Verwaltungsinterne Regelungen zur Schriftleitung von Bundesgesetzblatt und Bundesanzeiger

Anfrage an: Bundesamt für Justiz

Antrag nach dem IFG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

die Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen und vergleichbaren allgemeinen verwaltungsinternen Regelungen, die im Bundesamt für Justiz für die Wahrnehmung der Aufgabe der Schriftleitung von Bundesgesetzblatt und Bundesanzeiger bestehen. Dies betrifft sowohl Regelungen innerhalb des Bundesamts als auch ggf. bestehende Anweisungen des Bundesjustizministeriums. Sollte es eine größere Zahl entsprechender Regelungen geben, bitte ich zunächst um eine Liste der Titel oder Betreffzeilen; ich würde dann anschließend mitteilen, welche Texte ich haben will. Ich bitte um eine Übermittlung in elektronischer Form. Personenbezogene Daten, die nicht nur die in § 5 Abs. 4 IFG genannten Informationen über Bearbeiter betreffen, können geschwärzt werden.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG).

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies und die ungefähr zu erwartende Gebürenhöhe vorab mitzuteilen. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich bitte Sie um eine Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    28. Februar 2019
  • Frist
    2. April 2019
  • 0 Follower:innen
Mark Obrembalski
Antrag nach dem IFG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: die Verwaltungsvorschrif…
An Bundesamt für Justiz Details
Von
Mark Obrembalski
Betreff
Verwaltungsinterne Regelungen zur Schriftleitung von Bundesgesetzblatt und Bundesanzeiger [#59761]
Datum
28. Februar 2019 22:15
An
Bundesamt für Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: die Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen und vergleichbaren allgemeinen verwaltungsinternen Regelungen, die im Bundesamt für Justiz für die Wahrnehmung der Aufgabe der Schriftleitung von Bundesgesetzblatt und Bundesanzeiger bestehen. Dies betrifft sowohl Regelungen innerhalb des Bundesamts als auch ggf. bestehende Anweisungen des Bundesjustizministeriums. Sollte es eine größere Zahl entsprechender Regelungen geben, bitte ich zunächst um eine Liste der Titel oder Betreffzeilen; ich würde dann anschließend mitteilen, welche Texte ich haben will. Ich bitte um eine Übermittlung in elektronischer Form. Personenbezogene Daten, die nicht nur die in § 5 Abs. 4 IFG genannten Informationen über Bearbeiter betreffen, können geschwärzt werden. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies und die ungefähr zu erwartende Gebürenhöhe vorab mitzuteilen. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich bitte Sie um eine Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Mark Obrembalski <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Mark Obrembalski << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesamt für Justiz
Sehr geehrter Herr Obrembalski, im Rahmen etablierter Verwaltungsabläufe bilden die folgenden Regelungen die wese…
Von
Bundesamt für Justiz
Betreff
AW: Verwaltungsinterne Regelungen zur Schriftleitung von Bundesgesetzblatt und Bundesanzeiger [#59761]
Datum
27. März 2019 13:09
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Obrembalski, im Rahmen etablierter Verwaltungsabläufe bilden die folgenden Regelungen die wesentliche Grundlage für die Arbeiten der Schriftleitungen des Bundesgesetzblattes und des Amtlichen Teils des Bundesanzeigers: - Handbuch der Rechtsförmlichkeit, abrufbar unter: http://hdr.bmj.de/vorwort.html oder unter: https://www.bmjv.de/SharedDocs/Downloads/DE/Themen/RechtsdurchsetzungUndBuerokratieabbau/HandbuchDerRechtsfoermlichkeit_deu.pdf - Geschäftsordnung der Bundesregierung, abrufbar unter: https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/geschaeftsordnung-der-bundesregierung-459846 - Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien, abrufbar unter: http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_21072009_O11313012.htm - Richtlinien für die Fassung von Vertragsgesetzen und vertragsbezogenen Verordnungen, abrufbar unter: http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_12112007_IVA7926057412802007.htm - Richtlinien für die Behandlung völkerrechtlicher Verträge, die ich dieser E-Mail beifüge (die Aufteilung in mehrere Dateien erfolgte aus rein technischen Gründen). Dieser nach dem Informationsfreiheitsgesetz erteilte Bescheid ergeht gebührenfrei. Gegen diese Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Bundesamt für Justiz erhoben werden. Dies kann schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch geschehen. Wird der Widerspruch schriftlich erhoben, ist er an folgende Anschrift zu richten: Bundesamt für Justiz, Adenauerallee 99-103, 53113 Bonn. Unter dieser Anschrift besteht auch die Möglichkeit, den Widerspruch zur Niederschrift zu erklären. Wird der Widerspruch auf elektronischem Weg erhoben, ist er entweder durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur nach der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 an folgende E-Mail-Adresse zu richten: <<E-Mail-Adresse>> oder durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem De-Mail-Gesetz an folgende De-Mail-Adresse zu richten: <<E-Mail-Adresse>> Bitte geben Sie stets unser Aktenzeichen I 5 - 1530/2 - A2 288/2019 an. Mit freundlichen Grüßen