644 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/59644 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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