Fragenkatalog zum Wahl-o-Mat

Für jede der 45 Ausgaben des Wahl-o-Mat, die seit 2002 veröffentlich wurden, sowie für den Wahl-o-Mat zur Europawahl 2019, den ungekürzten Fragenkatalog, der jeweils zur Beantwortung an die Parteien geschickt wurde, sowie deren Antworten.

Mir ist bekannt, dass der Wahl-O-Mat markenrechtlich geschützt ist. Ich gehe aber davon aus, dass ein Zugang nach dem IFG angesichts des Urteils BVerwG 7 C 1.14 trotzdem zu gewähren ist. Zudem sind ich die Bestimmungen des Informationsweiterverwendungsgesetzes zu beachten.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    26. März 2019
  • Frist
    30. April 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Für jede der 45 …
An Bundeszentrale für politische Bildung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Fragenkatalog zum Wahl-o-Mat [#62927]
Datum
26. März 2019 14:22
An
Bundeszentrale für politische Bildung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Für jede der 45 Ausgaben des Wahl-o-Mat, die seit 2002 veröffentlich wurden, sowie für den Wahl-o-Mat zur Europawahl 2019, den ungekürzten Fragenkatalog, der jeweils zur Beantwortung an die Parteien geschickt wurde, sowie deren Antworten. Mir ist bekannt, dass der Wahl-O-Mat markenrechtlich geschützt ist. Ich gehe aber davon aus, dass ein Zugang nach dem IFG angesichts des Urteils BVerwG 7 C 1.14 trotzdem zu gewähren ist. Zudem sind ich die Bestimmungen des Informationsweiterverwendungsgesetzes zu beachten.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundeszentrale für politische Bildung
Antrag vom 26.03.2019 auf Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Sehr geehrt…
Von
Bundeszentrale für politische Bildung
Betreff
Antrag vom 26.03.2019 auf Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Datum
27. März 2019 17:13
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in   Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz ist am 26. März 2019 in der Bundeszentrale für politische Bildung eingegangen und wird derzeit vom zuständigen Referat geprüft.   Die Frist für die Beantwortung läuft bis zum 26. April 2019.   Sobald mir die Rückmeldung aus dem Haus vorliegt, werde ich mich umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen. Sollte sich während der Prüfung herausstellen, dass die Auskunft gebührenpflichtig ist, werde ich Sie vorab informieren.   Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundeszentrale für politische Bildung
AW: Ihr IFG Antrag vom 26.03.2019 Sehr geehrtAntragsteller/in in der Anlage finden Sie unser Antwortschreiben zu …
Von
Bundeszentrale für politische Bildung
Betreff
AW: Ihr IFG Antrag vom 26.03.2019
Datum
17. April 2019 20:01
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
1,9 MB
Sehr geehrtAntragsteller/in in der Anlage finden Sie unser Antwortschreiben zu Ihrem Antrag auf Zugang zu Amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Mit freundlichen Grüßen