Zentralklausuren

Alle zentral gestellten Klausuren der Fächer Deutsch und Biologie für die Jahrgangsstufen EF, Q1 und Q2. Jeweils für Grund- und Leistungskurs, seit dem Jahr 2007. Vielen Dank.

Ich verweise auf eine Anfrage auf FragDenStaat, der Sie Zugang zu den angefragten Dokumenten gewährt haben: https://fragdenstaat.de/a/35293

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    1. März 2019
  • Frist
    3. April 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Zentralklausuren [#59836]
Datum
1. März 2019 17:52
An
Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle zentral gestellten Klausuren der Fächer Deutsch und Biologie für die Jahrgangsstufen EF, Q1 und Q2. Jeweils für Grund- und Leistungskurs, seit dem Jahr 2007. Vielen Dank. Ich verweise auf eine Anfrage auf FragDenStaat, der Sie Zugang zu den angefragten Dokumenten gewährt haben: https://fragdenstaat.de/a/35293
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr, anonyme Anfragen werden nicht beantwortet. Mit freundlichen Grüßen
Von
Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Zentralklausuren [#59836]
Datum
2. April 2019 11:59
Status
Warte auf Antwort
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Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr, anonyme Anfragen werden nicht beantwortet. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze N…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Zentralklausuren“ [#59836] [#59836]
Datum
2. April 2019 19:46
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/59836 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil auch anonyme Anfragen möglich sind Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 59836.pdf - 2019-04-02_1-image001.png - 2019-04-02_1-image002.png - 2019-04-02_1-image003.png - 2019-04-02_1-image004.jpg Anfragenr: 59836 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 02.04.2019 wird hiermit bestätigt. Allgemeiner Hinweis zur Erfüllung unserer Informa…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Zentralklausuren“ [#59836] [#59836]
Datum
3. April 2019 12:45
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Der Eingang Ihrer E-Mail vom 02.04.2019 wird hiermit bestätigt. Allgemeiner Hinweis zur Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Art. 13, 14 Datenschutz-Grundverordnung: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf.
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Zentralklausuren“ vom 01.03.2019 (#59836) wurd…
An Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Zentralklausuren“ [#59836] [#59836]
Datum
3. April 2019 21:42
An
Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Zentralklausuren“ vom 01.03.2019 (#59836) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 59836 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Zentralklausuren“ vom 01.03.2019 (#59836) wurd…
An Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Zentralklausuren“ [#59836] [#59836]
Datum
3. April 2019 21:55
An
Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Zentralklausuren“ vom 01.03.2019 (#59836) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 59836 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfahlen (IFG NRW) Antrag über fragdenstaat.de zu in Zusammenhang mit Zent…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Antrag über fragdenstaat.de zu in Zusammenhang mit Zentralklausuren stehenden Informationen vom 1.3.2019
Datum
19. Juli 2019 17:52
Status
Warte auf Antwort
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfahlen (IFG NRW) Antrag über fragdenstaat.de zu in Zusammenhang mit Zentralklausuren stehenden Informationen vom 1.3.2019 (#59836) Aktenzeichen: 209.2.3.1.6-3775/19 ________________________________ Sehr geehrteAntragsteller/in der Antragsteller hat sich nach § 13 Abs. 2 IFG NRW an mich gewandt und mitgeteilt, bei Ihnen den o.g. Antrag auf Informationszugang gestellt zu haben. Mit Mail vom 14.8.2018 haben Sie ihm mitgeteilt, dass Sie anonyme Anfragen nicht beantworten. Hierzu bitte ich Sie unter Berücksichtigung nachstehender Ausführungen um Stellungnahme: Nach § 4 Abs. 1 IFG NRW hat jede natürliche Person grundsätzlich einen Anspruch auf Zugang zu den bei einer öffentlichen Stelle vorhandenen Informationen. Dass es sich bei dem Antragsteller tatsächlich um eine natürliche Person handelt, dürfte aufgrund des Registrierungserfordernisses bei fragdenstaat.de unzweifelhaft feststehen. Aus datenschutzrechtlichen Gründen darf die auskunftspflichtige Stelle personenbezogene Daten nur dann erheben, wenn dies zu ihrer Aufgabenerfüllung nicht nur nützlich oder dienlich, sondern vielmehr sogar erforderlich ist. Dies kommt insbesondere in folgenden Fallgruppen in Betracht: *Erlass eines Gebührenbescheides *Erlass eines Ablehnungsbescheides, wenn die Antragsteller Rechtsmittel einlegen wollen *aus materiell-rechtlichen Gründen (Geltendmachung eines rechtlichen Interesses oder erforderliche Einwilligung der Weitergabe anderer personenbezogener Daten) *Zusendung von Informationsmaterial per Post (beispielsweise CD-ROM) Über die Internetplattform "fragdenstaat.de" ist es möglich, anonyme oder pseudonyme Anträge auf Informationszugang zu stellen. Da der freie Zugang zu Informationen als wesentlicher Bestandteil des Demokratie- und Rechtsstaatsprinzips gesehen wird und die Kontrollmöglichkeiten der Bürgerinnen und Antragsteller/in gegenüber dem Staat gestärkt werden sollen, hat der Gesetzgeber bewusst geringe Anforderungen an die Antragstellung nach dem IFG NRW gestellt. Gesetzlich sind sowohl mündliche als auch elektronische Anträge vorgesehen. Der Gesetzgeber hat demnach gezielt und gewollt zwei Antragsarten zugelassen, bei denen eine sichere Identifizierung der oder des Antragstellenden inkl. Adressdaten zunächst ausgeschlossen ist. Grundsätzlich ist die Möglichkeit anonymer oder pseudonymer Anträge im Übrigen auch deshalb sinnvoll und wichtig, um eventuellen negativen Folgen für die Antragstellenden vorzubeugen. Daher bitte ich Sie, erneut zu prüfen, ob Sie dem Informationszugangsantrag stattgeben können. Ich habe dem Antragsteller eine Kopie meines Auskunftsersuchens zur Information übersandt. Ferner beabsichtige ich, ihm Ihre Rückantwort zur Kenntnis zu übersenden; sollten gegen diese Vorgehensweise Bedenken bestehen, bitte ich Sie, diese mitzuteilen. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrteAntragsteller/in in den Dokumenten in der Anlage finden Sie die entsprechenden Aufgaben. Im Fach Bi…
Von
Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Zentralklausuren [#59836]
Datum
19. August 2019 09:38
Status
Anfrage abgeschlossen

Verschlusssache Prüfung: Urheberrecht

Die Behörde untersagt offenbar die Veröffentlichung der Dokumente. Sie dürfen daher nicht veröffentlicht werden. Privatkopien für deine Mitschüler*innen und andere sind aber erlaubt!

Nicht-öffentliche Anhänge:
ZKE_2011_D.pdf
79,9 KB
ZKE_2012_D.pdf
86,2 KB
ZKE_2013_D.pdf
546,6 KB
ZKE_2014_D.pdf
1,0 MB
ZKE_2015_D.pdf
198,7 KB
ZKE_2016_D.pdf
261,8 KB
ZKE_2017_D.pdf
234,5 KB
ZKE_2018_D.pdf
709,2 KB
ZKE_2019_D.pdf
526,7 KB
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Sehr geehrteAntragsteller/in in den Dokumenten in der Anlage finden Sie die entsprechenden Aufgaben. Im Fach Biologie werden, mit Ausnahme des Abiturs, keine zentral gestellten Klausuren geschrieben. Bitte beachten Sie, dass Ihnen diese Unterlagen ausschließlich zum persönlichen Gebrauch überlassen werden können. Das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen erfüllt damit seine Pflichten aus dem Informationsfreiheitsgesetz NRW. Die Einräumung von Nutzungsrechten an dem urheberrechtlich geschützten Material ist damit nicht verbunden. Sie dürfen die Unterlagen nicht ohne vorherige schriftliche Genehmigung durch das Ministerium für Schule und Bildung vervielfältigen oder an Dritte weitergeben, und vor allem auch nicht analog oder digital veröffentlichen, zum Beispiel im Internet. Dies würde eine Urheberrechtsverletzung darstellen, wegen der Sie zivil- und strafrechtlich belangt werden könnten. Sollten Sie die Dokumente in ausgedruckter Form wünschen, benötige ich von Ihnen eine entsprechende Mitteilung. In diesem Fall würde, so wie für derartige Fälle geregelt, für Druck, Versand und Arbeitsaufwand eine Gebühr entsprechend der VerwGebO IFG NRW erhoben. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in bitte schicken Sie auch die Abitur-Aufgaben in den Fächern Deutsch und Biologie mit,…
An Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Zentralklausuren [#59836]
Datum
30. Juli 2020 03:25
An
Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in bitte schicken Sie auch die Abitur-Aufgaben in den Fächern Deutsch und Biologie mit, denn diese zählen auch zu zentral gestellten Klausuren in der Q2. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 59836 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/59836/
Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrteAntragsteller/in in dem Dokument in der Anlage finden Sie einen Link zu einem herunterladbaren Archi…
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Sehr geehrteAntragsteller/in in dem Dokument in der Anlage finden Sie einen Link zu einem herunterladbaren Archiv, das mit dem ebenfalls enthaltenen Passwort geöffnet werden kann. Der Link ist bis zum 30.09.2020 gültig. Eine Weitergabe der Zugangsdaten ist nicht zulässig, bei mehrfachen Downloads wird der Link gesperrt. Bitte beachten Sie, dass Ihnen diese Unterlagen ausschließlich zum persönlichen Gebrauch überlassen werden können. Die Einräumung von Nutzungsrechten an dem urheberrechtlich geschützten Material ist damit nicht verbunden. Sie dürfen die Unterlagen nicht ohne vorherige schriftliche Genehmigung durch das Ministerium für Schule und Bildung vervielfältigen oder an Dritte weitergeben, und vor allem auch nicht analog oder digital veröffentlichen, zum Beispiel im Internet. Dies würde eine Urheberrechtsverletzung darstellen, wegen der Sie zivil- und strafrechtlich belangt werden könnten. Sollten Sie die Dokumente in ausgedruckter Form wünschen, benötige ich von Ihnen eine entsprechende Mitteilung. In diesem Fall würde, so wie für derartige Fälle geregelt, für Druck, Versand und Arbeitsaufwand eine Gebühr entsprechend der VerwGebO IFG NRW erhoben. Mit freundlichen Grüßen

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Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrteAntragsteller/in in dem Dokument in der Anlage finden Sie einen Link zu einem herunterladbaren Archi…
Von
Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Zentralklausuren [#59836]
Datum
20. August 2020 12:13
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
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