Geltende Verwaltungsvorschriften von Brandenburg bezüglich der Einbürgerung in den deutschen Staatenverbund

- LVO zur Ausführung des RuStAG vom 28. 11. 1991 (GVBl. 524)
- LVO über die Zuständigkeit in Staatsangehörigkeitssachen vom 12. 3. 1992 (GVBl. 82 = StAZ 1992, 289), idF v. 23. 11. 2004 (GVBl. II/ 2004, S. 890)
- Vorläufige VwV d. Ministeriums d. Innern über das Verfahren in StAngAngelegenheiten vom 30. 10. 1992

Ich konnte diese Verwaltungsvorschriften leider nicht im Internet finden.
Sind diese Verwaltungsvorschriften weiterhin gültig?
Gibt es weitere relevante Verwaltungsvorschriften?

Vielen Dank

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    19. März 2014
  • Frist
    23. April 2014
  • 0 Follower:innen
Aras Abbasi
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bi…
An Ministerium des Innern und für Kommunales Details
Von
Aras Abbasi
Betreff
Geltende Verwaltungsvorschriften von Brandenburg bezüglich der Einbürgerung in den deutschen Staatenverbund [#5969]
Datum
19. März 2014 10:42
An
Ministerium des Innern und für Kommunales
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir folgendes zu:
- LVO zur Ausführung des RuStAG vom 28. 11. 1991 (GVBl. 524) - LVO über die Zuständigkeit in Staatsangehörigkeitssachen vom 12. 3. 1992 (GVBl. 82 = StAZ 1992, 289), idF v. 23. 11. 2004 (GVBl. II/ 2004, S. 890) - Vorläufige VwV d. Ministeriums d. Innern über das Verfahren in StAngAngelegenheiten vom 30. 10. 1992 Ich konnte diese Verwaltungsvorschriften leider nicht im Internet finden. Sind diese Verwaltungsvorschriften weiterhin gültig? Gibt es weitere relevante Verwaltungsvorschriften? Vielen Dank
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf §6 Abs. 1 AIG bitte ich um unverzügliche Antwort, spätestens innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen
Mit freundlichen Grüßen Aras Abbasi
Ministerium des Innern und für Kommunales
Information für die Person, die es angeht: Das nachstehende E-Mail vom 19. März 2014 betreffend " Geltende V…
Von
Ministerium des Innern und für Kommunales
Betreff
WG: E-Mail vom 19. März 2014 betreffend "Geltende Verwaltungsvorschriften von Brandenburg bezüglich der Einbürgerung in den deutschen Staatenverbund [#5969]"
Datum
25. März 2014 10:38
Status
Warte auf Antwort
Information für die Person, die es angeht: Das nachstehende E-Mail vom 19. März 2014 betreffend " Geltende Verwaltungsvorschriften von Brandenburg bezüglich der Einbürgerung in den deutschen Staatenverbund [#5969]", wird hier als eine anonyme Zuschrift behandelt und als solche nicht bearbeitet. Für eine Entscheidung über den offenbar beabsichtigten Antrag auf Informationszugang sind folgende Mindestangaben zur antragstellenden Person erforderlich: 1. Anrede (Herr, Frau) 2. Vor- und Nachname 3. Zustellungsfähige Postanschrift. Mit freundlichen Grüßen Ministerium des Innern des Landes Brandenburg E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift: Postfach 601165, 14411 Potsdam
Aras Abbasi
Sehr geehrte Damen und Herren, anbei meine ladungsfähige Adresse. Mit freundlichen Grüßen
An Ministerium des Innern und für Kommunales Details
Von
Aras Abbasi
Betreff
AW: WG: E-Mail vom 19. März 2014 betreffend "Geltende Verwaltungsvorschriften von Brandenburg bezüglich der Einbürgerung in den deutschen Staatenverbund [#5969]" [#5969]
Datum
25. März 2014 12:21
An
Ministerium des Innern und für Kommunales
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, anbei meine ladungsfähige Adresse. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium des Innern und für Kommunales
Herrn Aras Abbasi Josefstraße 13 << Adresse entfernt >> Sehr geehrter Herr Abbasi, die drei von Ihn…
Von
Ministerium des Innern und für Kommunales
Betreff
WG: E-Mails vom 19. März bzw. 25. März 2014 betreffend "Geltende Verwaltungsvorschriften von Brandenburg bezüglich der Einbürgerung in den deutschen Staatenverbund [#5969]"
Datum
4. April 2014 13:58
Status
Anfrage abgeschlossen
Herrn Aras Abbasi Josefstraße 13 << Adresse entfernt >> Sehr geehrter Herr Abbasi, die drei von Ihnen genannten Vorschriften bezüglich Staatsangehörigkeitsrecht sind bereits aufgehoben. Es wird deshalb davon ausgegangen, dass sich Ihr Interesse an den Vorschriften erledigt hat. Die derzeit geltenden brandenburgischen Verwaltungsvorschriften und das brandenburgische Gesetz über die Zuständigkeit in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten sind in der elektronischen Brandenburgischen Vorschriftensammlung (BRAVORS) im Internet unter folgendem Link allgemein zugänglich: www.bravors.brandenburg.de. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Aras Abbasi
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Antwort :). Mit freundlichen Grüßen Aras Abbasi Anfragenr:…
An Ministerium des Innern und für Kommunales Details
Von
Aras Abbasi
Betreff
AW: WG: E-Mails vom 19. März bzw. 25. März 2014 betreffend "Geltende Verwaltungsvorschriften von Brandenburg bezüglich der Einbürgerung in den deutschen Staatenverbund [#5969]" [#5969]
Datum
4. April 2014 15:03
An
Ministerium des Innern und für Kommunales
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Antwort :). Mit freundlichen Grüßen Aras Abbasi Anfragenr: 5969 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>