Gemeinden und Kreise mit IFG-Satzung

Eine Liste aller Gemeinden und Kreise im Bereich des Regierungspräsidiums Kassel, welche eine Informationsfreiheitssatzung erlassen haben.

Ergebnis der Anfrage

Informationen über erlassene IFG Satzungen der Kommunen und Kreise sind beim RP nicht vorhanden.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    1. März 2019
  • Frist
    3. April 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Liste al…
An Regierungspräsidium Kassel Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Gemeinden und Kreise mit IFG-Satzung [#59784]
Datum
1. März 2019 10:18
An
Regierungspräsidium Kassel
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Liste aller Gemeinden und Kreise im Bereich des Regierungspräsidiums Kassel, welche eine Informationsfreiheitssatzung erlassen haben.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Hes…
An Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Gemeinden und Kreise mit IFG-Satzung“ [#59784] [#59784]
Datum
16. Juli 2019 00:01
An
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Hessen (HDSIG, HUIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/59784 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, da die Behörde auf meine Anfrage nicht eingeht, obwohl die Frist zur Beantwortung bereits abgelaufen ist. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 59784.pdf Anfragenr: 59784 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Gemeinden und Kreise mit IFG-Satzung“ vom 01.03.…
An Regierungspräsidium Kassel Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage „Gemeinden und Kreise mit IFG-Satzung“ [#59784]
Datum
16. Juli 2019 00:03
An
Regierungspräsidium Kassel
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Gemeinden und Kreise mit IFG-Satzung“ vom 01.03.2019 (#59784) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 105 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 59784 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
AZ: 90.19.35:0040 / PI - Eingangsbestätigung zu Ihrem Schreiben vom 16.07.2019 EINGANGSBESTÄTIGUNG Sehr geehrteAn…
Von
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
AZ: 90.19.35:0040 / PI - Eingangsbestätigung zu Ihrem Schreiben vom 16.07.2019
Datum
22. Juli 2019 14:01
Status
Warte auf Antwort
EINGANGSBESTÄTIGUNG Sehr geehrteAntragsteller/in angesichts der Vielzahl der hier eingehenden Beschwerden und Anfragen können wir Ihnen erst heute den Eingang Ihres Schreibens bestätigen. Es wird unter dem Aktenzeichen 90.19.35:0040 / PI bearbeitet. Bitte geben Sie dieses Aktenzeichen bei jedem Schriftverkehr mit unserer Dienststelle an. Wir bitten um Verständnis, dass sich die Bearbeitung aus oben genannten Gründen verzögert hat und leider noch verzögern kann. Sie werden unaufgefordert Antwort erhalten, sobald die Prüfung der von Ihnen gestellten Fragen abgeschlossen ist. Dieses Schreiben ist maschinell erstellt und ohne Unterschrift gültig. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Gemeinden und Kreise mit IFG-Satzung“ vom 01.03.…
An Regierungspräsidium Kassel Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage „Gemeinden und Kreise mit IFG-Satzung“ [#59784]
Datum
30. Juli 2019 10:23
An
Regierungspräsidium Kassel
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Gemeinden und Kreise mit IFG-Satzung“ vom 01.03.2019 (#59784) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 119 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 59784 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Regierungspräsidium Kassel
Sehr geehrteAntragsteller/in dass Sie bis heute keine Antwort auf Ihre Anfrage erhalten haben, bedaure ich. Leider…
Von
Regierungspräsidium Kassel
Betreff
AW: Anfrage „Gemeinden und Kreise mit IFG-Satzung“ [#59784]
Datum
31. Juli 2019 08:58
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in dass Sie bis heute keine Antwort auf Ihre Anfrage erhalten haben, bedaure ich. Leider kann das Regierungspräsidium Ihre Anfrage nicht beantworten, da hier, genauer gesagt in der Kommunalaufsicht - keine Informationen über "Gemeinden und Kreise mit IFG-Satzung" vorliegen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die Antwort. Verstehe ich es richtig, dass beim Regierungspräsidium…
An Regierungspräsidium Kassel Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage „Gemeinden und Kreise mit IFG-Satzung“ [#59784]
Datum
31. Juli 2019 09:44
An
Regierungspräsidium Kassel
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die Antwort. Verstehe ich es richtig, dass beim Regierungspräsidium als Kommunalaufsichtsbehörde keine Informationen vorliegen, ob und inwieweit Kommunen und Kreise Informationsfreiheitssatzungen beschlossen haben? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 59784 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Regierungspräsidium Kassel
Sehr geehrteAntragsteller/in das verstehen Sie vollkommen richtig. Zumal für die Kommunen liegt die Kommunalaufsic…
Von
Regierungspräsidium Kassel
Betreff
AW: Anfrage „Gemeinden und Kreise mit IFG-Satzung“ [#59784]
Datum
31. Juli 2019 12:00
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in das verstehen Sie vollkommen richtig. Zumal für die Kommunen liegt die Kommunalaufsicht ohnehin bei den Landkreisen. Für die Landkreise liegen sie uns nicht vor. Die Informationen dazu könnten bei Gemeinde- und Städtebund bzw. bei Landkreistag vorhanden sein. Die einzige Satzung, die die Landkreise laut HGO der Kommunalaufsicht bei den RPen in Hessen vorzulegen haben, ist die Haushaltssatzung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in herzlichen Dank für die Präzisierung. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antr…
An Regierungspräsidium Kassel Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage „Gemeinden und Kreise mit IFG-Satzung“ [#59784]
Datum
31. Juli 2019 12:58
An
Regierungspräsidium Kassel
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in herzlichen Dank für die Präzisierung. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 59784 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
AW: AZ: 90.19.35:0040 / PI - Eingangsbestätigung zu Ihrem Schreiben vom 16.07.2019 [#59784] Sehr geehrteAntragstel…
An Regierungspräsidium Kassel Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AZ: 90.19.35:0040 / PI - Eingangsbestätigung zu Ihrem Schreiben vom 16.07.2019 [#59784]
Datum
31. Juli 2019 13:03
An
Regierungspräsidium Kassel
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in in der Angelegenheit unter dem Aktenzeichen 90.19.35:0040 / PI kann ich Ihnen mitteilen, dass das Regierungspräsidium meine Anfrage zwischenzeitlich bearbeitet hat. Ich betrachte die Angelegenheit daher als erledigt und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 59784 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
AW: AZ: 90.19.35:0040 / PI - Eingangsbestätigung zu Ihrem Schreiben vom 16.07.2019 [#59784] Sehr geehrteAntragstel…
An Regierungspräsidium Kassel Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AZ: 90.19.35:0040 / PI - Eingangsbestätigung zu Ihrem Schreiben vom 16.07.2019 [#59784]
Datum
31. Juli 2019 13:03
An
Regierungspräsidium Kassel
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in in der Angelegenheit unter dem Aktenzeichen 90.19.35:0040 / PI kann ich Ihnen mitteilen, dass das Regierungspräsidium meine Anfrage zwischenzeitlich bearbeitet hat. Ich betrachte die Angelegenheit daher als erledigt und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 59784 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
AW: AZ: 90.19.35:0040 / PI - Eingangsbestätigung zu Ihrem Schreiben vom 16.07.2019 [#59784] Sehr geehrteAntragstel…
An Regierungspräsidium Kassel Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AZ: 90.19.35:0040 / PI - Eingangsbestätigung zu Ihrem Schreiben vom 16.07.2019 [#59784]
Datum
31. Juli 2019 13:04
An
Regierungspräsidium Kassel
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in in der Angelegenheit unter dem Aktenzeichen 90.19.35:0040 / PI kann ich Ihnen mitteilen, dass das Regierungspräsidium meine Anfrage zwischenzeitlich bearbeitet hat. Ich betrachte die Angelegenheit daher als erledigt und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 59784 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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AW: AZ: 90.19.35:0040 / PI - Eingangsbestätigung zu Ihrem Schreiben vom 16.07.2019 [#59784] Sehr geehrteAntragstel…
An Regierungspräsidium Kassel Details
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Betreff
AW: AZ: 90.19.35:0040 / PI - Eingangsbestätigung zu Ihrem Schreiben vom 16.07.2019 [#59784]
Datum
31. Juli 2019 13:05
An
Regierungspräsidium Kassel
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in in der Angelegenheit unter dem Aktenzeichen 90.19.35:0040 / PI kann ich Ihnen mitteilen, dass das Regierungspräsidium meine Anfrage zwischenzeitlich bearbeitet hat. Ich betrachte die Angelegenheit daher als erledigt und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 59784 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>