Regelung zur Einrichtung von Twitter Accounts

Anfrage an: Auswärtiges Amt

Antrag nach dem IFG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Regelung zur Einrichtung von Twitter Accounts durch Mitarbeiter

bzw. Nutzung privater Accounts mit dem Hinweis auf das Amt als Mitarbeiter des Auswärtigen Amtes oder einer diplomatischen Vertretung

sowie zur Archivierung der Tweets und Messages

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG).

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    1. März 2019
  • Frist
    3. April 2019
  • 5 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG Sehr << Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Regelung zur Einrichtung v…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Regelung zur Einrichtung von Twitter Accounts [#59839]
Datum
1. März 2019 19:28
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG Sehr << Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Regelung zur Einrichtung von Twitter Accounts durch Mitarbeiter bzw. Nutzung privater Accounts mit dem Hinweis auf das Amt als Mitarbeiter des Auswärtigen Amtes oder einer diplomatischen Vertretung sowie zur Archivierung der Tweets und Messages Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Auswärtiges Amt
Sehr Antragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihres Antrags nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Zur wei…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
Anfrage nach dem IFG: Regelung zur Einrichtung von Twitter Accounts, Vg.Nr.: 099-2019
Datum
7. März 2019 11:06
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihres Antrags nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Zur weiteren Bearbeitung bitte ich um Mitteilung Ihrer vollständigen und zustellfähigen Postanschrift, da ein rechtsmittelfähiger Bescheid zu erstellen ist. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Email vom heutigen Tage. Allerdings handelt es sich hier um e…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage nach dem IFG: Regelung zur Einrichtung von Twitter Accounts, Vg.Nr.: 099-2019 [#59839]
Datum
7. März 2019 11:45
An
Auswärtiges Amt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Email vom heutigen Tage. Allerdings handelt es sich hier um eine einfache Anfrage, für die die Angabe der Adresse zur weiteren Bearbeitung und der Übermittlung der angefragten Unterlagen nicht erforderlich ist. Der Bundesbeauftagte für Informationsfreiheit hat hier zuletzt in seinem Rundschreiben vom 08.11.2018 (https://fragdenstaat.de/anfrage/6-tatigkeitsbericht-der-bfdi-1/167050/anhang/RundschreibendesBfDI.pdf, auch: https://fragdenstaat.de/anfrage/empfehlungen-zur-bearbeitung-von-ifg-antragen/) nachdrücklich darauf hingewiesen, dass eine rechtskonforme Auslegung nur so zu verstehen ist. Dies ist auch unter dem Verweis auf die Datensparsamkeit zu berücksichtigen. Sollten Sie weiterhin auf die Angabe von Adressangaben bestehen, müsste dies von Ihnen hier begründet werden. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 59839 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
Auswärtiges Amt
Sehr Antragsteller/in Ich bestätige den Eingang Ihrer E-Mail vom 07.03.2019. Bei dem IFG-Verfahren handelt es sic…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
Anfrage nach dem IFG: Regelung zur Einrichtung von Twitter Accounts, Vg.Nr.: 099-2019
Datum
15. März 2019 10:33
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in Ich bestätige den Eingang Ihrer E-Mail vom 07.03.2019. Bei dem IFG-Verfahren handelt es sich um ein Verwaltungsverfahren, für das die Maßstäbe des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) gelten. Der Zugang nach IFG setzt einen Antrag voraus. Mit diesem Antrag tritt der Antragsteller in Rechtsbeziehung zu der Behörde, wodurch zwischen ihm und der Behörde ein Verfahrensrechtsverhältnis begründet wird. Mit der Tätigkeit der Behörde (aufgrund des Antrags) beginnt das Verwaltungsverfahren (vgl. § 22 Satz 2 Nr. 1 VwVfG). Abgesehen davon, dass durch ein Verwaltungsverfahren für die Verfahrensbeteiligten Rechte und Pflichten begründet werden (vgl. §§ 29, 30 VwVfG), kann ein (Verfahrens-) Rechtsverhältnis nur zwischen konkreten, individualisierbaren und beteiligungsfähigen Rechtssubjekten entstehen. Ich bitte um Ihr Verständnis, dass weitere E-Mails Ihrerseits nach dem IFG ohne Nennung Ihrer gültigen Postanschrift nicht mehr beantwortet werden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bun…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Regelung zur Einrichtung von Twitter Accounts“ [#59839] [#59839]
Datum
15. März 2019 16:15
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/59839/auth/e121f92811f4749c919badee098dbdd5153c4ab5/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil das Auswärtige Amt auch entsprechend den Ausführungen Ihres Amtes im Tätigkeitsbericht zu Unrecht auf die Bekanntgabe einer Postadresse besteht. Es handelt sich hier um eine Verfahrensanweisung, wo keine Herausgabebedenken erkennbar sind, so dass es sich um eine einfache Anfrage handelt. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 59839.pdf Anfragenr: 59839 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az. 15-722/002 II#0296 Sehr Antragsteller…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Vermittlung bei Anfrage »Regelung zur Einrichtung von Twitter Accounts« [#59839] # 15-722/002 II#0296
Datum
25. März 2019 14:10
Status
Warte auf Antwort
135,5 KB
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az. 15-722/002 II#0296 Sehr Antragsteller/in anliegendes Schreiben erhalten Sie zur Information. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> bitte teilen Sie mir mit, wieweit Ihre Bemühungen gegangen sind. Mit freundlichen …
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage »Regelung zur Einrichtung von Twitter Accounts« [#59839] # 15-722/002 II#0296 [#59839]
Datum
19. Juli 2019 00:01
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> bitte teilen Sie mir mit, wieweit Ihre Bemühungen gegangen sind. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 59839 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit GZ: 25-722/002 II#0296 (vormals: 15-722/002…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Vermittlung bei Anfrage »Regelung zur Einrichtung von Twitter Accounts« [#59839] # 25-722/002 II#0296
Datum
11. September 2019 13:47
Status
Warte auf Antwort
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit GZ: 25-722/002 II#0296 (vormals: 15-722/002 II#0296) Sehr Antragsteller/in das anliegende Schreiben erhalten Sie ausschließlich elektronisch. ***Bitte beachten Sie, dass aufgrund einer Organisationsänderung das Referat 15 bei dem BfDI ab dem 1. August 2019 als Referat 25 geführt wird. Die E-Mail-Adresse des Referates ändert sich entsprechend: <<E-Mail-Adresse>>*** Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> sind Sie bereit, gegenüber dem AA eine ähnliche wie bereits gegenüber dem BMI ergan…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage »Regelung zur Einrichtung von Twitter Accounts« [#59839] # 25-722/002 II#0296 [#59839]
Datum
9. April 2020 17:11
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> sind Sie bereit, gegenüber dem AA eine ähnliche wie bereits gegenüber dem BMI ergangene Anweisung zur Herausgabe von Informationen zu erteilen? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 59839 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/59839/upload/739c880b1612cd205b86a60ea29dc2d842e65311/

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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Geschäftszeichen: 25-722/002 II#0296 Sehr …
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage »Regelung zur Einrichtung von Twitter Accounts« [#59839] # 25-722/002 II#0296 [#59839]
Datum
15. April 2020 11:32
Status
Warte auf Antwort
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Geschäftszeichen: 25-722/002 II#0296 Sehr Antragsteller/in sofern Sie Bezug nehmen auf die in einem datenschutzrechtlichen Verfahren ergangene Maßnahme nach Art. 58 Abs. 2 DSGVO kann ich Ihnen mitteilen, dass eine solche Maßnahme gegenüber anderen Behörden derzeit nicht geplant ist. Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat hat gegen meinen Bescheid Klage erhoben. Das entsprechende Verfahren hat somit Mustercharakter auch für andere Behörden. Zudem möchte ich darauf hinweisen, dass es sich nicht um eine "Weisung" zur Herausgabe von Informationen gehandelt hat, sondern um eine Maßnahme im Zusammenhang mit der künftigen Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit der Bearbeitung von IFG-Anträgen. Mit freundlichen Grüßen