Abriss Kirche Immerath

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir folgende Informationen zu:

- Wann wird die Kirche von Immerath abgerissen?
- Wie wird die Kirche abgerissen (Abbruch oder Sprengung)?
- Wie lang ist die Frist zwischen Einreichung des Abbruchantrages und dem Abriss?
- Inwieweit muss RWE Power Ihnen gegenüber in diesen Dingen (Abbruchdatum, Abbruchart, generelle Planung) Auskunft geben?
- Wie schauen diese Informationen aus?
- Welcher Personenkreis wird über das Datum des Abrisses informiert?

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 bitte ich um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.
Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.
Mit freundlichen Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    10. April 2014
  • Frist
    13. Mai 2014
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Arne Müseler
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Si…
An Kommunalverwaltung Erkelenz Details
Von
Arne Müseler
Betreff
Abriss Kirche Immerath [#6207]
Datum
10. April 2014 20:06
An
Kommunalverwaltung Erkelenz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir folgende Informationen zu: - Wann wird die Kirche von Immerath abgerissen? - Wie wird die Kirche abgerissen (Abbruch oder Sprengung)? - Wie lang ist die Frist zwischen Einreichung des Abbruchantrages und dem Abriss? - Inwieweit muss RWE Power Ihnen gegenüber in diesen Dingen (Abbruchdatum, Abbruchart, generelle Planung) Auskunft geben? - Wie schauen diese Informationen aus? - Welcher Personenkreis wird über das Datum des Abrisses informiert? Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 bitte ich um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen
Arne Müseler <<E-Mail-Adresse>>

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Kommunalverwaltung Erkelenz
siehe Anlage Mit freundlichen Grüßen
Von
Kommunalverwaltung Erkelenz
Betreff
Antw: Abriss Kirche Immerath [#6207]
Datum
15. April 2014 15:58
Status
Warte auf Antwort
781,8 KB
siehe Anlage Mit freundlichen Grüßen