2 Erlasse bzw. Weisungen oberster Landesbehörden in Zusammenhang mit aufsichtlichem Einschreiten im Hambacher Forst

2 Erlasse bzw. Weisungen oberster Landesbehörden in Zusammenhang mit aufsichtlichem Einschreiten im Hambacher Forst.

-Oberste Landesbehörde:
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung
-Datum:
17.12.2018 und 10.01.2019
-Empfänger der Erlasse/der Weisungen:
Bezirksregierung Köln und Rhein-Erft-Kreis als obere Bauaufsichtsbehörde

Siehe auch:
https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMV17-1615.pdf

43. Sitzung des Ausschusses für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen am 18. Januar 2019 Tagesordnungspunkt: "Hambacher Forst -Erkenntnisse der Landesregierung über die Räumung und Beseitigung von Baumhäusern in der Zeit vom 18.09.2018 bis heute"

S. 5
... Insbesondere seit dem 5. Oktober 2018 sind folgende Erlasse bzw. Weisungen oberster Landesbehörden in Zusammenhang mit aufsichtlichem Einschreiten im Hambacher Forst ergangen: ...

Evtl. können die erwünschten Unterlagen (unter Angabe der Drucksachennr.) auch Ersatzweise in die Datenbank des Landtag NRW eingespeist werden oder sie teilen mir einen Link mit unter dem ich die gewünschten Unterlagen im Internet abrufen kann.

Vielen Dank

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    28. Februar 2019
  • Frist
    2. April 2019
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
2 Erlasse bzw. Weisungen oberster Landesbehörden in Zusammenhang mit aufsichtlichem Einschreiten im Hambacher Forst [#59672]
Datum
28. Februar 2019 13:17
An
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
2 Erlasse bzw. Weisungen oberster Landesbehörden in Zusammenhang mit aufsichtlichem Einschreiten im Hambacher Forst. -Oberste Landesbehörde: Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung -Datum: 17.12.2018 und 10.01.2019 -Empfänger der Erlasse/der Weisungen: Bezirksregierung Köln und Rhein-Erft-Kreis als obere Bauaufsichtsbehörde Siehe auch: https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMV17-1615.pdf 43. Sitzung des Ausschusses für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen am 18. Januar 2019 Tagesordnungspunkt: "Hambacher Forst -Erkenntnisse der Landesregierung über die Räumung und Beseitigung von Baumhäusern in der Zeit vom 18.09.2018 bis heute" S. 5 ... Insbesondere seit dem 5. Oktober 2018 sind folgende Erlasse bzw. Weisungen oberster Landesbehörden in Zusammenhang mit aufsichtlichem Einschreiten im Hambacher Forst ergangen: ... Evtl. können die erwünschten Unterlagen (unter Angabe der Drucksachennr.) auch Ersatzweise in die Datenbank des Landtag NRW eingespeist werden oder sie teilen mir einen Link mit unter dem ich die gewünschten Unterlagen im Internet abrufen kann. Vielen Dank
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „2 Erlasse bzw. Weisungen oberster Landesbehörden…
An Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 2 Erlasse bzw. Weisungen oberster Landesbehörden in Zusammenhang mit aufsichtlichem Einschreiten im Hambacher Forst [#59672]
Datum
3. April 2019 15:01
An
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „2 Erlasse bzw. Weisungen oberster Landesbehörden in Zusammenhang mit aufsichtlichem Einschreiten im Hambacher Forst“ vom 28.02.2019 (#59672) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen D. Antragsteller/in Anfragenr: 59672 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
Ihr Antrag auf Zugang zu zwei Erlassen oberster Landesbehörden im Zusammenhang mit aufsichtlichem Einschreiten im …
Von
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Ihr Antrag auf Zugang zu zwei Erlassen oberster Landesbehörden im Zusammenhang mit aufsichtlichem Einschreiten im Hambacher Forst
Datum
4. April 2019 16:01
Status
Warte auf Antwort
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Sehr geehrteAntragsteller/in auf Ihre o.a. Anfrage nehme ich Bezug. Bevor die Angelegenheit hier weiter bearbeitet werden kann, bitte ich Sie, mir Ihre Postanschrift mitzuteilen. Die allgemeinen Grundsätze des Verwaltungsverfahrens sehen vor, dass ein Antrag inhaltlich einen Mindeststandard erfüllen muss. So müssen unter anderem der Name und die Anschrift des Antragstellers angegeben werden, um eine Rückführbarkeit des Antrags auf eine konkrete Person zu ermöglichen. Soweit sich ein Antrag auf das Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) stützt, verlangt § 4 IFG NRW, dass der Antragsteller eine natürliche Person ist. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag auf Zugang zu zwei Erlassen oberster Landesbehörden im Zusammenhang mit aufsichtlichem Einschreiten…
An Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag auf Zugang zu zwei Erlassen oberster Landesbehörden im Zusammenhang mit aufsichtlichem Einschreiten im Hambacher Forst [#59672]
Datum
24. April 2019 14:12
An
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
geschwärzt
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Sehr geehrteAntragsteller/in 1. eine ähnlich Anfrage beim MULNV NRW wurde von der zuständigen Mitarbeiterin ohne Beanstandung (keine Anforderung der Postanschrift des Antragsstellers) bearbeitet und beantwortet. 2. Laut zuständiger Mitarbeiterin der LDI NRW besagt das IFG NRW nicht, daß der Antragsteller seine Postanschrift zwingwnd angeben muß. Der Antrag kan mündlich, schriftlich oder elektronisch gestellt werden. Die Antwort soll ja auch, wenn möglich elektronisch per EMail erfolgen. Trotz alledemist die Adresse im Anhang hinterlegt! Mit freundlichen Grüßen D. Antragsteller/in Anhänge: - dokument.pdf Anfragenr: 59672 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>