Verwaltungsinterne Regelungen zur Schriftleitung von Bundesgesetzblatt und Bundesanzeiger
Antrag nach dem IFG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen und vergleichbaren allgemeinen verwaltungsinternen Regelungen, die im Bundesamt für Justiz für die Wahrnehmung der Aufgabe der Schriftleitung von Bundesgesetzblatt und Bundesanzeiger bestehen. Dies betrifft sowohl Regelungen innerhalb des Bundesamts als auch ggf. bestehende Anweisungen des Bundesjustizministeriums. Sollte es eine größere Zahl entsprechender Regelungen geben, bitte ich zunächst um eine Liste der Titel oder Betreffzeilen; ich würde dann anschließend mitteilen, welche Texte ich haben will. Ich bitte um eine Übermittlung in elektronischer Form. Personenbezogene Daten, die nicht nur die in § 5 Abs. 4 IFG genannten Informationen über Bearbeiter betreffen, können geschwärzt werden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG).
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies und die ungefähr zu erwartende Gebürenhöhe vorab mitzuteilen. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.
Ich bitte Sie um eine Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage erfolgreich
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Datum28. Februar 2019
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2. April 2019
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