Kontrollbericht zu Curry 61, Berlin

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Curry 61
Oranienburger Straße 6
10178 Berlin

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    28. Februar 2019
  • Frist
    25. Februar 2020
  • 6 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Veterinär- und Lebensmittelaufsicht Bezirksamt Mitte von Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Curry 61, Berlin [#59646]
Datum
28. Februar 2019 11:12
An
Veterinär- und Lebensmittelaufsicht Bezirksamt Mitte von Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Curry 61 Oranienburger Straße 6 10178 Berlin 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Veterinär- und Lebensmittelaufsicht Bezirksamt Mitte von Berlin
Sehr geehrter Antragsteller, hiermit wird der Eingang Ihres o.a. Antrages vom 28.02.2019 bestätigt. Der von Ihnen …
Von
Veterinär- und Lebensmittelaufsicht Bezirksamt Mitte von Berlin
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Curry 61, Berlin [#59646]
Datum
4. März 2019 11:00
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Antwort auf dem Postweg

Offenbar schickt Ihnen die Behörde eine Antwort auf dem Postweg. Bitte vergessen Sie nicht, die Antwort mit der Öffentlichkeit zu teilen. Sie können den erhaltenen Brief scannen oder fotografieren und unter dem obigen Menüpunkt „Post erhalten“ hochladen. Sie können ihr trotzdem über FragDenStaat antworten.

Widerspruch der Datenweitergabe

Der von Ihnen angefragte Betrieb hat – leider – das Recht Ihren Namen und Anschrift auf Nachfrage zu erfahren. Sie können nun:

  • den Antrag zurückziehen. Eine einfache Mitteilung genügt. Dadurch erhalten sie aber auch keine der beantragten Infos zum Thema Hygienekontrollen
  • oder sich mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden erklären

Für den zweiten Fall haben wir eine Formulierung vorbereitet, die Sie übernehmen können.

Sehr geehrter Antragsteller, hiermit wird der Eingang Ihres o.a. Antrages vom 28.02.2019 bestätigt. Der von Ihnen benannte Betrieb wird zu Ihrem Antrag und der Beantwortung gemäß § 5 VIG angehört. Es wird darauf hingewiesen, dass dem Betrieb gemäß § 5 Absatz 2 Satz 3 VIG auf Nachfrage Ihr Name und Ihre Anschrift offen zu legen sind. Sie haben der Datenweitergabe gemäß Artikel 21 Datenschutzgrundverordnung widersprochen. Hierzu haben Sie aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, das Recht, Ihre besondere Situation haben Sie jedoch nicht dargelegt. Hierzu erhalten Sie die Gelegenheit, sich innerhalb einer Woche zu äußern. Bisher ist Ihr Widerspruch unbegründet. Neben Ihrer Anfrage haben wir eine Vielzahl ähnlicher Anfragen erhalten, daher ist mit einer längeren Bearbeitungszeit Ihres Antrages zu rechnen. Bitte sehen Sie aufgrund dessen von Nachfragen zum Bearbeitungsstand Ihrer Anfrage ab. Es ist davon auszugehen, dass Ihr Antrag auf Auskunftserteilung gebührenfrei ist. Sollten Sie mehrere Anträge gestellt haben, kann eine Gebühr entsprechend des entstandenen Zeitaufwandes erhoben werden. Die Beantwortung erfolgt aus Datenschutzgründen nur postalisch, dies ist nur möglich, wenn Ihre Adresse vollständig ist. Mit freundlichem Gruß
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für Ihre Mitteilung. Ich weise Sie daraufhin, dass Sie gem. § 5 Abs. 2…
An Veterinär- und Lebensmittelaufsicht Bezirksamt Mitte von Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Curry 61, Berlin [#59646]
Datum
4. März 2019 11:05
An
Veterinär- und Lebensmittelaufsicht Bezirksamt Mitte von Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für Ihre Mitteilung. Ich weise Sie daraufhin, dass Sie gem. § 5 Abs. 2 S. 4 VIG meine persönlichen Daten nur auf ausdrückliche Nachfrage des betroffenen Betriebes weitergeben dürfen. Ich bitte Sie daher, meinen Antrag weiter zu bearbeiten. Sollte der betroffene Betrieb tatsächlich eine solche Nachfrage stellen, erkläre ich mich mit der Offenlegung meines Namens und meiner Anschrift einverstanden. Ich gehe aber davon aus, dass eine Offenlegung nur dann erfolgt, wenn der betroffene Dritte tatsächlich aktiv und auf eigene Veranlassung nachfragt. Vor diesem Hintergrund bitte ich um Weiterbearbeitung meines Antrags. Bitte senden Sie mir zudem interne Anweisungen, Vorgaben o.Ä. zum Verhalten gegenüber Anfragen zum LFBG und VIG zu. Insbesondere zur Entscheidung, dass, obwohl lt. §5 Absatz 1 VIG bei Anfragen bzgl. LFBG von einer Anhörung abgesehen werden kann, diese trotzdem durchgeführt werden soll. Dieses Verhalten sorgt für eine unnötige Verlängerung der Bearbeitungszeit. Deshalb erwarte ich eine fristgerechte Antwort und werde mich bei Nichteinhaltung an entsprechende Stellen wenden. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 59646 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Curry 61, Berlin“ vom 28.02…
An Veterinär- und Lebensmittelaufsicht Bezirksamt Mitte von Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Curry 61, Berlin [#59646]
Datum
17. April 2019 10:21
An
Veterinär- und Lebensmittelaufsicht Bezirksamt Mitte von Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Curry 61, Berlin“ vom 28.02.2019 (#59646) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 16 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 59646 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Curry 61, Berlin“ vom 28.02.2…
An Veterinär- und Lebensmittelaufsicht Bezirksamt Mitte von Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Curry 61, Berlin [#59646]
Datum
21. Mai 2019 11:27
An
Veterinär- und Lebensmittelaufsicht Bezirksamt Mitte von Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Curry 61, Berlin“ vom 28.02.2019 (#59646) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 51 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 59646 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze (IF…
An Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Datum
5. Juni 2019
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/59646 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil ich bisher keine Antwort auf die Anfrage erhalten habe. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen.
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Ihre E-Mail vom 5. Juni 2019 Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrer o. g. Bitte teilen wir Ihnen mit, dass wir in …
Von
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Via
Briefpost
Betreff
Ihre E-Mail vom 5. Juni 2019
Datum
7. Juni 2019
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrer o. g. Bitte teilen wir Ihnen mit, dass wir in dieser Sache leider nicht vermitteln können, weil unsere Behörde in Angelegenheiten des (bundesrechtlichen) Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) - anders als nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) - nicht die Funktion einer Schiedsstelle innehat. Diese Funktion wurde uns nur in Bezug auf das IFG vom Landesgesetzgeber nach § 18 IFG übertragen. Eine solche Schiedsstellenfunktion sieht das VIG nicht vor. Insofern ist der Standardtext der Vermittlungsbitte auf der Online-Plattform von "fragdenstaat" fehlerhaft. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Curry 61, Berlin“ vom 28.02.2…
An Veterinär- und Lebensmittelaufsicht Bezirksamt Mitte von Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Curry 61, Berlin [#59646]
Datum
11. Juni 2019 10:46
An
Veterinär- und Lebensmittelaufsicht Bezirksamt Mitte von Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Curry 61, Berlin“ vom 28.02.2019 (#59646) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 72 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 59646 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in am 28. Februar 2019 stellte ich an das Veterinär- und Lebensmittelaufsicht Bezirksam…
An Bezirksamt Mitte von Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Anfrage "Kontrollbericht zu Curry 61, Berlin [#59646]"
Datum
11. Juni 2019
An
Bezirksamt Mitte von Berlin
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in am 28. Februar 2019 stellte ich an das Veterinär- und Lebensmittelaufsicht Bezirksamt Mitte von Berlin eine Anfrage über " die Herausgabe folgender Informationen: 1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Curry 61 Oranienburger Straße 6 10178 Berlin 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich." Der Eingang dieser Anfrage wurde am 4. März 2019 bestätigt. Am selben Tag erklärte ich mich mit der Offenlegung meines Namens und meiner Anschrift einverstanden gegenüber betroffenen Dritten einverstanden, falls diese tatsächlich aktiv und auf eigene Veranlassung nachfragen. Auf diese Erklärung und Statusabfragen vom 17. April und 21. Mai habe ich keinerlei Reaktion des Amtes erhalten, sodass ich mich nun an Sie zur Klärung des Sachverhaltes wende. Meine bisherigen Kommunikationsversuche finden Sie im Anhang. Mit freundlichen Grüßen,
Bezirksamt Mitte von Berlin
Ihr Antrag vom 28.02.2019 nach dem Verbraucherinformationsgesetz über die letzten lebensmittelrechtlichen Betriebs…
Von
Bezirksamt Mitte von Berlin
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Antrag vom 28.02.2019 nach dem Verbraucherinformationsgesetz über die letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen zum Betrieb Curry 61- VIG 340/2019
Datum
13. Juni 2019
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrem o.g. Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) auf Zugang zu den bei uns vorliegenden Informationen in Bezug auf Ergebnisse von durchgeführten Hygienekontrollen bzw. lebensmittelrechtlichen Betriebsprüfungen bei dem o. g. Betrieb, wurde Ihnen am 04.03.2019 eine Eingangsbestätigung übersandt. Darin wurden Sie darüber informiert, dass mit einer längeren Bearbeitungszeit zu rechnen ist, da eine Vielzahl von ähnlichen Anträgen eingegangen ist. Wir prüfen derzeit Ihr Ersuchen nach den Vorgaben des VIG und möchten Sie hiermit auf Folgendes ausdrücklich hinweisen: 1. Aufgrund der Tatsache, dass Sie Ihren Antrag über die Internetplattform „Topf Secret“ gestellt haben, vermuten wir, dass eine Veröffentlichung der von Ihnen beantragten Unterlagen auf der Internetplattform bezweckt wird. Diese Vermutung ergibt sich insbesondere aus der Zielsetzung der Plattform, die nach Durchsicht des Inhalts deutlich wird. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass die Bewertung die durch die Plattform zu einem etwaigen Veröffentlichungsrecht vertreten wird (siehe unter https://www.foodwatch.org/de/informieren/topf-secret/fragenund-antworten/: Fragen und Antworten bei Frage: „Dürfen die Dokumente veröffentlicht werden?“) nicht zutreffend ist. Das VIG sieht nämlich ein Veröffentlichungsrecht der Antragsteller gerade nicht vor. Wir möchten Sie daher vorsorglich, für den Fall einer Herausgabe der von Ihnen beantragten Informationen, darauf hinweisen, dass Ihnen die Prüfung der Rechtmäßigkeit einer weiterer Verwendung der Informationen selbst obliegt. 2. Sie widersprechen im Rahmen Ihres Antrages weiterhin ausdrücklich der Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten an Dritte. Ihren Widerspruch können wir nicht ausnahmslos gelten lassen. Nach Art. 21 der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) steht Ihnen zwar grundsätzlich ein solches Recht zu, jedoch gilt dieses nicht für alle Verarbeitungszwecke des Art. 6 DS-GVO. So sind Art. 6 Abs. 1 lit. a bis d DS-GVO von einem uneingeschränkten Widerspruchsrecht ausdrücklich ausgenommen, darunter auch der hier einschlägige Verarbeitungszweck des Art. 6 Abs. 1 lit. c DS-GVO - namentlich die Verarbeitung zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, der der Verantwortliche unterliegt. Nach § 5 Abs. 2 S. 4 VIG legt die zuständige Stelle auf Nachfrage des Dritten den Namen und die Anschrift des Antragstellers offen. Bei Nachfrage des Dritten im Beteiligungsverfahren nach § 5 Abs. 1 VIG bzw. nach § 5Abs. 4 S. 2 VIG sind wir daher rechtlich verpflichtet, Ihren Namen und Anschrift, der betreffenden Person mitzuteilen. Hierauf möchten wir Sie hiermit ausdrücklich hinweisen. 3. Eine Zurverfügungstellung der Unterlagen in elektronischer Form ist derzeit mangels der technischen Möglichkeit der verschlüsselten Versendung i. S. d. Art. 32 DS-GVO nicht möglich. Da im jetzigen Verfahrensstadium nicht ausgeschlossen werden kann, dass in den von Ihnen angeforderten Unterlagen Daten mit zumindest indirektem Personenbezug enthalten sind, ist der postalische Übermittlungsweg aus Datenschutzgründen zu wählen. 4. Vor dem Hintergrund der uns obliegenden Prüfung der Ausschluss- und Beschränkungsgründe nach § 3 VIG gehen wir im Zusammenhang mit dem Ausschlussgrund des § 3 Abs.1 Nr. 2 lit. a VIG (Ausschluss aufgrund von entgegenstehenden privaten Belangen) davon aus, das Sie an der Offenlegung von personenbezogenen Daten kein Interesse haben, somit eine Informationsgewährung im Falle der positiven Bescheidung unter Schwärzung dieser Daten an Sie erfolgen wird. Sollte das nicht der Fall sein, bitten wir ebenfalls um entsprechende Mitteilung. 5. Schließlich bitten wir um Verständnis dafür, dass die weitere Bearbeitung Ihres Antrages etwas Zeit in Anspruch nehmen wird. Nach dem VIG - insbesondere § 5 Abs. 1, Abs. 4 S.2- sind wir mindestens dazu verpflichtet, dem betroffenen Dritten vorab unsere Entscheidung bekannt zu geben und diesem einen ausreichenden Zeitraum zur Einlegung von Rechtsbehelfen einzuräumen (§ 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 1, Abs. 4 S. 2 VIG). Die von § 5 Abs. 2 VIG vorgegebene Bearbeitungsfrist stellt dabei lediglich eine Regelfrist dar, die in besonderen Fällen überschritten werden kann. Aufgrund der hohen Anzahl ähnlich gelagerter Informationsbegehren ist eine Überschreitung des in § 5 Abs. 2 VIG genannten Zeitraums unvermeidbar.
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Curry 61, Berlin“ vom 28.02.2…
An Veterinär- und Lebensmittelaufsicht Bezirksamt Mitte von Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage "Kontrollbericht zu Curry 61, Berlin [#59646]" [#59646]
Datum
18. Juni 2019 14:35
An
Veterinär- und Lebensmittelaufsicht Bezirksamt Mitte von Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Curry 61, Berlin“ vom 28.02.2019 (#59646) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 78 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 59646 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Curry 61, Berlin“ vom 28.02.2…
An Veterinär- und Lebensmittelaufsicht Bezirksamt Mitte von Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage "Kontrollbericht zu Curry 61, Berlin [#59646]" [#59646]
Datum
24. Juni 2019 07:39
An
Veterinär- und Lebensmittelaufsicht Bezirksamt Mitte von Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Curry 61, Berlin“ vom 28.02.2019 (#59646) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 82 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 59646 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bezirksamt Mitte von Berlin
VIG-Anfrage 340/2019 Sehr geehrteAntragsteller/in mit o.g. Schreiben haben Sie sich an mich wegen der langen Bear…
Von
Bezirksamt Mitte von Berlin
Via
Briefpost
Betreff
VIG-Anfrage 340/2019
Datum
23. Juli 2019
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in mit o.g. Schreiben haben Sie sich an mich wegen der langen Bearbeitungsfrist zu Ihrem Antrag auf Auskunft nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) vom 28.02.2019 gewandt, weil Sie trotz mehrfacher Nachfrage bisher keine Antwort erhalten haben. Hierzu folgende Anmerkungen: Über die Plattform „frag den Staat“ ist eine erhebliche Zahl an Anfragen u.a. an den Fachbereich Veterinär- und Lebensmittelaufsicht des Ordnungsamtes Mitte von Berlin gerichtet worden. Darüber wurden Sie bereits im Rahmen einer ersten Eingangsbestätigung vom 04.03.2019 informiert. Gleichzeitig wurden Sie gebeten, von Nachfragen zum Bearbeitungsstand Ihrer Anfrage abzusehen, da bereits zu diesem Zeitpunkt eine längere Bearbeitungszeit in Aussicht gestellt werden musste. Ihre zwischenzeitlich erfolgten Hinweise auf Überschreitung der Bearbeitungsfrist wurden vor diesem Hintergrund zur Kenntnis genommen, können jedoch nicht zu einer schnelleren Bearbeitung Ihres Antrages führen. Ich bitte um Verständnis, dass meine Mitarbeiter_innen die Antragsflut nicht zügiger bescheiden können. Gemäß § 4 Abs. 3 Nr. 4 des VIG, ist ein Antrag auf Auskunft nach dem VIG abzulehnen, soweit durch die Bearbeitung des Antrages die ordnungsgemäße Erfüllung der Aufgaben der Behörde beeinträchtigt würde. Diese Regelung implementiert, dass die ordnungsgemäße Erfüllung der Aufgaben der Behörde über der Beantwortung von Anfragen nach dem VIG steht. Das Bezirksamt ist bestrebt, die Auskunftsersuchen mit der gebotenen Sorgfalt zu bearbeiten. Mit den vorhandenen Personalkapazitäten ist eine schnellere Beantwortung der zahlreichen Bürgeranfragen nach dem VIG jedoch nicht möglich und würde den Dienstbetrieb gefährden. In der Anlage erhalten Sie einen Zwischenbescheid zu Ihrem Antrag.
<< Anfragesteller:in >>
AW: VIG-Anfrage 340/2019 [#59646] Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Antwort. Ich habe zwei Ansätz…
An Veterinär- und Lebensmittelaufsicht Bezirksamt Mitte von Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: VIG-Anfrage 340/2019 [#59646]
Datum
26. August 2019 08:55
An
Veterinär- und Lebensmittelaufsicht Bezirksamt Mitte von Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Antwort. Ich habe zwei Ansätze, wie die Erfüllung der Aufgaben der Behörde aufrecht erhalten werden kann: 1. Es können mehr Mitarbeiter eingestellt werden. 2. Es kann von einer Anhörung des angefragten Unternehmens lt. §5 Absatz 1 VIG verzichtet werden, da es sich um eine Anfrage nach LFBG handelt. Somit wäre der Arbeitsaufwand deutlich geringer. Die Auskunft, warum diese Anhörungen trotzdem durchgeführt werden, wurde mir leider verweigert. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 59646 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
AW: VIG-Anfrage 340/2019 [#59646] Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollberich…
An Veterinär- und Lebensmittelaufsicht Bezirksamt Mitte von Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: VIG-Anfrage 340/2019 [#59646]
Datum
6. November 2019 10:12
An
Veterinär- und Lebensmittelaufsicht Bezirksamt Mitte von Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Curry 61, Berlin“ vom 28.02.2019 (#59646) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 217 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 59646 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/59646 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Veterinär- und Lebensmittelaufsicht Bezirksamt Mitte von Berlin
lhr Antrag auf lnformationen nach dern Verbraucherinformationsgesetz über die letzten lebensmittelrechtlichen Betr…
Von
Veterinär- und Lebensmittelaufsicht Bezirksamt Mitte von Berlin
Via
Briefpost
Betreff
lhr Antrag auf lnformationen nach dern Verbraucherinformationsgesetz über die letzten lebensmittelrechtlichen Betriebs{iberpr{}fumgen zum Betrieb Curry 61- VIG 34012019
Datum
27. November 2019
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
596,7 KB
Sehr geehrteAntragsteller/in zu lhrem o.g. Antrag nach dem Verbraucnerinformationsgesetz (VlG) auf Zugang zu den bei uns vorliegenden lnformationen in Bezug auf -rgebnisse von durchgeführten Hygienekontrollen bzw. lebensmittelrechtlichen Betriebsprüfungen bei dem o. g. Betrieb, wurden Sie bereits darüber informiert, dass mit einer längeren Bearbeitungszeit zu rechnen ist, da eine Vielzahl von ähnlichen Anträgen eingegangen sind. Wir sind derzeit mit der Abarbeitung der Antr'äge befasst und prüfen lhr Ersuchen nach den Vorgaben des VlG. Wir bitten daher um weitere Geduld, da sich oie Bearbeitung noch mindestens 12-15 Wochen hinziehen wird. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: lhr Antrag auf lnformationen nach dern Verbraucherinformationsgesetz über die letzten lebensmittelrechtlichen …
An Veterinär- und Lebensmittelaufsicht Bezirksamt Mitte von Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: lhr Antrag auf lnformationen nach dern Verbraucherinformationsgesetz über die letzten lebensmittelrechtlichen Betriebs{iberpr{}fumgen zum Betrieb Curry 61- VIG 34012019 [#59646]
Datum
10. März 2020 08:47
An
Veterinär- und Lebensmittelaufsicht Bezirksamt Mitte von Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Curry 61, Berlin“ vom 28.02.2019 (#59646) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 342 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 59646 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/59646 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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AW: lhr Antrag auf lnformationen nach dern Verbraucherinformationsgesetz über die letzten lebensmittelrechtlichen …
An Veterinär- und Lebensmittelaufsicht Bezirksamt Mitte von Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: lhr Antrag auf lnformationen nach dern Verbraucherinformationsgesetz über die letzten lebensmittelrechtlichen Betriebs{iberpr{}fumgen zum Betrieb Curry 61- VIG 34012019 [#59646]
Datum
25. Januar 2021 11:13
An
Veterinär- und Lebensmittelaufsicht Bezirksamt Mitte von Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Curry 61, Berlin“ vom 28.02.2019 (#59646) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 663 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 59646 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/59646/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>