Weisungen zum umgang mit Schulverweigerern

(interne) Weisungen wie mit Schülern welche dem Unterricht fern bleiben, gibt es spezielle Weisungen welche als Reaktion auf die Schüler streike "Fridays for future" herausgegeben wurden? Wenn ja bitte ich um spezielle Kennzeichnung dieser.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    8. März 2019
  • Frist
    10. April 2019
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Antrag nach dem ThürIFG/ThürUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: (interne…
An Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Details
Von
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Betreff
Weisungen zum umgang mit Schulverweigerern [#60545]
Datum
8. März 2019 12:52
An
Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem ThürIFG/ThürUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
(interne) Weisungen wie mit Schülern welche dem Unterricht fern bleiben, gibt es spezielle Weisungen welche als Reaktion auf die Schüler streike "Fridays for future" herausgegeben wurden? Wenn ja bitte ich um spezielle Kennzeichnung dieser.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Thüringer Informationsfreiheitsgesetzes (ThürIFG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 6 Abs. 3 ThürIFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
Lieber Herr Antragsteller/in, Danke für Ihre Mail. Zum allgemeinen Umgang mit Schuldistanz hat unser Ministeriu…
Von
Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
Betreff
AW: Weisungen zum umgang mit Schulverweigerern [#60545]
Datum
11. März 2019 13:43
Status
Anfrage abgeschlossen
Lieber Herr Antragsteller/in, Danke für Ihre Mail. Zum allgemeinen Umgang mit Schuldistanz hat unser Ministerium im Jahr 2013 fachliche Empfehlungen für Lehrerinnen und Lehrer veröffentlicht. Diese sind nach wie vor aktuell: https://www.thueringen.de/imperia/md/co… Speziell zum Umgang mit den “Fridays for Future” Demonstrationen wurden keine Weisungen oder fachlichen Empfehlungen ausgesprochen. Es entspricht nicht unserer Arbeitsweise, dazu zentralistisch den Schulen feste Vorgaben zu machen. Unsere Pädagoginnen und Pädagogen nehmen ihre Verantwortung vor Ort in den Schulen sehr bewusst wahr. Es gibt viele Wege, demokratisches Engagement und die Schulpflicht miteinander zu vereinbaren. Sie sollten genutzt werden. Die Schulpflicht und die Demokratie sind zwei grundlegende Errungenschaften unserer Gesellschaft. In gewisser Weise ließe sich sagen, dass beide in diesem Jahr ihren hundertsten Geburtstag feiern, denn beide - Schulpflicht und Demokratie - wurden 1919 in der Weimarer Reichsverfassung verankert. Steht nun die Frage, welche von beiden wichtiger ist? Nein. Es ist unsere Aufgabe beides erfolgreich miteinander zu verbinden. Wenn Schülerinnen und Schüler sich demokratisch engagieren, ist das ohne Wenn und Aber zu begrüßen. Klimaschutz ist zudem ein Thema, das für jede und jeden von Bedeutung ist. Junge Menschen machen sich Gedanken darum, welche Welt ihnen hinterlassen wird. Das ist eine Form von Verantwortungsbewusstsein, die sich jeder Pädagoge nur wünschen kann. Wie ist das mit der Schulpflicht zu vereinbaren? Die Schulpflicht gilt - auch ohne Wenn und Aber. Wenn Schülerinnen und Schüler demonstrieren wollen, stellt sich zunächst die Frage, ob dies nicht außerhalb der Unterrichtszeit geschehen kann. Das wäre die beste Lösung. Wenn während der Unterrichtszeit explizit „gestreikt“ werden soll, dann ist zu klären, ob das wirklich der beste Weg zum gewünschten Ziel ist. Aus Sicht des Bildungsministeriums ist es nicht das beste Instrument, denn die Schulpflicht geht vor. Wenn Schülerinnen und Schüler am Schulstreik teilnehmen, wird das als unentschuldigte Fehlzeit gewertet. Wie bei jedem unentschuldigten Fehlen hat die Schule dann das Ziel, den Schüler oder die Schülerin wieder in den Unterricht zu bringen. Der erste Weg dazu ist immer das persönliche Gespräch (siehe die oben angesprochenen fachlichen Empfehlungen). In einem solchen Gespräch sollte geklärt werden, ob beispielsweise aus dem Bedürfnis, etwas für den Klimaschutz zu tun, eine schulische Projektwoche entstehen kann. Viele Grüße

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Sehr geehrt<< Anrede >> Ich danke für ihre rasche Antwort und freundlichen Worte! Mit freundlichen G…
An Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Details
Von
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Betreff
AW: Weisungen zum umgang mit Schulverweigerern [#60545]
Datum
12. März 2019 07:38
An
Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> Ich danke für ihre rasche Antwort und freundlichen Worte! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 60545 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>