Kontrollbericht zu Diwan, Bremerhaven

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Diwan
Friedrich-Ebert-Straße
27570 Bremerhaven

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    7. März 2019
  • Frist
    21. Mai 2019
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

Lebensmittelüberwachungs-, Tierschutz- und Veterinärdienst des Landes Bremen
20190307_VIG_01_Diwan, BHV; Ihre Anfrage/n nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG') Sehr geehrte/r Frau/…
Von
Lebensmittelüberwachungs-, Tierschutz- und Veterinärdienst des Landes Bremen
Via
Briefpost
Betreff
20190307_VIG_01_Diwan, BHV; Ihre Anfrage/n nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG')
Datum
7. März 2019
Status
Warte auf Antwort

Antwort auf dem Postweg

Offenbar schickt Ihnen die Behörde eine Antwort auf dem Postweg. Bitte vergessen Sie nicht, die Antwort mit der Öffentlichkeit zu teilen. Sie können den erhaltenen Brief scannen oder fotografieren und unter dem obigen Menüpunkt „Post erhalten“ hochladen. Sie können ihr trotzdem über FragDenStaat antworten.

geschwärzt
3,6 MB
Sehr geehrte/r Frau/Herr Antragsteller/in, hiermit bestätigen wir den Eingang Ihres/r Antrags/Anträge vom 07.03.2019. Neben Ihrer Anfrage haben wir eine Vielzahl ähnlicher Anfragen erhalten. Es ist daher noch nicht absehbar, ob die in § 5 Abs. 2 des Verbraucherinformationsgesetzes vorgesehenen Regelfristen zur Beantwortung jeder Anfrage eingehalten werden können. Wir werden den von Ihnen benannten Betrieb/en zu Ihrem/n Antrag/Anträgen und unserer Antwort insbesondere zur Frage in Ziffer 2 Ihres Antrags gemäß § 5 VIG anhören, wodurch sich die Entscheidungsfrist um einen weiteren Monat verlängert. Die Auskunftserteilung ist grundsätzlich bis zu einem Verwaltungsaufwandvon 1.000 € gemäß § 7 Abs. 1 VIG gebühren- und auslagenfrei. Allerdings kann dieser Verwaltungsaufwand überschritten werden, wenn das betroffene Unternehmen Einwendungen erhebt oder gar den Rechtsweg beschreitet. In diesem Fall werden kostendeckende Gebühren und Auslagen erhoben. Sofern Sie dies nicht wünschen, geben wir Ihnen bis zum 22.03.2019 Gelegenheit, Ihre/n Antrag/Anträge zurückzuziehen. Die Beantwortung Ihrer Anfrage erfolgt aus Datenschutzgründen nur postalisch. Bitte sehen Sie daher von Nachfragen zum Bearbeitungsstand Ihrer Anfrage ab. Ihre Anfrage wird auf jeden Fall geprüft und durch die Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz beschieden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Wann haben di…
An Lebensmittelüberwachung Bremerhaven Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Diwan, Bremerhaven [#60465]
Datum
7. März 2019 14:38
An
Lebensmittelüberwachung Bremerhaven
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Diwan Friedrich-Ebert-Straße 27570 Bremerhaven 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Lebensmittelüberwachung Bremerhaven
Sehr geehrte/r Antragsteller/in, Vielen Dank für Ihre Anfrage. Eine Nachricht ist auf dem Postweg an Sie unterweg…
Von
Lebensmittelüberwachung Bremerhaven
Betreff
20190703_AW: Kontrollbericht zu Diwan, Bremerhaven [#60465]
Datum
7. März 2019 15:05
Status
Warte auf Antwort

Antwort auf dem Postweg

Offenbar schickt Ihnen die Behörde eine Antwort auf dem Postweg. Bitte vergessen Sie nicht, die Antwort mit der Öffentlichkeit zu teilen. Sie können den erhaltenen Brief scannen oder fotografieren und unter dem obigen Menüpunkt „Post erhalten“ hochladen. Sie können ihr trotzdem über FragDenStaat antworten.

Sehr geehrte/r Antragsteller/in, Vielen Dank für Ihre Anfrage. Eine Nachricht ist auf dem Postweg an Sie unterwegs. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre zeitnahe Rückmeldung. Bitte senden Sie mir zudem intern…
An Lebensmittelüberwachung Bremerhaven Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 20190703_AW: Kontrollbericht zu Diwan, Bremerhaven [#60465] (20190307_VIG_01_Diwan, BHV) [#60465]
Datum
13. März 2019 10:37
An
Lebensmittelüberwachung Bremerhaven
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre zeitnahe Rückmeldung. Bitte senden Sie mir zudem interne Anweisungen, Vorgaben o.Ä. zum Verhalten gegenüber Anfragen zum LFBG und VIG zu. Insbesondere zur Entscheidung, dass, obwohl lt. §5 Absatz 1 VIG bei Anfragen bzgl. LFBG von einer Anhörung abgesehen werden kann, diese trotzdem durchgeführt werden soll und warum Anfragenden eine nur zweiwöchige Rückmeldefrist eingeräumt wird. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 60465 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Lebensmittelüberwachung Bremerhaven
Sehr geehrter Antragsteller, vielen Dank für Ihre Anfrage vom 13.03.2019, diese senden wir zur Prüfung und Beantw…
Von
Lebensmittelüberwachung Bremerhaven
Betreff
20190313_AW: Kontrollbericht zu Diwan, Bremerhaven [#60465] (20190307_VIG_01_Diwan, BHV) [#60465]
Datum
13. März 2019 13:22
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Antragsteller, vielen Dank für Ihre Anfrage vom 13.03.2019, diese senden wir zur Prüfung und Beantwortung an die für die weitere Bearbeitung Ihres Antrags zuständige Stelle weiter. Mit freundlichen Grüßen
Lebensmittelüberwachung Bremerhaven
Ihre Anfrage nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrtAntragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihr Schreiben…
Von
Lebensmittelüberwachung Bremerhaven
Via
Briefpost
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Verbraucherinformationsgesetz
Datum
4. April 2019
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihr Schreiben vom 13.03.2019 zur Herausgabe interner Unterlagen zum Verfahren hinsichtlich der Bearbeitung von VIG-Anfragen und der damit verbundenen Anhörung und entsprechender Fristsetzungen. Aus dem VIG' lässt sich kein Anspruch auf Herausgabe interner Verfahrensunterlagen hinsichtlich der VIG-Anfragen ableiten. Jedoch ergibt sich ein Anspruch aus §7 Bremisches Informationsfreiheitsgesetz (BremIFG)". Hiernach ist die Einsichtnahme in amtliche Informationen möglich. Gemäß §2 BremIFG beinhalten amtliche Informationen jede amtlichen Zwecken dienende Aufzeichnung, unabhängig von der Art ihrer Speicherung; ausgenommen hiervon sind Entwürfe und Notizen, die nicht Bestandteil eines Vorgangs werden sollen. Da es sich bei der Beantwortung der VIG-Anfragen um eine gemeinsame Erledigung der Aufgaben durch den Lebensmittelüberwachungs- Tierschutz- und Veterinärdienst Bremen (LMTVet) und die Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz Bremen handelt, wurden beide Behörden hinsichtlich der Herausgabe von amtlichen Informationen geprüft. Der LMTVet verfügt über keine Verfahrensanweisung. Meine Behörde hält ebenfalls keine amtlichen Informationen gemäß BremIFG vor, die herausgegeben werden können. Des Weiteren haben Sie angefragt, warum trotz der sich aus § 5 Absatz 1 Satz 2 VIG ergebenden Möglichkeit zum Verzicht auf die Anhörung in Fällen die Weitergabe von Informationen i.S.d. § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 VIG betreffend trotzdem eine Anhörung durchgeführt wird. Die Formulierung „kann“ impliziert den Auftrag an die Verwaltung pflichtgemäßes Ermessen auszuüben. Gemäß §28 Bremisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BremVwVfG) kommt eine Anhörung in Betracht, wenn in die Rechte Dritter eingegriffen wird. Da mit der Herausgabe der Informationen an Sie die Rechte des Dritten (im vorliegenden Verfahren des angefragten Betriebs) eingegriffen wird, wird die Möglichkeit zur Stellungnahme und somit auch zur Darlegung zustimmender oder ablehnender Gründe geboten. Sind keine Beanstandungen bei den Betrieben erfolgt, werden in der Regel auch keine Anhörungen durchgeführt. Abschließend führen Sie die Rückmeldefrist des Antragstellers von 2 Wochen an. Nach hiesiger Auffassung ist die Rückmeldung des Antragstellers eine Möglichkeit, den gestellten Antrag zurückziehen zu können oder weitere Informationen ins Verfahren einzubringen. Es handelt sich hier um eine Entscheidung des Antragstellers, ob das Verfahren weitergeführt werden soll. Die Rückmeldung ist jedoch nicht erforderlich und lediglich eine Kann-Handlung, d.h. der Antrag bleibt auch bei fehlender Rückmeldung durch den Antragsteller bestehen und wird entsprechend bearbeitet. Zudem werden durch das VIG Fristen zur Antragsbearbeitung vorgegeben, sodass durch die enge Fristsetzung bei der Rückmeldung durch den Antragsteller das weitere Verfahren in seinem zeitlichen Ablauf nicht wesentlich gehemmt wird. Ebenfalls wesentlich ist, dass im Laufe des Verfahrens jederzeit die Möglichkeit besteht, weitere Informationen wie z.B. Stellungnahmen einzubringen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage nach dem Verbraucherinformationsgesetz 20190307_VIG_01_Diwan [#60465] Sehr geehrte Damen und Herr…
An Lebensmittelüberwachung Bremerhaven Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage nach dem Verbraucherinformationsgesetz 20190307_VIG_01_Diwan [#60465]
Datum
10. April 2019 09:33
An
Lebensmittelüberwachung Bremerhaven
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre zeitnahe Rückmeldung. Ihre Antwort, dass es keine Anweisungen, Vorgaben o.Ä. bzgl. Anfragen nach LFBG gäbe ist leider sehr unglaubwürdig, da Sie genau den selben Wortlaut zur Beantwortung solcher Anfragen verwenden, wie viele andere Behörden in ganz Deutschland. Zudem wird die Entscheidung, dass, obwohl lt. § 5 Absatz 1 VIG bei Anfragen bzgl. LFGB von einer Anhörung abgesehen werden kann, diese trotzdem durchgeführt werden soll, sicherlich nicht von den einzelnen Sachbearbeitern unabhängig getroffen werden. Deshalb bitte ich um erneute Prüfung und Zusendung der angefragten Informationen. Zudem wurde meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Diwan, Bremerhaven“ vom 07.03.2019 (#60465) von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 60465 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Lebensmittelüberwachung Bremerhaven
Ihre Anfrage nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrtAntragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihr zweites S…
Von
Lebensmittelüberwachung Bremerhaven
Via
Briefpost
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Verbraucherinformationsgesetz
Datum
18. April 2019
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihr zweites Schreiben vom 10.04.2019 zur Herausgabe interner Unterlagen zum Verfahren hinsichtlich der Bearbeitung von VIG-Anfragen und der damit verbundenen Anhörung und entsprechender Fristsetzungen. Ich verweise auf mein Schreiben vom 04.04.2019, in welchem ich ausgeführt habe, dass nach hiesiger Auffassung keine Verfahrensunterlagen gemäß § 2 BremIFG, sogenannte amtliche Informationen, vorliegen, die als abgeschlossene Verfahrensanweisungen verwendet werden können. Für die Bearbeitung der Anfragen angefertigte Unterlagen sind als Entwürfe gemäß 8 2 BremIFG anzusehen, da sie ständig weiterentwickelt werden. Des Weiteren erfolgt innerhalb der bremischen Behörden ein enger persönlicher Austausch der zuständigen Bearbeiter, um eine angemessene Beurteilung der VIG-Anfragen ermöglichen zu können. Hierbei wird das Verbraucherinformationsgesetz (VIG) als Handlungsgrundlage verwendet. Das VIG hält bereits entsprechende Ausführungen vor, die bei dem Verfahren, also auch bei einer Möglichkeit zur Anhörung, Berücksichtigung finden. Somit kann Ihnen keine Auskunft über amtliche Informationen gegeben werden. Ihre Anfrage zu dem Betrieb Imbiss Diwan, Friedrich-Ebert-Straße 73, 27570 Bremerhaven ist bei uns eingegangen und wird bearbeitet. Ich verweise hierzu auf das Schreiben des Lebensmittelüberwachungs-, Tierschutz- und Veterinärdienst des Landes Bremen (LMTVet) vom 07.03.2019 in welchem Sie darauf hingewiesen wurden, dass die Bearbeitung aus Gründen des hohen Aufkommens von VIG-Anfragen die vorgegebene Frist übersteigen kann und aus diesem Grund von Nachfragen zu einzelnen Vorgängen abzusehen ist. Des Weiteren weise ich zu Ihrem konkreten Fall darauf hin, dass die Frist noch nicht überschritten ist, da sich diese aufgrund der durchgeführten Anhörung auf zwei Monate verlängert hat. Das Fristende für Ihren Vorgang liegt damit auf dem 07.05.2019. Wir bitten um Ihr Verständnis.
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage nach dem Verbraucherinformationsgesetz [#60465] Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsf…
An Lebensmittelüberwachung Bremerhaven Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage nach dem Verbraucherinformationsgesetz [#60465]
Datum
21. Mai 2019 11:25
An
Lebensmittelüberwachung Bremerhaven
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Diwan, Bremerhaven“ vom 07.03.2019 (#60465) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 14 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 60465 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Kontrollbericht zu Diwan, Bremerhaven“ [#60465] [#60465]
Datum
5. Juni 2019 13:44
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/60465 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die gesetzliche Frist zur Beantwortung mittlerweile um 1 Monat überschritten wurde. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 60465.pdf Die folgenden Anhänge konnten wegen ihrer Größe nicht per Mail versendet werden. Sie können sie auf der Anfrageseite finden: - 2019-03-07_1-scan10001.pdf - 2019-04-04_1-ocrpdf_5516ba704061a6f580c1e84d4de4eb54.pdf - 2019-04-18_1-ocrpdf_69f028b7b2540b0991a9578cec85517a.pdf Anfragenr: 60465 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Diwan, Bremerhaven“ vom 07.03…
An Lebensmittelüberwachung Bremerhaven Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Kontrollbericht zu Diwan, Bremerhaven“ [#60465] [#60465]
Datum
12. Juni 2019 15:12
An
Lebensmittelüberwachung Bremerhaven
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Diwan, Bremerhaven“ vom 07.03.2019 (#60465) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 36 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 60465 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az. 15-715 II#0042 Sehr geehrteAntragstel…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Vermittlung bei Anfrage »Kontrollbericht zu Diwan, Bremerhaven« [#60465] # 15-715 II#0042
Datum
13. Juni 2019 14:28
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
670,7 KB
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az. 15-715 II#0042 Sehr geehrteAntragsteller/in anliegendes Schreiben erhalten Sie zur Information. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage "Kontrollbericht zu Diwan" an Lebensmittelüberwachung Bremerhaven Sehr geehrteAntragsteller/in
An Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Anfrage "Kontrollbericht zu Diwan" an Lebensmittelüberwachung Bremerhaven
Datum
14. Juni 2019
An
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/60465 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die gesetzliche Frist zur Beantwortung mittlerweile um mehrere Wochen überschritten wurde. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in am 07. März 2019 stellte ich an die "Lebensmittelüberwachung Bremerhaven" …
An Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Anfrage "Kontrollbericht zu Diwan, Bremerhaven [#60465]"
Datum
21. Juni 2019
An
Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in am 07. März 2019 stellte ich an die "Lebensmittelüberwachung Bremerhaven" eine Anfrage über die Herausgabe von Informationen bezüglich lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen für Diwan Friedrich-Ebert-Straße 27570 Bremerhaven Seitdem habe ich die angefragte Information nicht erhalten. Die gesetzlichen Fristen sind mittlerweile weit überschritten. Auf Rückfragen per E-Mail wird nicht reagiert. Deshalb wende ich mich nun an Sie, mit der Bitte, die zuständige Senatorin Prof. Dr. Eva Quante-Brandt zur Klärung der Sachverhalte hinzuzuziehen, da mir ansonsten nur der Rechtsweg als nächster Schritt offen stehen würde, was aber sicherlich auch nicht in Ihrem Interesse sein wird. Meine bisherigen Kommunikationsversuche finden Sie im Anhang und unter https://fragdenstaat.de/a/60465 Mit freundlichen Grüßen,
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Diwan, Bremerhaven“ vom 07.03…
An Lebensmittelüberwachung Bremerhaven Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage "Kontrollbericht zu Diwan, Bremerhaven [#60465]" [#60465]
Datum
28. Juni 2019 08:47
An
Lebensmittelüberwachung Bremerhaven
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Diwan, Bremerhaven“ vom 07.03.2019 (#60465) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 52 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 60465 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz
Kein Nachrichtentext
Von
Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz
Via
Briefpost
Betreff
Datum
1. Juli 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
1,1 MB

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Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz
Via
Briefpost
Betreff
Betreff versteckt
Datum
24. Juli 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
file0001_geschwaerzt.pdf
2,2 MB

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.