Einführung von Videoüberwachung im Freiburger Stadtgebiet

1. Anzahl der Überwachungskameras, deren Einführung im Freiburger Stadtgebiet auf Grundlage von § 21 Abs. 3 PolG-BW in den kommenden Monaten geplant ist.
2. Die genauen Standorte dieser Kameras.
3. Eine Kostenschätzung für die Einführung und den Betrieb der Kameras (aufgeteilt nach Investitions- und Betriebskosten).
4. Die Träger dieser Kosten.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    15. März 2019
  • Frist
    14. April 2019
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Anzahl der …
An Polizeipräsidium Freiburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Einführung von Videoüberwachung im Freiburger Stadtgebiet [#61852]
Datum
15. März 2019 15:29
An
Polizeipräsidium Freiburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Anzahl der Überwachungskameras, deren Einführung im Freiburger Stadtgebiet auf Grundlage von § 21 Abs. 3 PolG-BW in den kommenden Monaten geplant ist. 2. Die genauen Standorte dieser Kameras. 3. Eine Kostenschätzung für die Einführung und den Betrieb der Kameras (aufgeteilt nach Investitions- und Betriebskosten). 4. Die Träger dieser Kosten.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Polizeipräsidium Freiburg
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage wurde am 20.03.2019 zuständigkeitshalber an die Stadt Freiburg weitergle…
Von
Polizeipräsidium Freiburg
Betreff
AW: Einführung von Videoüberwachung im Freiburger Stadtgebiet [#61852]
Datum
9. April 2019 10:09
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.png
8,3 KB


Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage wurde am 20.03.2019 zuständigkeitshalber an die Stadt Freiburg weitergleitet. Sie werden von dort aus benachrichtigt werden. Mit freundlichen Grüßen
Polizeipräsidium Freiburg
Videoüberwachung: Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrtAntragsteller/in wir nehmen Bezug auf Ihre Anfrage vom…
Von
Polizeipräsidium Freiburg
Betreff
Videoüberwachung: Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG
Datum
16. April 2019 10:57
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in wir nehmen Bezug auf Ihre Anfrage vom 15.03.2019 an das Polizeipräsidium Freiburg zur Thematik Videoüberwachung. Da wir als Stadt Freiburg aktuell das Vergabeverfahren in dieser Sache durchführen hat uns das Polizeipräsidium gebeten, Ihre Fragen zu beantworten. Zu diesen können wir wie folgt Stellung nehmen: 1. Anzahl der Überwachungskameras, deren Einführung im Freiburger Stadtgebiet auf Grundlage von § 21 Abs. 3 PolG-BW in den kommenden Monaten geplant ist. Antwort: Die Vorplanungen von Stadt und Polizei sehen 16 Kameras vor. Da die Bieter im laufenden Vergabeverfahren eine eigene Konzeption erstellen steht die tatsächliche Anzahl erst nach Zuschlagserteilung fest. 2. Die genauen Standorte dieser Kameras. Antwort: Auch hier existieren interne Planungen von Stadt und Polizei. Da die Bieter des Vergabeverfahrens gehalten sind, eine eigene Konzeption zu erstellen, können diese Planungen derzeit nicht öffentlich zugänglich gemacht werden, um das Vergabeverfahren nicht zu gefährden. Insoweit wird auf § 4 Absatz 1 LIFG Bezug genommen. 3. Eine Kostenschätzung für die Einführung und den Betrieb der Kameras (aufgeteilt nach Investitions- und Betriebskosten). Antwort: Für die Gesamtkosten hat der Gemeinderat mit der Drucksache G-17/089 insgesamt 500 T Euro zur Verfügung gestellt. Dies ist eine Schätzung, da ein konkreter Betrag erst nach Abschluss des Vergabeverfahrens und somit Kenntnis der Angebote fest steht. Es ist aber anzunehmen, dass sich die Angebote in etwa in dieser Größenordnung bewegen werden. Der Großteil entfällt auf die Erstinstallationen und die Videotechnik, die laufenden Kosten (dies wären z.B. Miete der Leitungsnetze, Wartung) dürften im Vergleich dazu eher gering ausfallen. Die genauen Anteile an den Gesamtkosten stehen jedoch ebenfalls erst nach Kenntnis der Angebote bzw. nach Zuschlag fest. 4. Die Träger dieser Kosten. Antwort: Stadt und Polizei Dies Auskunft ergeht gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Videoüberwachung: Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG [#61852] Sehr geehrteAntragsteller/in Sie beantworteten Frage…
An Polizeipräsidium Freiburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Videoüberwachung: Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG [#61852]
Datum
16. November 2019 22:56
An
Polizeipräsidium Freiburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Sie beantworteten Frage 2 und 3 meiner Anfrage nach dem LIFG im April 2019 nicht bzw. nicht vollständig unter Verweis auf das noch laufende Vergabeverfahren. Mittlerweile ist das Vergabeverfahren abgeschlossen, wie ich der lokalenBoulevardpresse entnommen habe. Ich stelle deshalb hiermit einen weiteren Antrag nach § 1 Abs. 2 LIFG. 1. Ich bitte um Auskunft hinsichtlich der genauen Standorte der Kameras, deren Einführung im Freiburger Stadtgebiet auf Grundlage von § 21 Abs. 3 PolG-BW in den kommenden Monaten geplant ist. Sofern hier Kartenmaterial vorliegt, bitte ich um Zusendung dieses Kartenmaterials. 2. Ich bitte um Auskunft hinsichtlich der anfallenden Kosten für die Einführung der Kameras (Investitionskosten). 3. Ich bitte um Auskunft hinsichtlich der geschätzten Kosten für den Betrieb der Kameras und die geplante "Videobeobachtung" (Betriebskosten). Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 61852 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/61852 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Polizeipräsidium Freiburg
Videoüberwachung: Antrag nach dem LIFG Sehr geehrteAntragsteller/in wir kommen zurück auf Ihren Antrag nach § 1 A…
Von
Polizeipräsidium Freiburg
Betreff
Videoüberwachung: Antrag nach dem LIFG
Datum
19. Dezember 2019 15:42
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in wir kommen zurück auf Ihren Antrag nach § 1 Abs. 2 LIFBG und können Ihnen hierzu folgendes mitteilen: 1. Als Anlage übersenden wir einen Lageplan, aus dem die Standorte der geplanten Videoinstallationen zu entnehmen sind. 2. Die Investitionskosten stehen erst nach Abschluss der Installationsarbeiten fest, da im Rahmen der Ausführung ggf. noch Nachträge erforderlich werden. 3. Die laufenden Betriebskosten - hier im Wesentlichen für die Miete von Lichtwellenleitern und Serviceverträge - belaufen sich auf jährlich rund Euro 30.000,-. Hier handelt es sich noch um eine Schätzung, die tatsächlich anfallenden laufenden Kosten werden erst nach Abschluss aller Installationsarbeiten und Projektabschluss feststehen. Mit freundlichen Grüßen