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Ausgleichsleistungen an RB und SR

Anfrage an: Südwestrundfunk

ich brauche Information zu Ausgleichsleistungen, die SWR an RB und SR zahlt.

"Radio Bremen (RB) und der Saarländische Rundfunk (SR) erhalten zur Deckung ihres Finanzbedarfs Ausgleichsleistungen von anderen ARD-Landesrundfunkanstalten."

1. SWR überweist das Geld an RB und SR. Was bekommt SWR im Gegenzug?
2. Warum ist SWR gegenüber RB und SR verpflichtet, sie finanziell zu unterstützen? Hält SWR Anteile bei RB und SR?
3. Gesamtsumme in welcher Höhe hat SWR an RB und SR seit 1.1.2013 bis heute überwiesen?
4. Sind Geldsummen, die SWR an RB und SR überweist, überflüssig, sodass das Fehlen dieses Geldes für SWR keine Bedeutung hat?
5. Habe ich richtig verstanden, dass SWR als Aufgabe nicht nur Veranstaltung des Rundfunks hat, sondern auch die Finanzierung von RB und SR? Welche Rundfunkanbieter muss SWR noch finanzieren?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    4. März 2019
  • Frist
    3. April 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu: ich b…
An Südwestdeutscher Rundfunk Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ausgleichsleistungen an RB und SR [#60042]
Datum
4. März 2019 17:31
An
Südwestdeutscher Rundfunk
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
ich brauche Information zu Ausgleichsleistungen, die SWR an RB und SR zahlt. "Radio Bremen (RB) und der Saarländische Rundfunk (SR) erhalten zur Deckung ihres Finanzbedarfs Ausgleichsleistungen von anderen ARD-Landesrundfunkanstalten." 1. SWR überweist das Geld an RB und SR. Was bekommt SWR im Gegenzug? 2. Warum ist SWR gegenüber RB und SR verpflichtet, sie finanziell zu unterstützen? Hält SWR Anteile bei RB und SR? 3. Gesamtsumme in welcher Höhe hat SWR an RB und SR seit 1.1.2013 bis heute überwiesen? 4. Sind Geldsummen, die SWR an RB und SR überweist, überflüssig, sodass das Fehlen dieses Geldes für SWR keine Bedeutung hat? 5. Habe ich richtig verstanden, dass SWR als Aufgabe nicht nur Veranstaltung des Rundfunks hat, sondern auch die Finanzierung von RB und SR? Welche Rundfunkanbieter muss SWR noch finanzieren?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Südwestdeutscher Rundfunk
Guten Tag, Herr Antragsteller/in, vielen Dank für Ihre Mail. In der ARD ist der Finanzausgleich seit 1954 gerege…
Von
Südwestdeutscher Rundfunk
Betreff
Antwort: Ausgleichsleistungen an RB und SR [#60042]
Datum
5. März 2019 11:47
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Guten Tag, Herr Antragsteller/in, vielen Dank für Ihre Mail. In der ARD ist der Finanzausgleich seit 1954 geregelt. Mittlerweile gibt es neun Landesrundfunkanstalten, die zusammen die ARD bilden. Der WDR und der SWR gehören zu den zwei größten, dadurch, dass diese Bundesländer bevölkerungsstärker sind. Sie erhalten anteilig insgesamt höhere Beitragszahlungen als z.B. der SR oder Radio Bremen. Die finanzielle Unterstützung erbringen jedoch alle fünf großen ARD-Sender gemeinsam. Diese sind außer den bereits genannten noch der BR, MDR und der NDR. Wir empfehlen Ihnen folgende Internetseite, die im Detail den Finanzausgleich erläutert, sollten Sie weitere Fragen haben, dürfen Sie uns gerne erneut kontaktieren oder direkt den Kollegen der ARD schreiben. http://www.ard.de/home/die-ard/fakten/abc-der-ard/Finanzausgleich/482016/index.html Kontakt ARD: <<E-Mail-Adresse>> Freundliche Grüße
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