Eventus
das Sondergutachten zur Prüfung im Fall Eventus ist seit Ende Oktober fertig und am 11.03.2019 im Prozess gegen Marco Terracciano sind folgende Dinge gekannt geworden:
Komplett Versagen des Prüfverbandes vbw
Die Zulassung der Eventus als Genossenschaft hätte nie durch den vbw stattfinden dürfen.
Aufgrund dieser Tatsache und folgender Begründung fordere ich Sie auf mir das Gutachten bis zum 20.04.2019 zukommen zu lassen. Etwaige Kosten für Kopien bezahle ich bis zu einem Betrag von 10 Euro. Sollten die Kosten höher sein bitte ich um kurzfristige Information der Kostenhöhe und eine detonierte Begründung warum die Kosten den Betrag von 10 Euro übersteigen.
Ich begründe wie folgt:
1.) Als interessierter Bürger möchte ich wissen, was im Fall Eventus passiert und wie es zu einer Katastrophe kam. Aus diesem Grund möchte ich Einblick in das Gutachten.
2.) Das LIFG (Landes-Informationsfreiheits-Gesetz) gewährt jeder antragstellenden Person das Recht auf Zugang zu amtlichen Informationen außerhalb eines laufenden Verwaltungsverfahrens, ohne dass es der Darlegung eines Informationsinteresses bedarf (§ 1 Abs. 1 LIFG).
Laut LIFG nicht geschützt sind Informationen aus Beweiserhebungen, Gutachten und Stellungsnahmen Dritter, denn es handelt sich um abgrenzbare Erkenntnisse, die die Verfahrensherrschaft im Regelfall nicht beeinträchtigen.
Das öffentliche Interesse an dem Sondergutachten überwiegt,
da beim vbw innerhalb von 3 Jahren 3 große Insolvenzen
von geprüften Genossenschaften und Wohnungsgesellschaften
vorliegen und den Kernaussagen des Gutachtens die am 11.03.2019 bekannt wurden. Der Schaden dieser Insolvenzen liegt über 50 Millionen.
Zudem hat das Wirtschaftsministerium BW die Aufsichts-
und Kontrollpflicht über die genossenschaftlichen Prüfverbände
laut Genossenschaftsgesetz. Das Gutachten ist erstellt
worden, um zu prüfen wie der vbw seine Pflichten rechtmäßig
erfüll hat. Sollte das Gutachten weiterhin verweigert werden gehen ich davon aus, dass sie Tatsachen verheimlichen und vertuschen wollen.
4.) Das Gutachten ist 13.02.2019 vom Landgericht Stuttgart und der Staatsanwaltschaft Stuttgart freigegeben worden, somit besteht kein Verweigerungsrecht mehr Ihrerseits wegen der Gefährdung von Ermittlungen.
5.) Außerdem ist mehrmals höchstrichterlich festgestellt worden, dass ein Recht nach dem Informationsfreiheitsgesetz besteht, selbst wenn Ermittlungsverfahren und sonstige gerichtliche Auseinandersetzungen anhängig sind Vorsorglich verweise ich auf folgende Urteile: ECLI:EU:C:2018: und BVerwG 7 C 18.12
Sollten Sie das Gutachten verweigern sehe ich das als Rechtsbeugung und werde mir vorbehalten Strafantrag zu stellen.
6.) Auch die Gesetze im Bereich des Datenschutzes rechtfertigen eine Verweigerung des Rechts nach dem Informationsfreiheitsgesetz, dass das Recht der Bürger nachdem Informationsfreiheitsgesetz höher wiegt.
Mit einer Schwärzung von Teilen des Gutachtens bin ich nicht einverstanden. Ich habe nichts zu vertuschen und zu verheimlichen wie andere, deshalb bin ich damit einverstanden, dass mein Name an die betreffenden Parteien in dem Gutachten weitergeleitet werden dürfen.
Anfrage eingeschlafen
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Datum20. März 2019
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19. April 2019
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