Anzahl der Beschäftigen gemäß § 69 Hochschulgesetz SH

1. Eine zahlenmäßige Übersicht ("Statistik") aus der hervorgeht wie viele ...
(a) studentische Mitarbeiter und
(b) wissenschaftliche Mitarbeiter
die Europa-Universität Flensburg aktuell in ihren verschiedenen Organisationseinheiten (Fakultäten/Instituten/Dezernaten/etc) bei sich unter Vertrag hat.

2. Eine Übersicht darüber, im wievielten Semester sich diese Beschäftigten in ihrem Ausbildungsstand jeweils befinden. (§ 69 Abs. 2 HSG-SH)

3. Eine Übersicht darüber, wie viele studentische und wissenschaftliche Beschäftigte jeweils wie lange schon an der Europa-Universität Flensburg unter Vertrag sind (§ 69 Abs. 3 Satz 2 HSG-SH)

4. Wie viele studentische und wissenschaftliche Beschäftigte sind in Drittmittel-Projekten eingebunden? (Stichwort: Technologietransfer-Kooperationspartnerschaften)

Wichtig: Personenbezogene Daten (wie Namen) sind generell nicht erforderlich. Insbesondere zu Punkt 3 genügt eine anonymisierte Auskunft. Optimal ist eine tabellarische Aufstellung.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    28. Februar 2019
  • Frist
    30. März 2019
  • Kosten dieser Information:
    500,00 Euro
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Eine za…
An Universität Flensburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anzahl der Beschäftigen gemäß § 69 Hochschulgesetz SH [#59689]
Datum
28. Februar 2019 16:10
An
Universität Flensburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Eine zahlenmäßige Übersicht ("Statistik") aus der hervorgeht wie viele ... (a) studentische Mitarbeiter und (b) wissenschaftliche Mitarbeiter die Europa-Universität Flensburg aktuell in ihren verschiedenen Organisationseinheiten (Fakultäten/Instituten/Dezernaten/etc) bei sich unter Vertrag hat. 2. Eine Übersicht darüber, im wievielten Semester sich diese Beschäftigten in ihrem Ausbildungsstand jeweils befinden. (§ 69 Abs. 2 HSG-SH) 3. Eine Übersicht darüber, wie viele studentische und wissenschaftliche Beschäftigte jeweils wie lange schon an der Europa-Universität Flensburg unter Vertrag sind (§ 69 Abs. 3 Satz 2 HSG-SH) 4. Wie viele studentische und wissenschaftliche Beschäftigte sind in Drittmittel-Projekten eingebunden? (Stichwort: Technologietransfer-Kooperationspartnerschaften) Wichtig: Personenbezogene Daten (wie Namen) sind generell nicht erforderlich. Insbesondere zu Punkt 3 genügt eine anonymisierte Auskunft. Optimal ist eine tabellarische Aufstellung.
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach §3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Universität Flensburg
Hallo Herr Antragsteller/in, an der EUF waren im Jahr 2018 - 145 studentische Hilfskräfte und - 69 wissenschaftli…
Von
Universität Flensburg
Betreff
AW: Anzahl der Beschäftigen gemäß § 69 Hochschulgesetz SH [#59689]
Datum
29. März 2019 07:26
Status
Anfrage abgeschlossen
Hallo Herr Antragsteller/in, an der EUF waren im Jahr 2018 - 145 studentische Hilfskräfte und - 69 wissenschaftliche Hilfskräfte beschäftigt. zu 2: Eine Übersicht darüber, im wievielten Semester sich die studentischen und wissenschaftlichen Hilfskräfte in ihrem Ausbildungsstand jeweils befinden, existiert leider nicht. zu 3: Eine Übersicht darüber, wie viele studentische und wissenschaftliche Beschäftigte jeweils wie lange schon an der Europa-Universität Flensburg unter Vertrag sind, existiert leider nicht. zu 4: Eine entsprechende Übersicht existiert leider nicht. Mit freundlichem Gruß
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen herzlichen Dank für Ihre Unterstützung. Zu den nicht beantworteten Fr…
An Universität Flensburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anzahl der Beschäftigen gemäß § 69 Hochschulgesetz SH [#59689]
Datum
6. April 2019 09:16
An
Universität Flensburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen herzlichen Dank für Ihre Unterstützung. Zu den nicht beantworteten Fragen 2 bis 4: Welchen Aufwand würde es erfordern, um an diese Informationen zu gelangen? Mit welchen Kosten wäre dies verbunden? Wie kann die Universität Flensburg ohne entsprechende Übersichten organisatorisch sicherstellen, dass die arbeitsrechlichen Vorgaben gemäß § 69 HSG-SH eingehalten werden? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 59689 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Universität Flensburg
Hallo Herr Antragsteller/in, ich habe Ihre Rückfragen an die Abteilung Personal der EUF weitergeleitet. Mit freun…
Von
Universität Flensburg
Betreff
AW: Anzahl der Beschäftigen gemäß § 69 Hochschulgesetz SH
Datum
9. April 2019 09:09
Status
Hallo Herr Antragsteller/in, ich habe Ihre Rückfragen an die Abteilung Personal der EUF weitergeleitet. Mit freundlichem Gruß

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Universität Flensburg
Sehr geehrtAntragsteller/in bezüglich Frage 2 wird nicht dokumentiert, im wievielten Semester sich diese Beschäft…
Von
Universität Flensburg
Betreff
AW: Anzahl der Beschäftigen gemäß § 69 Hochschulgesetz SH [#59689]
Datum
15. April 2019 11:45
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in bezüglich Frage 2 wird nicht dokumentiert, im wievielten Semester sich diese Beschäftigten befinden. Die Beantwortung der Fragen 3 und 4 würde einen hohen Aufwand von ca. 36 Stunden erfordern, weil die Informationen in einigen Punkten nicht maschinell ermittelt werden können. Diesbezüglich müssten wir gem. § 1 IZG-SH, Gebührentatbestand 1.3 eine Gebühr in Höhe von 500 € berechnen. Die Einhaltung der Vorgaben des § 69 HSG erfolgt durch eine Einzelfallprüfung bei Vertragsschluss. Mit freundlichen Grüßen