Regularien zum IT-Projektmanagement / Softwareentwicklung

Anfrage an: Auswärtiges Amt

Antrag nach dem IFG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Regularien im Bereich des AA zur Umsetzung von IT-Projekten und Softwareentwicklung
sowie der Anforderungsbeschreibung und Zusammenarbeit mit Auftragnehmern im Bereich der IT

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG).

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    12. März 2019
  • Frist
    16. April 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Regularien im Bereich de…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Regularien zum IT-Projektmanagement / Softwareentwicklung [#60909]
Datum
12. März 2019 10:32
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Regularien im Bereich des AA zur Umsetzung von IT-Projekten und Softwareentwicklung sowie der Anforderungsbeschreibung und Zusammenarbeit mit Auftragnehmern im Bereich der IT Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Auswärtiges Amt
Sehr geehrtAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihres Antrags nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Z…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz; Regularien zum IT-Projektmanagement / Softwareentwicklung; Vg. 110-2019
Datum
15. März 2019 15:02
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihres Antrags nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Zur weiteren Bearbeitung bitte ich um Mitteilung Ihrer vollständigen und zustellfähigen Postanschrift, da ein rechtsmittelfähiger Bescheid zu erstellen ist. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> es handelt sich um eine einfache Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragstel…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz; Regularien zum IT-Projektmanagement / Softwareentwicklung; Vg. 110-2019 [#60909]
Datum
15. März 2019 22:58
An
Auswärtiges Amt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> es handelt sich um eine einfache Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 60909 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Auswärtiges Amt
Sehr geehrtAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihrer E-Mail. Es obliegt dem Auswärtigen Amt zu beurteilen,…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz; Regularien zum IT-Projektmanagement / Softwareentwicklung; Vg. 110-2019
Datum
25. März 2019 11:39
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihrer E-Mail. Es obliegt dem Auswärtigen Amt zu beurteilen, ob es sich bei Ihrer Anfrage um eine einfache Auskunft handelt oder nicht. In Ihrem Fall wäre ein rechtsmittelfähiger Bescheid zu erlassen. Bei dem IFG-Verfahren handelt es sich um ein Verwaltungsverfahren, für das die Maßstäbe des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) gelten. Der Zugang nach IFG setzt einen Antrag voraus. Mit diesem Antrag tritt der Antragsteller in Rechtsbeziehung zu der Behörde, wodurch zwischen ihm und der Behörde ein Verfahrensrechtsverhältnis begründet wird. Mit der Tätigkeit der Behörde (aufgrund des Antrags) beginnt das Verwaltungsverfahren (vgl. § 22 Satz 2 Nr. 1 VwVfG). Abgesehen davon, dass durch ein Verwaltungsverfahren für die Verfahrensbeteiligten Rechte und Pflichten begründet werden (vgl. §§ 29, 30 VwVfG), kann ein (Verfahrens-) Rechtsverhältnis nur zwischen konkreten, individualisierbaren und beteiligungsfähigen Rechtssubjekten entstehen. Ich bitte daher um Ihr Verständnis, dass ohne die Übersendung einer zustellungsfähigen Postanschrift keine weitere Bearbeitung Ihres Antrags erfolgen kann. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, die Entscheidung hat sich an objektiven Tatsachen zu orientieren. Es sind keine Gr…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz; Regularien zum IT-Projektmanagement / Softwareentwicklung; Vg. 110-2019 [#60909]
Datum
28. März 2019 09:50
An
Auswärtiges Amt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, die Entscheidung hat sich an objektiven Tatsachen zu orientieren. Es sind keine Gründe erkennbar, wieso eine entsprechende Vorschrift nicht publiziert werden kann Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 60909 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bu…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Regularien zum IT-Projektmanagement / Softwareentwicklung“ [#60909] [#60909]
Datum
6. April 2019 10:00
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/60909 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil das AA ohne ausreichenden Grund die Antwort verweigert. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 60909.pdf Anfragenr: 60909 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
12. April 2019 12:26
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
720,2 KB

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Sehr geehrteAntragsteller/in das anliegende Schreiben erhalten Sie ausschließlich elektronisch. Mit freundlichen…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Vermittlung bei Anfrage »Regularien zum IT-Projektmanagement / Softwareentwicklung« [#60909] # 15-722/002 II#0298
Datum
9. Juli 2019 13:24
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in das anliegende Schreiben erhalten Sie ausschließlich elektronisch. Mit freundlichen Grüßen