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Abitur-Aufgaben im Fach Physik im Jahr 2014 in Bremen

Die Aufgaben, Erwartungshorizonte und Lösungen für die Abitur-Prüfung im Fach Physik aus dem Jahr 2014 in Bremen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    16. März 2019
  • Frist
    24. April 2019
  • Ein:e Follower:in

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Frag sie Abi!“ gestellt.

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Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Aufg…
An Senatorin für Kinder und Bildung Bremen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Abitur-Aufgaben im Fach Physik im Jahr 2014 in Bremen [#61196]
Datum
16. März 2019 18:13
An
Senatorin für Kinder und Bildung Bremen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Aufgaben, Erwartungshorizonte und Lösungen für die Abitur-Prüfung im Fach Physik aus dem Jahr 2014 in Bremen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) sowie § 3 Abs. 3 Informationsweiterverwendungsgesetzes (IWG), soweit die Weiterverwendung aller bei öffentlichen Stellen vorhanden Informationen betroffen sind, sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes für das Land Bremen (BremUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 6 BremIFG/ § 4 Abs. 1 IWG/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG/ § 5 Abs. 2 VIG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, jedoch spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Senatorin für Kinder und Bildung Bremen
Herausgabe von Abituraufgaben Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr vorgetragenes Informationsgesuch zur Herausgabe vo…
Von
Senatorin für Kinder und Bildung Bremen
Betreff
Herausgabe von Abituraufgaben
Datum
28. Mai 2019 17:25
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr vorgetragenes Informationsgesuch zur Herausgabe von Abituraufgaben findet seine rechtliche Grundlage im Bremischen Informationsfreiheitsgesetz. Eine Herausgabe der Informationen ist bisher nicht erfolgt, weil zunächst komplexe Rechtsfragen zu klären sind, die im Zusammenhang mit der Veröffentlichung von Informationen zu Abituraufgaben stehen. Die Senatorin für Kinder und Bildung arbeitet zurzeit daran, ein entsprechendes Verfahren hierzu zu etablieren und die damit verbundenen rechtlichen Fragestellungen zu klären. Sobald mir ein Ergebnis vorliegt, werde ich Sie über den Sachstand informieren. Mit freundlichem Gruß
Senatorin für Kinder und Bildung Bremen
Herausgabe von Abituraufgaben Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr vorgetragenes Informationsgesuch zur Herausgabe vo…
Von
Senatorin für Kinder und Bildung Bremen
Betreff
Herausgabe von Abituraufgaben
Datum
28. Mai 2019 17:25
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr vorgetragenes Informationsgesuch zur Herausgabe von Abituraufgaben findet seine rechtliche Grundlage im Bremischen Informationsfreiheitsgesetz. Eine Herausgabe der Informationen ist bisher nicht erfolgt, weil zunächst komplexe Rechtsfragen zu klären sind, die im Zusammenhang mit der Veröffentlichung von Informationen zu Abituraufgaben stehen. Die Senatorin für Kinder und Bildung arbeitet zurzeit daran, ein entsprechendes Verfahren hierzu zu etablieren und die damit verbundenen rechtlichen Fragestellungen zu klären. Sobald mir ein Ergebnis vorliegt, werde ich Sie über den Sachstand informieren. Mit freundlichem Gruß
Senatorin für Kinder und Bildung Bremen
Herausgabe von Abituraufgaben Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr vorgetragenes Informationsgesuch zur Herausgabe vo…
Von
Senatorin für Kinder und Bildung Bremen
Betreff
Herausgabe von Abituraufgaben
Datum
28. Mai 2019 17:25
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr vorgetragenes Informationsgesuch zur Herausgabe von Abituraufgaben findet seine rechtliche Grundlage im Bremischen Informationsfreiheitsgesetz. Eine Herausgabe der Informationen ist bisher nicht erfolgt, weil zunächst komplexe Rechtsfragen zu klären sind, die im Zusammenhang mit der Veröffentlichung von Informationen zu Abituraufgaben stehen. Die Senatorin für Kinder und Bildung arbeitet zurzeit daran, ein entsprechendes Verfahren hierzu zu etablieren und die damit verbundenen rechtlichen Fragestellungen zu klären. Sobald mir ein Ergebnis vorliegt, werde ich Sie über den Sachstand informieren. Mit freundlichem Gruß

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Herausgabe von Abituraufgaben Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr vorgetragenes Informationsgesuch zur Herausgabe vo…
Von
Senatorin für Kinder und Bildung Bremen
Betreff
Herausgabe von Abituraufgaben
Datum
28. Mai 2019 17:25
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr vorgetragenes Informationsgesuch zur Herausgabe von Abituraufgaben findet seine rechtliche Grundlage im Bremischen Informationsfreiheitsgesetz. Eine Herausgabe der Informationen ist bisher nicht erfolgt, weil zunächst komplexe Rechtsfragen zu klären sind, die im Zusammenhang mit der Veröffentlichung von Informationen zu Abituraufgaben stehen. Die Senatorin für Kinder und Bildung arbeitet zurzeit daran, ein entsprechendes Verfahren hierzu zu etablieren und die damit verbundenen rechtlichen Fragestellungen zu klären. Sobald mir ein Ergebnis vorliegt, werde ich Sie über den Sachstand informieren. Mit freundlichem Gruß
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