Kosten Altlasten Teersee Duisburg Meiderich

Die bisherigen Gesamtkosten im Zusammenhang mit der Altlast: "Teersee Meiderich" und ob die Stadt Duisburg oder die Firma Thyssen bzw. Nachfolger die Kosten trägt.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    3. März 2019
  • Frist
    6. April 2019
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Ulrich Scharfenort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Duisburg Details
Von
Ulrich Scharfenort
Betreff
Kosten Altlasten Teersee Duisburg Meiderich [#59927]
Datum
3. März 2019 06:31
An
Kommunalverwaltung Duisburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die bisherigen Gesamtkosten im Zusammenhang mit der Altlast: "Teersee Meiderich" und ob die Stadt Duisburg oder die Firma Thyssen bzw. Nachfolger die Kosten trägt.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort
Kommunalverwaltung Duisburg
Sehr geehrter Herr Scharfenort, die Weitergabe von Informationen bezüglich einer Altlastensituation einer Fläche…
Von
Kommunalverwaltung Duisburg
Betreff
Antwort: WG: Kosten Altlasten Teersee Duisburg Meiderich [#59927]
Datum
20. März 2019 11:34
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Scharfenort, die Weitergabe von Informationen bezüglich einer Altlastensituation einer Fläche ist mir ohne Einverständniserklärung des Grundstückseigentümers nicht möglich. Für weitergehende Auskünfte bzw. eine Einverständniserklärung müssen Sie sich daher an den Grundstückeigentümer wenden. Bitte beachten Sie folgenden Hinweis: Der freie Zugang zu Umweltinformationen nach dem Umweltinformationsgesetz NRW (UIG) ist gewissen Einschränkungen unterworfen. Nach § 9 (1) UIG NRW hat die zuständige Behörde Informationsanträge abzulehnen, soweit personenbezogene Daten*) offenbart werden und dadurch die Interessen des Betroffenen erheblich beeinträchtigt würden oder Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zugänglich gemacht würden. Informationen, die schutzwürdige Daten Dritter enthalten, dürfen nur zugänglich gemacht werden, soweit · der Dritte eingewilligt hat oder · das Informationsinteresse des Antragstellers das schutzwürdige Interesse des Dritten am Ausschluss des Informationszugangs überwiegt. Eine Abwägung öffentliches Interesse/Geheimhaltungsinteresse entfällt bei Vorlage einer Einverständniserklärung des Eigentümers und beschleunigt die Bearbeitung einer Anfrage. Bitte beachten Sie ebenfalls den folgenden Hinweis: Eine Auskunft, welche mit mehr als geringfügigem Aufwand verbunden ist, kann nicht als einfache Anfrage angesehen werden. In diesem Fall würde gemäß Tarifstelle 15c 1.2.1 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NW **) eine Gebühr anfallen, welche nach Zeitaufwand berechnet wird. Für die Berechnung der zu erhebenden Verwaltungsgebühren sind die vom für Inneres zuständigen Ministerium jeweils veröffentlichten Stundensätze (Richtwerte) für die Berücksichtigung des Verwaltungsaufwandes zugrunde zu legen. Abgerechnet wird für jede angefangenen 15 Minuten, insgesamt höchstens 500 ?. *) Personenbezogene Daten sind nach § 3 (1) DSG NW Bodendaten, wenn sie einem Grundstück im Sinne des Liegenschaftskatasters zugeordnet werden können, so beispielsweise im Falle eines Altlastenkatasters. **) Erteilung von mündlichen oder schriftlichen Auskünften einschließlich der Herausgabe von Duplikaten aus dem Kataster über altlastverdächtige Flächen und Altlasten gemäß § 8 LBodSchG oder über schädliche Bodenveränderungen und Verdachtsflächen gemäß § 5 LBodSchG, wenn dies mit mehr als geringfügigem Aufwand verbunden ist. Dazu zählt auch der Aufwand für Recherchen, für die Herstellung von Duplikaten, für die Zusammenstellung von Unterlagen und für die Aussonderung von Daten zum Schutz öffentlicher oder privater Belange. Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Scharfenort
Sehr geehrt<< Anrede >> dann konkretisiere ich meine Frage: Was hat die Stadt Duisburg bisher für die…
An Kommunalverwaltung Duisburg Details
Von
Ulrich Scharfenort
Betreff
AW: Antwort: WG: Kosten Altlasten Teersee Duisburg Meiderich [#59927]
Datum
24. März 2019 07:57
An
Kommunalverwaltung Duisburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> dann konkretisiere ich meine Frage: Was hat die Stadt Duisburg bisher für die Sanierung bezahlt? Hiernach liegt das Grundstück im Landschaftspark Nord https://www.waz.de/staedte/duisburg/nord/teersee-in-duisburg-muss-vor-grundwasser-geschuetzt-werden-id10661236.html Ist die Stadt Duisburg Eigentümer des Landschaftspark? Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort Anfragenr: 59927 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Kommunalverwaltung Duisburg
Sehr geehrter Herr Scharfenort, bezüglich Ihrer Ergänzungsfrage kann ich Ihnen mitteilen, dass die Stadt Duisbur…
Von
Kommunalverwaltung Duisburg
Betreff
Antwort: AW: Antwort: WG: Kosten Altlasten Teersee Duisburg Meiderich [#59927]
Datum
8. April 2019 15:28
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Scharfenort, bezüglich Ihrer Ergänzungsfrage kann ich Ihnen mitteilen, dass die Stadt Duisburg nicht Eigentümerin der Fläche des Teersees ist und folglich auch keine Sanierungskosten übernommen hat. Mit freundlichen Grüßen