Zulässige Windgeschwindigkeit Skytrain Flughafen Düsseldorf

Die maximal zulässige Windgeschwindigkeit, bis zu der der Skytrain am Flughafen Düsseldorf betrieben werden kann. Ich gehe davon aus, dass dieser Aspekt im Rahmen der Baugenehmigung ebenfalls geprüft wurde, da der Skytrain zwischen Bahnhof und Flughafen bereits im Normalbetrieb stark wackelt. Bei Stürmen könnten hier Gondeln abstürzen.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    15. März 2019
  • Frist
    17. April 2019
  • Ein:e Follower:in
Ulrich Scharfenort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Düsseldorf Details
Von
Ulrich Scharfenort
Betreff
Zulässige Windgeschwindigkeit Skytrain Flughafen Düsseldorf [#61871]
Datum
15. März 2019 16:02
An
Kommunalverwaltung Düsseldorf
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die maximal zulässige Windgeschwindigkeit, bis zu der der Skytrain am Flughafen Düsseldorf betrieben werden kann. Ich gehe davon aus, dass dieser Aspekt im Rahmen der Baugenehmigung ebenfalls geprüft wurde, da der Skytrain zwischen Bahnhof und Flughafen bereits im Normalbetrieb stark wackelt. Bei Stürmen könnten hier Gondeln abstürzen.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort
Ulrich Scharfenort
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Zulässige Windgeschwindigkeit Skytrain Flughaf…
An Kommunalverwaltung Düsseldorf Details
Von
Ulrich Scharfenort
Betreff
AW: Zulässige Windgeschwindigkeit Skytrain Flughafen Düsseldorf [#61871]
Datum
17. April 2019 07:42
An
Kommunalverwaltung Düsseldorf
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Zulässige Windgeschwindigkeit Skytrain Flughafen Düsseldorf“ vom 15.03.2019 (#61871) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. https://fragdenstaat.de/a/61871 Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort Anfragenr: 61871 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Kommunalverwaltung Düsseldorf
Ihr Antrag vom 15.03.2019 Sehr geehrter Herr Scharfenort, mit Mail vom 15.03.2019 beantragten Sie nach dem Infor…
Von
Kommunalverwaltung Düsseldorf
Betreff
Ihr Antrag vom 15.03.2019
Datum
2. Mai 2019 16:12
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Scharfenort, mit Mail vom 15.03.2019 beantragten Sie nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) die bei der Stadtverwaltung Düsseldorf vorhandenen Informationen zu folgendem Thema "Die maximal zulässige Windgeschwindigkeit, bis zu der der Skytrain am Flughafen Düsseldorf betrieben werden kann". Anlässlich Ihres Antrags wurde zu diesem Thema eine verwaltungsinterne Recherche durchgeführt. Die von Ihnen beantragten Informationen sind jedoch bei den Fachämtern der Stadtverwaltung Düsseldorf nicht verfügbar. Angesichts dessen kann Ihrem Antrag auf Informationszugang nach dem IFG NRW nicht entsprochen werden. Mit freundlichen Grüßen