IFG-Anfrage zu Plänen der Netzinfrastruktur

Pläne der Elektronische Netzinfrastruktur von Bocholt und Vororten.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    14. März 2019
  • Frist
    16. April 2019
  • 0 Follower:innen
Phil Balder
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Bocholt Details
Von
Phil Balder
Betreff
IFG-Anfrage zu Plänen der Netzinfrastruktur [#61223]
Datum
14. März 2019 10:43
An
Kommunalverwaltung Bocholt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Pläne der Elektronische Netzinfrastruktur von Bocholt und Vororten.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Phil Balder <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Phil Balder

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Kommunalverwaltung Bocholt
Ihre E-Mail vom 14.03.2019 Sehr geehrter Herr Balder, nachfolgend schicke ich Ihnen einen Link zum Breitbandatla…
Von
Kommunalverwaltung Bocholt
Betreff
Ihre E-Mail vom 14.03.2019
Datum
18. März 2019 12:00
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Balder, nachfolgend schicke ich Ihnen einen Link zum Breitbandatlas NRW: https://gigabit.nrw.de/infocenter/breitbandatlas-nrw.html Ich denke, dass Sie dort die gewünschten Informationen finden. Freundliche Grüße