Selbstverzollung

Bitte teilen Sie mir mit, wie grundsätzlich Pakete behandelt werden, auf denen "Selbstverzollung" steht.
Meiner Meinung nach gehen diese an das zuständige Zollamt und werden dort verzollt.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    5. März 2019
  • Frist
    9. April 2019
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bitte teilen Sie…
An Hauptzollamt Frankfurt am Main - Flughafen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Selbstverzollung [#60074]
Datum
5. März 2019 08:36
An
Hauptzollamt Frankfurt am Main - Flughafen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte teilen Sie mir mit, wie grundsätzlich Pakete behandelt werden, auf denen "Selbstverzollung" steht. Meiner Meinung nach gehen diese an das zuständige Zollamt und werden dort verzollt.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Hauptzollamt Frankfurt am Main - Flughafen
Sehr geehrtAntragsteller/in allgemeine Auskünfte zum Zollrecht erteilt eine zentrale Auskunftsstelle des Zolls. U…
Von
Hauptzollamt Frankfurt am Main - Flughafen
Betreff
AW: Selbstverzollung [#60074]
Datum
14. März 2019 08:18
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in allgemeine Auskünfte zum Zollrecht erteilt eine zentrale Auskunftsstelle des Zolls. Unter https://www.zoll.de/DE/Kontakt/Auskuenfte/auskuenfte_node.html bekommen Sie je nach Anliegen eine Telefonnummer und eine Email-Adresse, an die Sie sich direkt wenden können. Ich habe Ihre Anfrage zuständigkeitshalber bereits an die zentrale Auskunft weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, Ich habe bereits mit der zentralen Auskunft in Dresden telefoniert und die haben mi…
An Hauptzollamt Frankfurt am Main - Flughafen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Selbstverzollung [#60074]
Datum
14. März 2019 10:08
An
Hauptzollamt Frankfurt am Main - Flughafen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Ich habe bereits mit der zentralen Auskunft in Dresden telefoniert und die haben mir eine Telefonnumer in Frankfurt gegeben an die ich mit wenden soll. Hier dann die Mittteilung. " Dieser Anschluss ist vorrübergehend nicht erreichbar" Darauf hin habe ich die Zentrale in Frankfurt angerufen und auch hier wurden mir 2 Telefonnummern von der Paket Zollabfertigung in Frankfurt gegeben. Nach 3 Tagen und 100 Versuchen von morgens 6 bis Abends 20.00 habe ich eingesehen das man mit Kunden nicht reden möchte. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 60074 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung
Sehr geehrtAntragsteller/in   ich gehe davon aus, dass es sich bei Ihrem Anliegen um ein einfaches Auskunftsersuch…
Von
Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung
Betreff
Re: [Ticket#2019031433304930] WG: Selbstverzollung [#60074]
Datum
18. März 2019 08:21
Status

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrtAntragsteller/in   ich gehe davon aus, dass es sich bei Ihrem Anliegen um ein einfaches Auskunftsersuchen im Sinne einer – kostenfreien – Bürgeranfrage handelt, das ich ohne förmlichen Bescheid beantworten kann. Anderenfalls bitte ich um Nachricht. Selbstverzoller (nur gewerblich): Erforderlich ist, dass Sie gegenüber der Deutschen Post AG ausdrücklich erklären, dass Sie die Zollabfertigung für eingehende Postsendungen selbst vornehmen möchten. Dann werden die Sendungen, ohne dass Sie von der Deutschen Post AG bei der Anmeldung vertreten werden, an das für Ihren Wohnort zuständige Zollamt weitergeleitet. Die Registrierung als "Selbstverzoller" erfolgt formlos durch die Deutsche Post AG. Bitte wenden Sie sich an: E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Bitte beachten Sie, dass eine Weiterleitung an ein Zollamt nicht möglich ist, wenn die Sendungen mit Kurierdiensten transportiert werden. Soweit die vorstehende Antwort fachliche Ausführungen enthält, sind diese aus rechtlichen Gründen unverbindlich. Mit freundlichen Grüßen

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Hauptzollamt Frankfurt am Main - Flughafen
Hauptzollamt Frankfurt am Main Die behördliche IFG-Beauftragte Sehr geehrter Antragsteller/in, mit Ihrem Schreib…
Von
Hauptzollamt Frankfurt am Main - Flughafen
Betreff
AW: Selbstverzollung [#60074]
Datum
19. März 2019 14:09
Status
Hauptzollamt Frankfurt am Main Die behördliche IFG-Beauftragte Sehr geehrter Antragsteller/in, mit Ihrem Schreiben vom 14.03.2019 bitten Sie um Mitteilung, wie Pakete behandelt werden, auf denen "Selbstverzollung" steht. Wenn Sie gegenüber der Deutschen Post AG ausdrücklich erklärt haben, dass Sie die Zollabfertigung für eingehende Postsendungen selbst vornehmen möchten, werden die Sendungen, ohne dass Sie von der Deutschen Post AG bei der Anmeldung vertreten werden, an das für Ihren Wohnort zuständige Zollamt weitergeleitet. Dort müssen Sie (= Sendungsempfänger) dann die Nicht-EU-Sendung selbst zur Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr anmelden. Die DP AG darf in diesen Fällen die Überführung in den freien Verkehr nicht vornehmen. Mit freundlichen Grüßen