Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.

Dokumente und Informationen zur aufgegebenen und abgebauten Funkanlage des Bundespresseamtes in Meckenheim-Ersdorf

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren.

Bitte beantworten Sie mir folgende Fragen:

1. - War das Bundespresseamt alleiniger Betreiber und Nutzer dieser Anlage?
1.1. - Welche anderen staatlichen Organisationen haben diese Anlage genutzt und oder betrieben?
1.2. - Welche anderen staatlichen Organisationen haben die empfangenen Daten diese Anlage genutzt?

2. - Zu welchem Zweck wurde diese Anlage durch das Bundespresseamt betrieben?
2.1. - Wurden hierbei auch Funkpeilungen durchgeführt?
2.2. - Wurden hierbei entstandene Statistiken / Daten archiviert?

3. - Wieviel Personal wurde zur Wartung und Betrieb dieser Anlage durchschnittlich eingesetzt?
3.1. - Wie groß war der davon nicht staatlich angestellte und oder verbeamtete Anteil an Personen?
3.2. - Wie groß war der davon staatlich angestellte und oder verbeamtete Anteil an Personen?
3.3. - Waren alle staatlich angestellten und oder verbeamteten Personen direkte Mitarbeiter des Bundespresseamtes?

Bitte senden Sie mir Folgendes zu:

1. - Liegenschafts- und Baupläne zur Anlage.
2. - Unterlagen zu den damaligen technischen Gerätschaften und oder Konstruktionen vor Ort.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind

Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor.

M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen,

Ergebnis der Anfrage

Die enthaltenen Fragen wurden weitestgehend beantwortet, eine kurze Rückfrage läuft aktuell noch. Weitere Dokumente werden nachfolgend in einer zweiten Anfrage(https://fragdenstaat.de/a/6120) an die Bundesvermögensverwaltung(Bundesanstalt für Immobilienaufgaben) erbeten.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    18. März 2014
  • Frist
    23. April 2014
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren. Bitte beantworten Sie mir folgende Fragen: 1. - War …
An Presse- und Informationsamt der Bundesregierung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Dokumente und Informationen zur aufgegebenen und abgebauten Funkanlage des Bundespresseamtes in Meckenheim-Ersdorf [#5965]
Datum
18. März 2014 12:40
An
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren. Bitte beantworten Sie mir folgende Fragen: 1. - War das Bundespresseamt alleiniger Betreiber und Nutzer dieser Anlage? 1.1. - Welche anderen staatlichen Organisationen haben diese Anlage genutzt und oder betrieben? 1.2. - Welche anderen staatlichen Organisationen haben die empfangenen Daten diese Anlage genutzt? 2. - Zu welchem Zweck wurde diese Anlage durch das Bundespresseamt betrieben? 2.1. - Wurden hierbei auch Funkpeilungen durchgeführt? 2.2. - Wurden hierbei entstandene Statistiken / Daten archiviert? 3. - Wieviel Personal wurde zur Wartung und Betrieb dieser Anlage durchschnittlich eingesetzt? 3.1. - Wie groß war der davon nicht staatlich angestellte und oder verbeamtete Anteil an Personen? 3.2. - Wie groß war der davon staatlich angestellte und oder verbeamtete Anteil an Personen? 3.3. - Waren alle staatlich angestellten und oder verbeamteten Personen direkte Mitarbeiter des Bundespresseamtes? Bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. - Liegenschafts- und Baupläne zur Anlage. 2. - Unterlagen zu den damaligen technischen Gerätschaften und oder Konstruktionen vor Ort. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen,
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre IFG-Anfrage zur Funkempfangstelle Ersdorf beantworte ich wir folgt (im Text): …
Von
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Betreff
WG: Dokumente und Informationen zur aufgegebenen und abgebauten Funkanlage des Bundespresseamtes in Meckenheim-Ersdorf [#5965]
Datum
1. April 2014 09:26
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre IFG-Anfrage zur Funkempfangstelle Ersdorf beantworte ich wir folgt (im Text): 1. - War das Bundespresseamt alleiniger Betreiber und Nutzer dieser Anlage? Ja 1.1. - Welche anderen staatlichen Organisationen haben diese Anlage genutzt und oder betrieben? Keine 1.2. - Welche anderen staatlichen Organisationen haben die empfangenen Daten diese Anlage genutzt? Keine 2. - Zu welchem Zweck wurde diese Anlage durch das Bundespresseamt betrieben? Die Funkempfangsstelle Ersdorf (FuESt) diente von 1981 bis Ende 2000 dem Empfang in- und ausländischer Nachrichtenagenturen, Hörfunk- und Fernsehsendungen, soweit diese am Dienstsitz Bonn nicht verfügbar waren. Die empfangenen Daten und Signale wurden über Standleitungen zum Dienstsitz in Bonn übertragen und dort den jeweils zuständigen Auswertungsbereichen zugeführt. 2.1. - Wurden hierbei auch Funkpeilungen durchgeführt? Ja. Die FuESt lag in einem geschützten und vorwiegend von Obstbauern bewirtschafteten Bereich, in dem es mitunter zu Störungen der Empfangseinrichtungen beispielsweise durch unsachgemäß installierte Begrenzungszäune oder mangelhaft entstörte Geräte kam. Solche Störungen konnten mittels Funkpeilungen geortet werden. 2.2. - Wurden hierbei entstandene Statistiken / Daten archiviert? Nein. 3. - Wieviel Personal wurde zur Wartung und Betrieb dieser Anlage durchschnittlich eingesetzt? 11 3.1. - Wie groß war der davon nicht staatlich angestellte und oder verbeamtete Anteil an Personen? - 3.2. - Wie groß war der davon staatlich angestellte und oder verbeamtete Anteil an Personen? 9 Tarifbeschäftigte und 2 Beamte 3.3. - Waren alle staatlich angestellten und oder verbeamteten Personen direkte Mitarbeiter des Bundespresseamtes? Ja Bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. - Liegenschafts- und Baupläne zur Anlage. Liegen hier nicht mehr vor, da die Liegenschaft nach der Schließung 2001 an die Bundesvermögensverwaltung abgegeben wurde. 2. - Unterlagen zu den damaligen technischen Gerätschaften und oder Konstruktionen vor Ort. Liegen hier nicht mehr vor. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für Ihre bisherige Antwort! Der nachfolgende Punkt : 2. - Unterlagen…
An Presse- und Informationsamt der Bundesregierung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Dokumente und Informationen zur aufgegebenen und abgebauten Funkanlage des Bundespresseamtes in Meckenheim-Ersdorf [#5965]
Datum
1. April 2014 14:07
An
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für Ihre bisherige Antwort! Der nachfolgende Punkt : 2. - Unterlagen zu den damaligen technischen Gerätschaften und oder Konstruktionen vor Ort. ... wurde wie folgt beantwortet: 2. - Unterlagen zu den damaligen technischen Gerätschaften und oder Konstruktionen vor Ort. Liegen hier nicht mehr vor. Wo liegen diese Unterlagen vor, bzw. anderweitige Unterlagen zur Planung, dem Erwerb und letztlich der Errichtung der Anlage aus denen dies ersichtlich wäre? Beim zuvor beantworteten Punkt 1 wurde ja auf die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben verwiesen. Einen sonstigen Verweis auf eine entsprechende Behörde, alternativ eine archivierende Institution, wäre sehr hilfreich. Ansonsten möchte ich mich noch einmal für die bisherigen Antworten bedanken. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Anfragenr: 5965 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Sehr geehrtAntragsteller/in auf Ihre Nachfrage teile ich Ihnen folgendes mit: im BPA gibt es dazu keinerlei Unte…
Von
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Betreff
WG: WG: Dokumente und Informationen zur aufgegebenen und abgebauten Funkanlage des Bundespresseamtes in Meckenheim-Ersdorf [#5965]
Datum
15. April 2014 15:22
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in auf Ihre Nachfrage teile ich Ihnen folgendes mit: im BPA gibt es dazu keinerlei Unterlagen mehr. Ob solche zum Zeitpunkt der Abgabe der Liegenschaft an die Bundesvermögensverwaltung noch im BPA in Bonn vorrätig waren und wenn ja, möglicherweise an die Bundesvermögensverwaltung mit abgegeben wurden oder vielleicht auch an das Bundesarchiv, lässt sich heute nicht mehr rekonstruieren. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.